Gerichtsurteil zum alleinigen Sorgerecht für FZF - Apostille und wo übersetzen?

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just3042
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Gerichtsurteil zum alleinigen Sorgerecht für FZF - Apostille und wo übersetzen?

Beitrag von just3042 »

Hallo Leute,

wir bereiten gerade unseren Umzug nach Deutschland vor und sammeln alle Dokumente, die wir für eine FZF mit Kindernachzug benötigen. Bei den Urkunden aus dem SAGS ist alles klar, die sind zu apostillieren und zu übersetzen. Aber wir sind uns nicht sicher, wie das bei den Gerichtsurteil zum alleinigen Sorgerecht des Sohns meiner Frau aussieht. Im Merkblatt der Botschaft steht:
 Standesamtliche Urkunden müssen grundsätzlich mit einer Apostille
versehen werden (dies gilt nicht für Urkunden, die von einem deutschen
Standesamt ausgestellt wurden). Bitte achten Sie darauf, dass die
Apostille auf der Originalurkunde (und nicht auf den Kopien) angebracht
wird.
 Alle russischsprachigen Unterlagen sind mit einer von einem
zugelassenen Übersetzer gefertigten, deutschsprachigen Übersetzung
einzureichen. Dies ist nicht erforderlich für die Kopien vom russischen
Auslands- und Inlandspass.
Das Gerichtsurteil ist ja keine standesamtliche Urkunde. Verstehe ich es richtig, dass es dann keine Apostille braucht? Es ist nämlich deutlich komplizierter, dafür eine zu bekommen.

Außerdem sind wir uns nicht sicher, wo wir die Übersetzungen anfertigen lassen müssen. Reicht eine russische notariell beglaubigte Übersetzung oder müssen die Dokumente in Deutschland bei einem beeidigten Übersetzer übersetzt werden?

Leider ist in der Moskauer Botschaft keiner aus der Abteilung nationale Visa zu erreichen gewesen. Ich hoffe, der eine oder andere kann mir weiterhelfen.

Vielen Dank im Voraus!

Grüße aus Moskau, Justin
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inorcist
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Re: Gerichtsurteil zum alleinigen Sorgerecht für FZF - Apostille und wo übersetzen?

Beitrag von inorcist »

just3042 hat geschrieben:Leider ist in der Moskauer Botschaft keiner aus der Abteilung nationale Visa zu erreichen gewesen.
Schon mal per Email oder Online-Formular auf der Homepage versucht? Ich habe bisher immer innerhalb von drei Tagen eine Antwort erhalten. Und dann hat man auch was Schriftliches in der Hand.
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just3042
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Re: Gerichtsurteil zum alleinigen Sorgerecht für FZF - Apostille und wo übersetzen?

Beitrag von just3042 »

Leider habe ich immer noch keine Antwort von der Botschaft erhalten und die Zeit wird langsam knapp... Hat denn wirklich niemand einen solchen Fall gehabt und kann mir sagen, in welcher Form das Gerichtsurteil akzeptiert wurde?

In einem russischen Forum habe ich gelesen, dass die Apostille auf der notariellen Kopie des Urteils angebracht wurde und die Botschaft das so akzeptiert hat.

Gruß, Justin
kamensky
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Re: Gerichtsurteil zum alleinigen Sorgerecht für FZF - Apostille und wo übersetzen?

Beitrag von kamensky »

just3042 hat geschrieben:Leider habe ich immer noch keine Antwort von der Botschaft erhalten und die Zeit wird langsam knapp... Hat denn wirklich niemand einen solchen Fall gehabt und kann mir sagen, in welcher Form das Gerichtsurteil akzeptiert wurde?

In einem russischen Forum habe ich gelesen, dass die Apostille auf der notariellen Kopie des Urteils angebracht wurde und die Botschaft das so akzeptiert hat.

Gruß, Justin
Hallole Justin, Nein auch ich kann dir keine Antwort zur Problemloesung liefern, doch denke ich, dass es moeglicherweise mehr Sinn macht, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Unwissend der Hoehe von den Kosten, wuerde ich nicht bis Ultimo auf eine Antwort hier aus dem Forum warten, sondern ein allfaelliges zweifaches "Apostillisierens" ins Auge fassen. Einmal auf der Kopie und einmal das Originale. Dies waere zumindest meine Vorgehensweise in deiner Situation. So denke ich, bist du auf der sicheren Seite auch wen es dich ein paar zusaetzliche Euros kosten wird, die "Man(n)" vielleicht gerne fuer diesen familiaeren Zweck investiert, als ein moegliches "Theater" danach, welches ja sicherlich auch nicht ganz umsonst zuhaben waere. In diesem Sinne viel Glueck und dir mit Familie selbstverstaendlich Erfolg und Freude in der Zukunft.
ATTN @all: Ich bin weder der Verfasser noch ein Redaktionsmitarbeiter von der/den vorstehenden Verlinkung/en.
Magdeburg-Moskva
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Re: Gerichtsurteil zum alleinigen Sorgerecht für FZF - Apostille und wo übersetzen?

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

Mit den Gerichtsurteilen ist das tatsächlich so'ne Sache. Oftmals sind keine Abschriften bzw. Abschriften mit Rechtskraftvermerk zu bekommen, obwohl dies als durchaus vorgesehen ist. Die Liste der Ausreden ist lang - Archiv abgebrannt, Urkunde ging verloren, zuständiger Richter jetzt verstorben oder verschollen. Es muss dieser "Beleg" ausgestellt werden und notfalls muss jemand anderes unterzeichnen. AFAIK wird die Apostille von der regionalen Justizverwaltung erteilt. Für die ist das auch täglich Brot, denn die apostillieren auch z. B. die Urkunden der Notare. Die Variante: Kopie von Notar beglaubigen lassen und auf den Vermerk des Notars eine Apostille zu setzen ist rechtlich nicht sauber. Kann aber "durchgehen", muss nicht.

Die Übersetzung aller Unterlagen machen am besten beeidigte Übersetzer in Deutschland. Grund: Die Übersetzung kann später in Deutschland verwendet werden. Ich persönlich begnüge mich beim Übersetzen hinsichtlich der Vorlage auch mit Scans oder Fotokopien.
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just3042
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Re: Gerichtsurteil zum alleinigen Sorgerecht für FZF - Apostille und wo übersetzen?

Beitrag von just3042 »

Also hier mal ein Update:
Es hat am Ende doch geklappt mit der Apostille auf dem Gerichtsurteil selber, allerdings absolut knapp. Wir sind inklusive Warten auf die notarielle Beglaubigung der Übersetzung 1 Stunde zu spät in der Visastelle angekommen. Aufgrund dieses Faktes war der Sachbearbeiter dann nicht mehr besonders wohlwollend und hat wohl eine Notiz gemacht, dass bei uns der Verdacht auf Scheinehe besteht (trotz fast 4 Jahren gemeinsamen Lebens in Russland).

Jedenfalls bekam ich einige Zeit später in Deutschland von der ABH einen nicht sehr freundlichen Brief, dass ich noch Dokumente einzureichen hätte, unter Anderen:
-gemeinsame Fotos
-Chat-Protokolle und Emails, die regelmäßigen Kontakt belegen
-Tickets als Nachweise für gegenseitige Besuche
-detaillierten Bericht über unser Kennenlernen
Außerdem musste ich (weil selbständig) noch einen Prüfungsbericht beim Steuerberater anfertigen lassen, was mit etwa 450 € zu Buche schlug.

Aber umsonst war das nicht, denn am Freitag (vorgestern) wurde für meine Frau und ihren Sohn das Visum zur FZF bewilligt :)

Grüße aus (noch) Moskau,
Justin
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Norbert
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Re: Gerichtsurteil zum alleinigen Sorgerecht für FZF - Apostille und wo übersetzen?

Beitrag von Norbert »

Glückwunsch und danke für die Rückmeldung!
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