90-Tage-Regelung Schengenvisum auch in Kroatien?

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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just3042
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90-Tage-Regelung Schengenvisum auch in Kroatien?

Beitrag von just3042 »

Hallo Leute,
ich hab mal eine Frage, die die Schengenvisum-Experten hier vielleicht beantworten können, google kann das leider nicht. Es geht um folgendes:

Wir (Meine russische Frau, mein russischer Stiefsohn und ich) wollen den Sommer (Juni, Juli, August) in Europa verbringen, davon einen Teil der Zeit bei mir in Berlin und einen Teil der Zeit auf einer Rundreise mit dem Wohnwagen. Beide verfügen über Schengen-Jahresvisa, die zum Zeitpunkt der Reise noch je 80 Tage Kapazität haben (nach der neuen 90-Tage-Regelung). Nun haben wir uns überlegt, dass wir die fehlenden Tage im Rahmen unserer Rundreise in nicht-Schengen-Längern verbringen könnten, speziell hatten wir da an die Adriaküste gedacht.

Montenegro dürfte dabei völlig unproblematisch sein, aber wie ist es mit Kroatien? Das gehört ja so wie ich es verstanden habe, so halb zur Schengenzone, hat aber noch Grenzkontrollen. Außerdem erlaubt es Russen mit einem Schengenvisum die visafreie Einreise. Jetzt meine Frage: Zählen die Tage der 90-Tage-Regelung für das Schengenvisum in Kroatien weiter oder nicht? Sprich: Könnten wir bereits in Kroatien für 10 Tage Pause machen oder müssen wir dafür bis Montenegro fahren?

Zu dieser Frage sind im Internet absolut keine brauchbaren Informationen zu finden. Vielleicht hat ja jemand von euch mit dieser Frage Erfahrungen und kann uns weiterhelfen?

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße aus Moskau,
Justin
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Norbert
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Re: 90-Tage-Regelung Schengenvisum auch in Kroatien?

Beitrag von Norbert »

Ich denke eine juristisch sichere Antwort kann Dir hier auch niemand geben und Du musst bei der kroatischen Botschaft anfragen.
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just3042
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Re: 90-Tage-Regelung Schengenvisum auch in Kroatien?

Beitrag von just3042 »

Für alle, die eine ähnliche Frage haben wie ich, hier die Antwort der kroatischen Botschaft auf meine Anfrage:
gemäß dem Beschluss der kroatischen Regierung vom 22. Juli 2014 wurde die Anwendung des Beschlusses 565/2014/EU festgestellt. Alle Ausländer, die Inhaber eines gültigen Schengendokumentes sind, sowie die Inhaber der bulgarischen, rumänischen und zypriotischen Visa und Aufenthaltstitel, benötigen kein zusätzliches (kroatisches) Visa.
Ausländer, die im Besitz:
• einer Aufenthaltserlaubnis, ausgestellt von einem der Mitgliedsländer des Schengenraums;
• eines einheitlichen Visums (C), gültig für den gesamten Schengenraum, gültig für zwei oder mehrere Einreisen;
• eines Langzeitvisums (D) für einen Aufenthalt länger als 90 Tage, das von einem der Mitgliedsstaaten des Schengenraums ausgestellt wurde;
• eines Visums mit beschränkter territorialer Gültigkeit (LTV), ausgestellt dem Inhaber eines Reisedokuments, das nicht anerkannt von einem oder mehreren, aber nicht von allen Staaten des Schengenraums ist, und welches gültig ist für das Gebiet der Staaten die das Visum anerkennen, gültig für zwei oder mehrere Einreisen;
• eines Visums, gültig für zwei oder mehrere Einreisen und des bulgarischen Aufenthaltstitels;
• eines Visums, gültig für zwei oder mehrere Einreisen und des zypriotischen Aufenthaltstitels;
• eines Visums, gültig für zwei oder mehrere Einreisen und des rumänischen Aufenthaltstitels,
sind,
benötigen kein Visum für den Transit oder für einen geplanten Aufenthalt auf dem Gebiet der Republik Kroatien, der nicht 90 Tage überschreitet in jedem Zeitraum von 180 Tagen.
Die Gültigkeit der aufgezählten Dokumente, welche einem kroatischem Visum gleichberechtigt sind, muss die Dauer des Transits oder des Aufenthalts auf dem Gebiet Kroatiens abdecken.
Die erleichterte Einreise für Ausländer ist bis zur vollständigen Übernahme der Schengener Rechtsnormen in Kraft.
Der fett markierte Abschnitt enthält die Antwort: Wenn ein Schengenvisum durch ablauf der 90 Tage ungültig wird, gilt es demnach auch nicht in Kroatien. Die 90 Tage zählen also auch bei einem Aufenthalt in Kroatien weiter.

Grüße aus Moskau,
Justin
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Norbert
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Re: 90-Tage-Regelung Schengenvisum auch in Kroatien?

Beitrag von Norbert »

Danke für die Info hier.

Den letzten Satz sehe ich aber etwas anders: Die Tage müssen noch für Kroatien ausreichen, zählen aber nicht weiter - denn Kroatien ist ja kein Schengen-Land. Kroaten kann zwar sagen: "Dein Visum muss noch für Europa gelten.", aber die Gültigkeit in Schengenland leidet nicht unter einem Urlaub in Kroatien. (Praktisches Beispiel: 80 von 90 Tagen sind schon genutzt ... Kroatien lässt daher maximal 10 Tage rein ... im Anschluss kann man aber dennoch weitere 10 Tage nach Schengenland.)
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Dietrich
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Re: 90-Tage-Regelung Schengenvisum auch in Kroatien?

Beitrag von Dietrich »

Ich wäre mir da nicht so sicher, was den Begriff "Gültigkeit" im Hinblick auf die 90 Tage betrifft.

Bsp: Ein Visum, gültig vom 1.1. bis 30.06. Einreise am 1.1. und dann Aufenthalt die nächsten 90 Tage. (Vereinfacht: Bis zum 31.03.)

Ist das Visum nach den 90 Tagen (also am 1.4.) wirklich "ungültig"? Oder ist es trotzdem noch bis 30.06. gültig und man kann es nur nicht mehr nutzen, weil die 90 Tage bereits ausgenutzt wurden?
Erhält man in einem solchen Fall am 01.04. ein neues Visum, wenn man dies möchte? Oder ist man noch in Besitz eines gültigen (aber nicht mehr nutzbaren) Visums und erhält das nächste erst am 01.07.?
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Re: 90-Tage-Regelung Schengenvisum auch in Kroatien?

Beitrag von just3042 »

Genau solche Überlegungen hatte ich nach dieser Antwort auch. Ich habe im Endeffekt entschieden, dass wir es nicht riskieren werden, an der Grenze Kroatien-Slowenien die Formulierungen auszulegen. Jeder kann diese Regeln anders verstehen.

Interessant wäre mal noch eine konkrete gesetzliche Regelung zu dem, was Dietrich angeführt hat, ob ein Visum mit ausgenutzten 90 Tagen per Definition ungültig oder nicht nutzbar ist. Ich werde bei Gelegenheit mal im Internet recherchieren.
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Re: 90-Tage-Regelung Schengenvisum auch in Kroatien?

Beitrag von louise »

Du musst spätestens am letzten Tag der Gültigkeit Deines Visums aus dem Schengenraum ausreisen!
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infos ... ?nn=350374

Außerdem ist der Berechtigungsinhalt des Visums wichtig
Also
- gültig von bis
- Anzahl der Aufenthaltstage
- Anzahl der Einreisen
- etc. pp.

Fragen kann man hier den Experten stellen
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... 1294175643

Aber....aus Erfahrung weiss ich, "raus kommt man immer". ;)
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Dietrich
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Re: 90-Tage-Regelung Schengenvisum auch in Kroatien?

Beitrag von Dietrich »

Also auf dem Visum steht normalerweise ja drauf: Gültig von ....... bis .....
und sowas wie "berechtigt zum Aufenthalt von 90 Tagen pro halbes Jahr" oder so.

Spätestens wenn man ein 5-Jahres-Visum hat, ist ganz klar, dass dies nach den ersten 90 tagen im 1. Halbjahr ja nicht plötzlich ungültig sein darf, sondern noch weitere 4 Jahre gültig sein muss.

Wenn da also steht
Die Gültigkeit der aufgezählten Dokumente, welche einem kroatischem Visum gleichberechtigt sind, muss die Dauer des Transits oder des Aufenthalts auf dem Gebiet Kroatiens abdecken.
dann hat das eigentlich erstmal nix mit den 90 Tage zu tun.
Zumal die 90 Tage für Kroatien ja noch mal explizit erwähnt sind:
benötigen kein Visum für den Transit oder für einen geplanten Aufenthalt auf dem Gebiet der Republik Kroatien, der nicht 90 Tage überschreitet in jedem Zeitraum von 180 Tagen.
Wie das natürlich dann vor Ort ausgelegt wird.... darauf würde ich mich trotzdem lieber nicht verlassen.
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Norbert
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Re: 90-Tage-Regelung Schengenvisum auch in Kroatien?

Beitrag von Norbert »

Dietrich hat geschrieben:Erhält man in einem solchen Fall am 01.04. ein neues Visum, wenn man dies möchte? Oder ist man noch in Besitz eines gültigen (aber nicht mehr nutzbaren) Visums und erhält das nächste erst am 01.07.?
Letzteres - eine Bekannte hatte diesen Fall! Sicher gibt es Sonderfälle, in denen das alte Visum annulliert wird, aber das ist dann eine Ausnahme. (Ich glaube beispielsweise kaum, dass in so einem Fall die Teilnahme an einer Beerdigung verwehrt würde. Aber "nochmal Urlaub machen" geht nicht.)
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Dietrich
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Re: 90-Tage-Regelung Schengenvisum auch in Kroatien?

Beitrag von Dietrich »

Norbert hat geschrieben:
Dietrich hat geschrieben:Erhält man in einem solchen Fall am 01.04. ein neues Visum, wenn man dies möchte? Oder ist man noch in Besitz eines gültigen (aber nicht mehr nutzbaren) Visums und erhält das nächste erst am 01.07.?
Letzteres - eine Bekannte hatte diesen Fall! Sicher gibt es Sonderfälle, in denen das alte Visum annulliert wird, aber das ist dann eine Ausnahme. (Ich glaube beispielsweise kaum, dass in so einem Fall die Teilnahme an einer Beerdigung verwehrt würde. Aber "nochmal Urlaub machen" geht nicht.)
Naja, die Frage hat sich mit der "Klärung der 90-Tage-Regelung" eigentlich so und so erübrigt.
Möchte man am 01.04. ein neues Visum, so geht das. Das alte wird ungültig gemacht (! was natürlich bedeutet, dass es noch gültig war!) und man erhält ein Neues.
Allerdings darf man mit diesem (wegen Rückrechnung der 90 Tage) trotzdem erst am 01.07. wieder einreisen.

Bringt uns im Zusammenhang mit Kroatien aber hier nicht weiter....
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