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Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
Diggadude
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Norbert
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Re: 6 Fragen bzgl. RWP

Beitrag von Norbert »

Diggadude hat geschrieben: 18 Sep 2025, 16:29 1) Welche Dokumente sind hierfür erforderlich, und wann? Ich habe vor Kurzem meine Arbeitsstelle gekündigt, also kann ich keinen solchen Beleg vorzeigen. Reichen Bankbelege aus? Oder wie muss ich die Situation handhaben?
Bei mir ist das länger her, aber ich hatte immer den Lohnbeleg NDFL-2 des Arbeitgebers, die Einreisestempel sowie das Formular.
2) Zusätzlich habe ich kürzlich einen Stempel meiner Adresse in meinen Reisepass bekommen. Wie es der Zufall so will, ziehe ich dort aber bald weg.
Muss ich nun zum Amt, um den Stempel nichtig zu machen?
Du musst jeden neuen Wohnort in Russland innerhalb einer gewissen Anzahl Werktage melden. Früher waren das 7 oder 10 oder so. Einen Wohnort im Ausland nicht.

Ob man eine Adresse auch abmelden kann, da komme ich gerade ins Schwanken. Eine dauerhafte Registrierung (ehemals Propiska) ganz sicher ja, eine vorläufige - vermutlich auch.
3) Ich werde nach dem Umzug direkt ins Ausland gehen, also keine Adresse in Russland haben. Kann ich mich also einfach in einem Hostel oder Hotel registrieren lassen, sobald ich zurück bin?
Wenn Du im Hotel länger als die vorgesehene Frist bist, ganz sicher ja. Hotels dürfen auch gar nicht anders, sonst machen sie sich selbst strafbar. Sie melden Dich sogar innerhalb des 1. Tags.
4) Und was passiert, wenn ich für mehr als ein halbes Jahr im Ausland verweile? Muss ich das der Behörde mitteilen? Mein RWP wird abschließend dann ja gecancelt. Wie soll ich dies handhaben?
Auslegungssache der konkreten Behörde. Früher war es zumindest so, dass der Wortlaut so war, dass man alle 183 Tage mindestens einen Tag im Land sein musste, um die RWP nicht zu verlieren. Manche Behörden legten dies aber als "mindestens 183 Tage im Jahr" aus.
5) Kann ich eigentlich nach dem Canceln erneut ein RWP beantragen? Bzw., wenn die drei Jahre herum sind, kann ich dann einfach ein neues RWP beantragen?
Du kannst sie beliebig oft beantragen, ja.
6) Wie sieht es mit der russischen Staatsbürgerschaft aus (auch wenn das noch seine Zeit hat)? Sie verlangen auch mal Gehaltsbelege der Arbeitsstelle. Was aber, wenn ich während des Prozesses meine Arbeit kündigte und diese nicht vorlegen kann? Reichen Bankbelege aus?
Bei einem russischen Arbeitgeber: NDFL-2 ist der übliche Gehaltsnachweis. Den gibt Dir der Arbeitgeber.
Bei anderen Einkommensquellen - beispielsweise Kapitalerträge, Rente im Ausland, etc. - würde ich nachfragen. Meine Vermutung: Bankbelege mit Bestätigungsstempel der Bank, bei ausländischen Banken dann mit beglaubigter Übersetzung.
Aber Achtung, für Steuerresidenten gibt es recht strenge Regeln für Geldeingang im Ausland. Das ist eigentlich weitestgehend verboten, als russischer Resident musst Du Deinen Verdienst auf ein russisches Konto bekommen. Die Strafen dafür sind rabiat, bis zu 100 % der Summe. Früher waren beispielsweise Mieteinnahmen eine Ausnahme, inzwischen wohl nicht mehr.
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Re: 6 Fragen bzgl. RWP

Beitrag von AnGro »

Norbert hat geschrieben: 18 Sep 2025, 17:46 Auslegungssache der konkreten Behörde. Früher war es zumindest so, dass der Wortlaut so war, dass man alle 183 Tage mindestens einen Tag im Land sein musste, um die RWP nicht zu verlieren. Manche Behörden legten dies aber als "mindestens 183 Tage im Jahr" aus.
Früher war es so, dass man nicht mehr als 183 Tage am Stück abwesend sein durfte. Hatte da mal eine Diskussion mit einem Mitarbeiter der Behörde, welcher auf summarisch im Jahr bestand. Hat er aber im Gesetzestext nicht gefunden und dann aufgegeben. Es gab später aber wohl eine Änderung im Gesetzestext und jetzt sind es wohl wirklich 183 Tage Anwesenheit im Jahr, die man nicht unterschreiten darf; hab den Text aber jetzt nicht parat und gerade keine Möglichkeit zum Recherchieren.
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Re: 6 Fragen bzgl. RWP

Beitrag von Norbert »

Diggadude hat geschrieben: 18 Sep 2025, 21:03 Bezüglich Lohnbelege: ist für mich ausgeschlossen. Ich erhalte Geld auf mein deutsches Bankkonto. Was sollte ich in dem Falle tun? Ich dachte, dass Belege der Bank in Russland mit meinem Kontostand ausreichen würden.
Es gibt in Russland eine Valuta-Gesetzgebung. Und diese legt sehr genau fest, welche Geldeingänge man als Resident auf ausländische Konten bekommen darf. Und da ist man - kein Scherz - sehr schnell im illegalen Bereich.

Ich habe dies vor knapp zehn Jahren mal durchgespielt. So müssen beispielsweise in Russland erbrachte intellektuelle Leistungen absolut zwingend in Russland bezahlt werden. (Und wenn Du diese vor Ort in Russland erbringst, dann brauchst Du dafür natürlich auch eine Arbeitsgenehmigung.) Ich bin dafür extra mal in die lokale Steuerbehörde gegangen und habe gefragt, weil mir 70 bis 100 Prozent der Summe als Strafe dann doch zu hoch waren, ich aber zugleich familiär so stark an Russland gebunden war, dass ich auch nicht hätte einfach "abhauen können", wenn ein Verstoß bemerkt worden wäre. Zufällig lief mir in der Behörde ein Nachbar über den Weg, der auf meine Frage eine ganz klare Antwort hatte: "Riskiere es nicht!"

Programmierung und Beratung gehören beispielsweise zu intellektuellen Leistungen.

Nun könntest Du hoffen, dass inzwischen zwischen Russland und Deutschland kein Austausch über Kontobewegungen mehr stattfindet (wie bis 2022 noch praktiziert) - aber Du willst ja explizit ein Einkommen als Finanzierungsgrundlage angeben. Insofern bist Du da wohl etwas in der Zwickmühle.
Diggadude hat geschrieben: 18 Sep 2025, 21:03 Ich werde allgemein keinen russischen Arbeitsvertrag mehr haben. All mein Geld wird erst auf mein deutsches Konto überwiesen. Das heißt, das ist dann illegal? Ansonsten kann ich auch von Ersparnissen meines russischen Konto überleben. Ist das illegal? Bzw. reicht das aus, um eine russische Staatsangehörigkeit zu bekommen?
Wenn Du in Russland arbeiten willst, brauchst Du eine Arbeitsgenehmigung eines Arbeitgebers. Die russischen Gesetze kennen da auch keine Ausnahme für Digitalnomaden oder so etwas. Ich kenne zumindest keine Regelung, welche es Dir erlaubt, einfach für ein ausländisches Unternehmen aus dem russischen Wohnzimmer oder einem Coworking zu arbeiten. Wenn Du während einem Aufenthalt in Russland arbeiten willst, für wen auch immer, brauchst Du eine Arbeitsgenehmigung.

Du könntest riskieren, dies illegal dennoch zu machen, das bemerkt vielleicht auch niemand. Aber als formelle Finanzierungsgrundlage für eine Aufenthaltsgenehmigung oder Staatsbürgerschaft taugt es aus meiner Sicht nicht.
Diggadude hat geschrieben: 18 Sep 2025, 21:03 Passiert etwas, wenn ich länger als 183 Tage weg bin? Kann ich noch einreisen? Wann wird es dann gecancelt? Erst bei der zweiten jährlichen Überprüfung? Und wenn das rauskommt, muss ich sofort aus dem Land?
Da alle, die hier RVPs hatten, ganz sicher darauf geachtet haben, diesen Status nicht zu verlieren, wird vermutlich niemand genaueres wissen. Von der Logik her: Du kommst an die Grenze, der Grenzer schaut Deine RVP an, bemerkt, dass Du über 183 Tage nicht vor Ort warst, die RVP damit ungültig geworden ist, und lässt Dich nicht mehr einreisen. Man kann vielleicht auch Glück haben, aber mir wäre das ganz sicher zu heiß.
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Re: 6 Fragen bzgl. RWP

Beitrag von Norbert »

Diggadude hat geschrieben: 19 Sep 2025, 15:17 Was aber, wenn ich diese Leistungen in Deutschland erbringe und dann nach Russland reise? Quasi die Arbeit im Ausland tätige, das Geld nehme, dann nach Russland fliege, und den Spaß mehrmals im Jahr wiederhole?
Das ist eine taugliche Variante, damit Du keine Arbeitsgenehmigung brauchst und die finanzielle Grundlage für Deinen Aufenthaltsstatus nachweisen kannst.

Bleibt das Problem: Du willst die RVP und später die Staatsbürgerschaft. Und damit willst Du den Status "Resident" und "Steuerresident". Und für diesen Status gelten die Regeln der Valutakontrolle der Steuerbehörde. Und darin sind besagt Verbote zu Geldeingängen für Residenten vermerkt (völlig unabhängig von Themen wie legale Arbeit, etc.).

Für die Migrationsbehörden willst Du also einen Nachweis nutzen, von dem die Steuerbehörde nichts wissen darf. Ich habe ehrlich keine Ahnung, wie Du dies lösen willst.

Nochmals zur Klarstellung: Bis vor einigen Jahren war es beispielsweise für Russen erlaubt, dass sie Mieteinnahmen im Ausland auch auf ein ausländisches Konto erhalten. Später wurde selbst das verboten. Wenn ich also Russe bin, in Russland als Resident lebe und eine Eigentumswohnung in Berlin vermiete, dann muss ich meinen Mieter bitten, die Miete nach Russland zu überweisen (was in der Praxis gar nicht geht). Ist absurd, aber die Gesetzgebung ist da sehr eindeutig.

Sicherheitshalber habe ich nochmals die KI gefragt, ob sich da vielleicht kürzlich noch etwas geändert hat. Die Antwort:
Das Gesetz heißt „Федеральный закон № 173-ФЗ от 10 декабря 2003 г. ‘О валютном регулировании и валютном контроле’ („Bundesgesetz Nr. 173-FZ vom 10. Dezember 2003 ‚Über Devisenregulierung und Devisenkontrolle‘“).
Zusätzlich gibt es Änderungen durch das Gesetz № 223-ФЗ vom 28. Juni 2021 („О внесении изменений в Федеральный закон ‘О валютном регулировании и валютном контроле’“), die z. B. Pflichten zur Repatriierung von Auslandsdevisen betreffen.
Diggadude hat geschrieben: 19 Sep 2025, 15:17 Und was, wenn ich dazu noch eine Frau aus Russland habe?
Ändert nichts an den Valutaregeln für Residenten. Vereinfacht aber das legale Arbeiten in Russland, weil die RVP damit nicht vom Arbeitgeber abhängt. Der Arbeitgeber muss Dich vorrangig melden, aber nicht die Quoten u.ä. beachten.
Diggadude hat geschrieben: 19 Sep 2025, 15:17 Von den finanziellen Mitteln her ist es eigentlich kein Problem (wobei ich nun kein Haus kaufen könnte oder würde), daher müsste es doch möglich sein, aufgrunddessen eine Staatsbürgerschaft zu beantragen?
Das Vorhandensein von Geld oder Immobilien ist kein Grund für eine Einbürgerung. Die finanzielle Grundlage muss vorhanden sein, ist aber keine Begründung. Eine Ehe und drei Jahre Aufenthalt mit RVP oder Vid wären Gründe.
Diggadude hat geschrieben: 19 Sep 2025, 15:17 Das heißt: trotz gültigem RWP sollte ich dann ein Visum beantragen, falls ich über 183 Tage nicht vor Ort war?
Wenn Du sicher gehen willst, dass man Dich einreisen lässt: Ja.
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Re: 6 Fragen bzgl. RWP

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Diggadude hat geschrieben: 19 Sep 2025, 17:09....die liegt bei 100.000 Rubel im Jahr. Vielleicht liege ich aber auch falsch.
Laut Yandex, für Moskau, 327.000 Rubel. Alleinstehend, keine Kinder.
Je stärker die Nato, desto sicherer der Weltfrieden.
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