Heiraten in Dänemark?!

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
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lausi
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Re: Heiraten in Dänemark?!

Beitrag von lausi »

Vivaloztioz hat geschrieben:Hallo Zusammen
Ich möchte jetzt meine Freundin in Russland heiraten,da es einfacher ist als in Deutschland und Russland....
Sicherlich ist es einfacher, in Dänemark zu heiraten, aber Du wirst danach mehr Laufereien haben.
Außerdem ist nicht sicher, dass Deine Frau in Deutschland sofort eine AE bekommt. Dazu gibt es ein aktuelles Urteil des BVerwG: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/ ... 1289943219
"Der Entscheidung liegt der Fall einer Staatsangehörigen der Republik Weißrussland zugrunde, die Anfang August 2007 mit einem Schengen-Visum zu Besuchszwecken nach Deutschland eingereist war. Nachdem sie Anfang September 2007 in Dänemark einen deutschen Staatsangehörigen geheiratet hatte, kehrte sie nach Deutschland zurück und beantragte die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Ehegattennachzugs. Die Ausländerbehörde lehnte den Antrag ab und drohte der Klägerin die Abschiebung an, da sie ohne das für einen dauerhaften Aufenthalt erforderliche nationale Visum eingereist sei. Zwar könne der Inhaber eines gültigen Schengen-Visums den Aufenthaltstitel im Bundesgebiet beantragen, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden seien (§ 39 Nr. 3 Aufenthaltsverordnung - AufenthVO). Das sei bei der Klägerin aber nicht der Fall. Denn die Ehe sei nicht nach, sondern vor der letzten Einreise aus Dänemark geschlossen worden. Von der Durchführung des Visumverfahrens sei auch nicht im Ermessenswege abzusehen (§ 5 Abs. 2 Satz 2 Aufenthaltsgesetz - AufenthG)."
Damit hat sich die konkurrierende Rechtssprechung der VerwG erledigt. Höchstwahrscheinich wird sie wieder ausreisen müssen und ein Visum zur FZF beantragen müssen, was mehr Aufwand bedeutet, als gleich mit dem richtigen Visum in Deutschland zu heiraten. Abgesehen davon macht es keinen guten Eindruck, wenn sie merkt, dass Du Dich mit dem dt. Recht nicht so auskennst...
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lixil
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Re: Heiraten in Dänemark?!

Beitrag von lixil »

lausi hat geschrieben: Sicherlich ist es einfacher, in Dänemark zu heiraten, aber Du wirst danach mehr Laufereien haben.
Na ja. Sprichst du aus Erfahrung?
Nach der Hochzeit in DK hat man zwei möglichkeiten.
1. Man stellt einen Antrag um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.
2. Falls der Antrag abgewiesen wird, oder man von forne herein ausreist, stelt man den Antrag zur Familienzusammenführung. Und das ist nicht aufwendiger als ein Antrag für ein Heiratsvisum. Der entscheidende Vorteil ist aber, dass der Antrag zur Familienzusamenführung nur sehr schwer abgelehnt werden kann. Bei einem Antrag für ein Hochzeitsvisum sieht es schon ganz anders aus.

Abgesehen davon macht es keinen guten Eindruck, wenn sie merkt, dass Du Dich mit dem dt. Recht nicht so auskennst...
Jetzt sprichst aber wirklich aus eigener Erfahrung, oder? :D
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lausi
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Re: Heiraten in Dänemark?!

Beitrag von lausi »

lixil hat geschrieben:Nach der Hochzeit in DK hat man zwei möglichkeiten.
2. Falls der Antrag abgewiesen wird, oder man von forne herein ausreist, stelt man den Antrag zur Familienzusammenführung. Und das ist nicht aufwendiger als ein Antrag für ein Heiratsvisum. Der entscheidende Vorteil ist aber, dass der Antrag zur Familienzusamenführung nur sehr schwer abgelehnt werden kann. Bei einem Antrag für ein Hochzeitsvisum sieht es schon ganz anders aus.
Stimmt. Man sollte nur mit dem Wissen an die Sache heangehen, dass ein Zusammenleben in D gleich nach der Hochzeit nicht möglich sein wird.
lixil hat geschrieben:Jetzt sprichst aber wirklich aus eigener Erfahrung, oder? :D
Nein, bei mir lief es problemlos mit Heiratsvisum.
Ich stelle mir nur die Gedanken der jungen Frau vor, die in DK heiratet um dann gleich in D bleiben zu können. Und die dann große Augen bekommt, wenn sie zur Ausreise aufgefordert wird.
Aber wie gesagt, wenn man das von vornherein einkalkuliert, ist es natürlich kein Problem.
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lixil
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Re: Heiraten in Dänemark?!

Beitrag von lixil »

lausi hat geschrieben: Stimmt. Man sollte nur mit dem Wissen an die Sache heangehen, dass ein Zusammenleben in D gleich nach der Hochzeit nicht möglich sein wird.
Ja, so ist das. Es kommt natürlich immer wieder vor, dass die Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde mal eine Ausnahme machen und der Ehepartner nicht ausreisen muss. Aber darauf sollte man natürlich nicht bauen.

Zu erwähnen ist noch, dass es die Möglichkeit gibt eine Vorabzustimmung von der Ausländerbehörde einzuholen. Das machen nicht alle Behörden mit, aber wenn sie es tuen, dann bekommt man das Visum zur Familienzusammenführung auch schon mal wenige Tage nach der Antragstellung beim Konsulat.
Und, wenn der Ehepartner zum Zeitpunkt der Hochzeit in Dk eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland hatte, dann bekommt er auch problemlos eine neue AE. Und zwar ohne ausreisen zu müssen.
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Re: Heiraten in Dänemark?!

Beitrag von bernd2008 »

Romflens hat geschrieben:Du kannst auch in der Kommune Sonderborg heiraten, bzw. die Trauung findet dann in Norburg statt. Vorteil wäre sogar, dass du keinen Aufenthalt in der Kommune Sonderborg brauchst.
Hallo, gibt es noch weitere Kommunen in Dänemark, die keinen mehrtägigen Aufenthalt fordern?
Als nächstes eine Frage zur Scheidungsurkunde
Auf der Seite von Sonderburg steht folgendes:
"Scheidungsurteile/Sterbeurkunden
die außerhalb der EU ausgefertigt sind (außer USA, Kanada, Australien und Neuseeland) müssen im Original sein, mit der Legalisierung vom:
1. Justizministerium (in einigen Ländern das Innenministerium)
2. Außenministerium
3. Der dänischen Botschaft
(Wenn die Scheidungsurteile/Sterbeurkunden von einem Land ausgestellt sind, das Mitglied der Apostillekonvention ist (www.hcch.net), genügt eine Apostille.)"
Ich habe nachgesehen. Russland ist Mitglied der Apostilienkonvention. Das würde dann bedeuten, dass eine russische Scheidungsurteil nur mit einer Appostilie versehen werden muss, nicht jedoch gem. den Punkten 1 bis 3 legalisiert werden muss.

Bei allem was ich sonst so gelesen habe, wurde auch noch ein Rechtskräftigkeitsnachweis gefordert. Wird der in Sonderburg nicht verlangt?
Hat da jemand Erfahrung?
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Norbert
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Re: Heiraten in Dänemark?!

Beitrag von Norbert »

bernd2008 hat geschrieben:Ich habe nachgesehen. Russland ist Mitglied der Apostilienkonvention. Das würde dann bedeuten, dass eine russische Scheidungsurteil nur mit einer Appostilie versehen werden muss, nicht jedoch gem. den Punkten 1 bis 3 legalisiert werden muss.
Ich würde dies so verstehen, ja.
tombu

Re: Heiraten in Dänemark?!

Beitrag von tombu »

bernd2008 hat geschrieben:
Romflens hat geschrieben:Du kannst auch in der Kommune Sonderborg heiraten, bzw. die Trauung findet dann in Norburg statt. Vorteil wäre sogar, dass du keinen Aufenthalt in der Kommune Sonderborg brauchst.
Hallo, gibt es noch weitere Kommunen in Dänemark, die keinen mehrtägigen Aufenthalt fordern?
Als nächstes eine Frage zur Scheidungsurkunde
Auf der Seite von Sonderburg steht folgendes:
"Scheidungsurteile/Sterbeurkunden
die außerhalb der EU ausgefertigt sind (außer USA, Kanada, Australien und Neuseeland) müssen im Original sein, mit der Legalisierung vom:
1. Justizministerium (in einigen Ländern das Innenministerium)
2. Außenministerium
3. Der dänischen Botschaft
(Wenn die Scheidungsurteile/Sterbeurkunden von einem Land ausgestellt sind, das Mitglied der Apostillekonvention ist (http://www.hcch.net), genügt eine Apostille.)"
Ich habe nachgesehen. Russland ist Mitglied der Apostilienkonvention. Das würde dann bedeuten, dass eine russische Scheidungsurteil nur mit einer Appostilie versehen werden muss, nicht jedoch gem. den Punkten 1 bis 3 legalisiert werden muss.

Bei allem was ich sonst so gelesen habe, wurde auch noch ein Rechtskräftigkeitsnachweis gefordert. Wird der in Sonderburg nicht verlangt?
Hat da jemand Erfahrung?
Laut Auskunft aus Sonderburg reicht der Rechtskräftestempel und Apostille
tombu

Re: Heiraten in Dänemark?!

Beitrag von tombu »

Norbert hat geschrieben:
bernd2008 hat geschrieben:Ich habe nachgesehen. Russland ist Mitglied der Apostilienkonvention. Das würde dann bedeuten, dass eine russische Scheidungsurteil nur mit einer Appostilie versehen werden muss, nicht jedoch gem. den Punkten 1 bis 3 legalisiert werden muss.
Ich würde dies so verstehen, ja.
Jetzt stellt sich die Frage, wie die russische Bezeichnung für "Rechtskräftestempel" ist, und bei welcher Behörde in Russland man diesen für eine Scheidungsurkunde bekommt.
Dieselbe Frage dann für "Aposstlle" (heisst doch wahrscheiinlich gleich) und bei welcher Behörde in Russland man diese für eine Scheidungsurkunde bekommt?
Kann mir hier jemand bitte auf die Sprünge helfen?
bernd2008
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Re: Heiraten in Dänemark?!

Beitrag von bernd2008 »

Hallo,

ich habe follgende Frage:
Nach einer Heirat in Dänemark und der sofortigen Beantragung einer AE in Deutschland.
Wird während dieser Beantragungszeit das gültige Shenggen-Visum irgendwie eingeschränkt, bzw. muss man den russischen Pass in Deutschland abgeben.
Ist es in der Beantragungszeit möglich, vier 2 Wochen nach Russland zu reisen und dann mit dem noch gültigen Shengen-Visum wieder nach Deutschland einzureisen?
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Sibirier
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Re: Heiraten in Dänemark?!

Beitrag von Sibirier »

Lies mal hier das gepostete Urteil (http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=12332) durch. Danach könnt ihr gar nicht die sofortige AE in DE beantragen.... ;)

Sondern müsst es ganz legal über die dt. Botschaft in Russland machen. Also keine Passabgabe usw. sondern nach Russland reisen und FZF beantragen....
Zuletzt geändert von Norbert am 21 Jan 2011, 09:25, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Link ergänzt
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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