Lieber Sachse007,
Selbstverständlich nicht! Sowohl die Amerikaner, als auch nun die Deutschen begehen wieder ganz klare Völkerrechtsverletzungen. Keiner hat ein UN-Mandat und sieht das auch absolut nicht für nötig.Wie soll das erste Flugzeug in Syren eintreffen? Darf es dort landen? Hat irgendjemand der Bundeswehr in Syrien Landeerlaubnis gegeben?
Wenn irgendwelche russischen Biker den "Tag des Sieges" in Berlin feiern wollen, dann werden die "Aggressoren" mit allen Mitteln gestoppt, aber hier?
Wen kümmert's? Ist doch latte, wenn Wir Wasser predigen, aber Wein schlürfen.
Vor einem Jahr heulte man uns die Ohren voll, dass die Russen militärisch in der Ukraine agieren. Beweisen konnte man es bis heute nicht. Im Falle Deutschland ist es hingegen absolut offiziell und niemanden juckt es. Ist der selbe Unsinn, wie mit Schröder, der offiziell zugab, dass Deutschland in Yogoslawien völkerrechtswidrig gehandelt hat. Weder die Minister, noch sonst wer wurde angeklagt (geschweige denn, es kamen überhaupt irgendwelche juristischen Folgen). Und auch hier nun wieder zeigt sich, dass das GG nichts weiter ist, als Klopapier.
Wer ist hier eigentlich nun der "Aggressor" und "Diktator"?
Die Begründung des Bundestages ist wieder mal phantasievoll:
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6866 18. Wahlperiode 01.12.2015:
Beginnend im September 2014 haben mehrere mit Deutschland verbündete oder partnerschaftlich verbundene Staaten (USA, Australien, Vereinigtes Königreich, Frankreich) die durch IS von syrischem Staatsgebiet ausgehenden Angriffe auf Irak zum Anlass genommen, Irak – auf dessen Ersuchen hin – in Ausübung des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung im Sinne von Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen militärischen Beistand zu leisten. In diesem Zusammenhang werden auch militärische Maßnahmen auf syrischem Gebiet durchgeführt, da die syrische Regierung nicht in der Lage und/oder nicht willens ist, die von ihrem Territorium ausgehenden Angriffe durch IS zu unterbinden. Insoweit als vom IS eine Bedrohung für andere Staaten selbst ausgeht, nehmen diese darüber hinaus ihr Recht auf individuelle Selbstverteidigung wahr. Dieses Vorgehen wurde dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen durch die genannten Staaten angezeigt. Das Vorgehen gegen IS in Wahrnehmung des kollektiven Selbstverteidigungsrechts gemäß Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen ist von der Resolution 2249 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen umfasst. Soweit die kollektive Selbstverteidigung zu Gunsten von Frankreich geleistet wird, erfolgen die militärischen Beiträge Deutschlands zusätzlich in Erfüllung der EU-Beistandsklausel nach Art. 42 Abs. 7 des Vertrages über die Europäische Union.
A) Der IS ist im Irak entstanden und weitete sich nach Syrien aus. Nicht umgekehrt!
B) Irak und nicht Syrien hatte um int. Hilfe angefragt. Syrien hat in seinem offizielles Schreiben an die UN vom 17.09. 2015 , mitgeteilt, dass auf dem Gebiet Syriens keinerlei ausländische Kriegsparteien/Staaten erwünscht sind - dieses Schreiben wird öffentlich komplett negiert!!!
C) Eine ebenfalls spektakuläre Begründung = letzte Anschläge in Paris! Haben die dort eigentlich neben dem Baum geschlafen? Welcher Nationalität waren denn diese Mohammedaner?
D) Hier findet ein deutlicher Betrug seitens der Regierung statt, indem Tatsachen für die eigenen Interessen mit Vorsatz verdreht werden
https://www.youtube.com/watch?v=K2KFO5W8DZU
Gruß
Haya

