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Re: Standardfrage (mit Spezialfall): Heiraten in DE oder in
Verfasst: 01 Dez 2010, 22:18
von mcgrasi
Update - vor einer Woche die Papiere beim Konsulat abgegeben. Und das warten auf das Visum beginnt...
Re: Standardfrage (mit Spezialfall): Heiraten in DE oder in
Verfasst: 28 Dez 2010, 15:34
von mcgrasi
Update:
Der Antrag kam via AA und BVA zur örtlichen ABH. Die wollten - obwohl für die Stieftochter eine Verpflichtungserklärung bei der selben ABH abgegeben wurde (unter Vorlage von Einkommensnachweisen etc.) - nochmal Nachweis Wohnraum & Einkommen (notwendig, weil die Tochter seiner Frau "nur" sein Stiefkind ist - steht in den Paragraphen des AufenthG)
Eingereicht - und ein paar Tage später kann seine Frau die Visa beim Konsulat abholen...
Nächste Aufgabe: Papierkram auf unserem Rathaus...
Re: Standardfrage (mit Spezialfall): Heiraten in DE oder in
Verfasst: 28 Dez 2010, 20:33
von herlit
mcgrasi hat geschrieben:Update:
Der Antrag kam via AA und BVA zur örtlichen ABH. Die wollten - obwohl für die Stieftochter eine Verpflichtungserklärung bei der selben ABH abgegeben wurde (unter Vorlage von Einkommensnachweisen etc.) - nochmal Nachweis Wohnraum & Einkommen (notwendig, weil die Tochter seiner Frau "nur" sein Stiefkind ist - steht in den Paragraphen des AufenthG)
Eingereicht - und ein paar Tage später kann seine Frau die Visa beim Konsulat abholen...
Nächste Aufgabe: Papierkram auf unserem Rathaus...
Da gibt es doch nichts zu überlegen: Nach eigenem Erleben weiss ich, dass das Heiraten in Russland (in meinem Fall in Moskau) bedeutend einfacher ist als in Deutschland! Ein Ehefähigkeitszeugnis o.ä., mit dem der Staat Dir erlaubt zu heiraten (welche Frechheit!), wird in Russland nicht benötigt, obwohl dies fälschlicherweise von der deutschen Botschaft so publiziert wird. Natürlich wird diese Eheschließung in Deutschland anerkannt. Du erhälst vom russischen Standesamt doch eine zweite Ausfertigung der Heiratsurkunde mit Apostille und in deutscher Sprache. Einfacher geht nicht.
Re: Standardfrage (mit Spezialfall): Heiraten in DE oder in
Verfasst: 28 Dez 2010, 20:52
von harald63
herlit hat geschrieben:Ein Ehefähigkeitszeugnis o.ä., mit dem der Staat Dir erlaubt zu heiraten (welche Frechheit!), ...
Na ja, der Begriff ist etwas unglücklich. Es geht ja nur um den Ledigkeitsnachweis, nicht darum, ob Du geistig, körperlich, finanziell und psychisch zur Ehe fähig bist :-P
Re: Standardfrage (mit Spezialfall): Heiraten in DE oder in
Verfasst: 29 Dez 2010, 09:29
von Sibirier
herlit hat geschrieben:Ein Ehefähigkeitszeugnis o.ä., mit dem der Staat Dir erlaubt zu heiraten (welche Frechheit!).....Natürlich wird diese Eheschließung in Deutschland anerkannt.......... Du erhälst vom russischen Standesamt doch eine zweite Ausfertigung der Heiratsurkunde mit Apostille und in deutscher Sprache. Einfacher geht nicht.
Also ein Ehefähigkeitszeugnis ist nicht eine Erlaubnis zu heiraten! Es ist ein Dokument, das besagt, dass die Ehe auch in DE geschlossen werden kann und somit nach DE-Recht auch anerkannt wird.....
Eine Eheschließung wird nicht so einfach in DE anerkannt....Z. B. wenn die/der Russin/Russe schon einmal mit einem Deutschen verheiratet war und die Scheidung in Russland durchgeführt wurde, muss diese Scheidung erst von einem dt. Richter bestätigt werden, sonst würde diese Ehe noch bestehen und Bigamie gibt es halt (noch?) nicht in DE....
Also ich habe vom russischen Standesamt nur die Heiratsurkunde in russ. Sprache bekomme. Für die Apostille musste ich dann noch zur "übergeordneten" Behörde und dort die Apostille beantragen, Übersetzung ins deutsche habe ich dann von einem staatlichen anerkannten Übersetzer mit notarieller Beglaubigung gemacht... Das war ebenfalls Moskau....
Re: Standardfrage (mit Spezialfall): Heiraten in DE oder in
Verfasst: 29 Dez 2010, 11:56
von Bluewolf
Das Ehefähigkeitszeugnis/ Ledigkeitsbescheinigung wird
grundsätzlich dann benötigt, wenn auch nur
einer der zukünftigen Eheleute zuvor bereits einmal verheiratet war oder Kinder vorhanden sind.
Natürlich ist eine Heirat in Russland auch in solch einem Fall noch wesentlich schneller machbar als in Deutschland. Der Erfahrung, das russische Standesämter weniger Dokumente benötigen als deutsche, kann ich mich jedoch nicht anschliessen. Wir mussten Ende November sogar noch geschwind einen "Antrag auf Eheschliessung" selbst zusammen zimmern, da der Standesamtsabteilung der "offizielle" Vordruck nicht ausführlich genug war (vor allem im Hinblick auf die zukünftige Namensführung^^).
Dafür kamen sie uns in einigen anderen Dingen sehr entgegen.
Egal, übermorgen komm ich jetzt wieder unter die Haube
Gruß
Uwe
Re: Standardfrage (mit Spezialfall): Heiraten in DE oder in
Verfasst: 29 Dez 2010, 12:08
von bella_b33
Bluewolf hat geschrieben:noch geschwind einen "Antrag auf Eheschliessung" selbst zusammen zimmern
Hehe, das hör ich auch zum ersten Mal

. Bei uns haben wir den Wisch normal ausgefüllt, noch Geburtsurkunden und Meldebescheinigung dabei, fertig.
Re: Standardfrage (mit Spezialfall): Heiraten in DE oder in
Verfasst: 29 Dez 2010, 12:17
von CSB_Wolf
Also ich persönlich finde den Ausdruck "Ehefähigkeitszeugnis" für das Dokument, wie herlit es schon geschrieben hat, auch eine Frechheit

Das ist wieder mal so ein typisch deutscher Idiotenausdruck für ein Dokument. Eine einfachere Form hätte ja auch gereicht. Bescheinigung ob ledig, verheiratet oder geschieden [ ] ja [ ] nein.
Man muss sich nur mal die Ersatzteilliste der Bundeswehr anschauen, da hat man hat das Gefühl, der Text wurde von Patienten einer Irrenanstalt entworfen. Z.B. Zieher Schrauben

ist ein Schraubenzieher.
Gruss
wolf
Re: Standardfrage (mit Spezialfall): Heiraten in DE oder in
Verfasst: 29 Dez 2010, 12:22
von bella_b33
CSB_Wolf hat geschrieben:Man muss sich nur mal die Ersatzteilliste der Bundeswehr anschauen
- Falle klapp, Kleintier grau beweglich

Re: Standardfrage (mit Spezialfall): Heiraten in DE oder in
Verfasst: 29 Dez 2010, 12:24
von Sibirier
Bluewolf hat geschrieben:Das Ehefähigkeitszeugnis/ Ledigkeitsbescheinigung wird grundsätzlich dann benötigt, wenn auch nur einer der zukünftigen Eheleute zuvor bereits einmal verheiratet war oder Kinder vorhanden sind.
Oh, bitte.... Bringt es nicht durcheinander in Bezug auf Russland.....
Manche russische Standesämter verlangen ein Ehefähigkeitszeugnis...wo - wie schon von mir beschrieben steht - das dt. Standesamt bescheinigt, das die Ehe nach dt. Recht geschloßen werden kann. Siehe auch hier:
http://www.berlin.de/standesamt1/partne ... ugnis.html
Manche russische Standesämter reicht aber auch eine sog. Aufenthaltsbescheinigung (wird hier oft auch als Ledigkeitsbescheinigung beschrieben), wo der Familienstand mit angegeben ist.... Siehe auch hier:
http://www.stadt-koeln.de/buergerservic ... heinigung/ In dieser Bescheinigung steht auch nichts über die/den zukünftigen russische(n) Ehepartner....
Also bitte das nicht verwechseln!
Bei manchen russischen Standesämter kann es durchaus vorkommen, dass man nur den Reisepass braucht und mehrere Tausend Euro....Aber das sind Fälle, die ich glaube, hier nicht abhandeln wollen....
