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Re: Mit Leasing-Auto nach Moskau

Verfasst: 28 Feb 2010, 11:48
von m1009
Gaz-Gerd hat geschrieben:Aus versicherungstechnischen Gründen würde ich es nicht machen.
ahh... muss mich bei Dir entschuldigen.... Hab das, -wuerde ich nicht machen- , gestern irgendwie ueberlesen....

Wir haben es halt gemacht.....

Re: Mit Leasing-Auto nach Moskau

Verfasst: 28 Feb 2010, 12:41
von guuuude
m1009 hat geschrieben:
guuuude hat geschrieben:
Threaderöffner, Leasingheini anrufen und abklären
Davon geht man eigentlich aus. Wer glaubt, man erhaelt rechtsverbindliche Aussagen, der ist falsch in Foren.

Zum Rest von Deinem Geschreibsel..... ><

Wir waren mit 2 Leasingfahrzeugen permanent in der RF, einem 270 cdi und einem LT35. Also kein Gueterverkehr.... ;)
Stimmt ja das mit dem LKW habe ich erfunden :roll:

Re: Mit Leasing-Auto nach Moskau

Verfasst: 28 Feb 2010, 12:49
von m1009
;)

....

Re: Mit Leasing-Auto nach Moskau

Verfasst: 28 Feb 2010, 13:58
von harald63
Wie wäre es, wenn wir uns alle mal wieder angewöhnen würden, nicht gleich auf einen draufzuspringen, der eventuell etwas nicht ganz richtiges oder gar falsches gesagt hat? Man kann ja erstmal freundlich seine Sicht der Dinge erläutern. Und wer dem anderen dann immer noch kurz & bündig mitteilen will, dass er eigentlich ein Depp ist, kann das dann bitte per PN tun.

Re: Mit Leasing-Auto nach Moskau

Verfasst: 28 Feb 2010, 13:59
von GastroService
[genau]

Re: Mit Leasing-Auto nach Moskau

Verfasst: 28 Feb 2010, 16:15
von Anton
Vielen Dank für die spannende Diskussion bzgl. Leasing :)

Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass Leasingheinis sich mit dem russischen Zollrecht auskennen. Mir geht es aber ausschließlich darum.

Nun wieder zum Thema. Ich habe weiter recherchiert und folgendes herausgefunden:
1. Nach "п.7 ст. 283 Таможенного кодекса РФ" dürfen russische Staatsbürger Fahrzeuge für insgesamt 6 Monate innerhalb eines Kalenderjahres einführen. Es geht jedoch aus diesem Artikel nicht hervor, ob in diesem Fall Zollgebühren anfallen, auch wenn das Andere meinen: http://www.puchkov.net/consultations/im ... p-faq.html
2. Nach "ПРИКАЗ от 24 ноября 1999 г. N 814" von "ГТК" dürfen Personen, die dauernd außerhalb von RF wohnen, Fahrzeuge für höchstens ein Jahr einführen, ohne Zollgebühren zu zahlen. Man kann noch verlängern, jedoch fallen dann Zollgebühren an: http://www.consultant.ru/online/base/?r ... AW;n=48468. Hier geht es wohl nicht um Staatsangehörigkeit, jedoch wird nicht definiert, was "физические лица, постоянно проживающие за пределами Российской Федерации" bedeutet.

Im FAQ vom einem sich scheinbar gut auskennendem Mensch steht folgendes (http://www.puchkov.net/consultations/im ... p-faq.html):
Кто имеет право на временный ввоз автомобиля без уплаты депозита и таможенных пошлин?

Временный ввоз авто без уплаты таможенных пошлин разрешен только иностранным гражданам, постоянно проживающим за границей и только для личного пользования.

К иностранным гражданам относятся:

1) Иностранцы (с соответствующим паспортом), проживающие за рубежом,

2) Лица с двойным гражданством, постоянно проживающие за рубежом, и имеющие иностранный паспорт,

3) Российские граждане, находящиеся на ПМЖ за рубежом, имеющие об этом отметку в Российском загранпаспорте и стоящие на консульском учете в Российских Дип. представительствах за рубежом.

Однако, в действующем на сегодняшний день таможенном законодательстве, касающемся временного ввоза транспортных средств физическими лицами на территорию Российской Федерации, статус «физическое лицо, постоянно проживающее за пределами Российской Федерации», не определен.

Также следует помнить, что в России не существует двойного гражданства, поэтому, если человек с двойным гражданством следует через границу РФ по иностранному паспорту с российской визой, то он имеет право на временный ввоз без уплаты депозита, однако, если получение визы невозможно, и он следует по своему российскому паспорту, на территории РФ он имеет статус гражданина РФ, и временный ввоз возможен только при условии уплаты депозита.
Leider fehlen hier Angaben, woher er die Infos hat.
Wer glaubt, man erhaelt rechtsverbindliche Aussagen, der ist falsch in Foren.
Ich brauche keine rechsverbindliche Aussagen und ich suche im Forum auch nicht danach. Ich möchte wissen, ob jemand damit schon Erfahrungen hatte bzw. ob jemand Tipps hat, wo ich nachfragen kann.

Re: Mit Leasing-Auto nach Moskau

Verfasst: 28 Feb 2010, 23:15
von Axel Henrich
harald63 hat geschrieben:Wie wäre es, wenn wir uns alle mal wieder angewöhnen würden, nicht gleich auf einen draufzuspringen
Wieso alle? Es sind nur vereinzelte, die allerdings permanent und erschreckend praesent.
Gaz-Gerd hat geschrieben:Wenn nein, quark hier nicht rum.
guuuude hat geschrieben:Manchmal einfach besser nichts schreiben als was falsches!!!![...] hier wird dir zuviel scheiss erzählt!!!!!!!
Ich habe diesen rueden Ton gefressen wie 10 Pfund gruene Seife - dazu noch ein hyperaktiver Mod und man verliert echt die Lust. :evil:

-ah-

Re: Mit Leasing-Auto nach Moskau

Verfasst: 01 Mär 2010, 08:48
von Norbert
Anton hat geschrieben:Hier geht es wohl nicht um Staatsangehörigkeit, jedoch wird nicht definiert, was "физические лица, постоянно проживающие за пределами Российской Федерации" bedeutet.
Das ist ein geläufiger Begriff im russischen Recht. Bedeutet, dass Du eine feste Registrierung in einem anderen Land hast.

* Russen gelten als "ständig im Ausland wohnend", wenn sie keine Registrierung (ex Propiska) in Russland haben und mehr als 183 Tage im Jahr nicht in Russland waren.

* Ausländer gelten als "ständig im Ausland wohnend", wenn sie keinen "Vid na Zhitelstvo" haben. Selbst mit "Razreshenie na vremenno prozhivanie" lebt man nach russischem Rechtsverständnis nur "vorrübergehend" in Russland, jedoch nicht "ständig".

Re: Mit Leasing-Auto nach Moskau

Verfasst: 01 Mär 2010, 14:30
von Anton
Norbert hat geschrieben: * Russen gelten als "ständig im Ausland wohnend", wenn sie keine Registrierung (ex Propiska) in Russland haben und mehr als 183 Tage im Jahr nicht in Russland waren.
Norbert, danke für die Info. Weißt du evtl. auch noch, welches Gesetz das definiert?

Re: Mit Leasing-Auto nach Moskau

Verfasst: 01 Mär 2010, 15:15
von Norbert
Die Regelung für Ausländer ist unter anderem in der Begriffserklärung der Gesetze Правовое положение иностранных граждан в РФ sowie О миграционном учете иностранных граждан и лиц без гражданства в Российской Федерации aufgeführt. Für Russen ... keine Ahnung, hat mich nur am Rande dienstlich tangiert.