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Re: Führerschein
Verfasst: 20 Sep 2011, 13:46
von Jochen
Wieso? Ist doch erlaubt! Nur nicht außerorts

Re: Führerschein
Verfasst: 20 Sep 2011, 13:58
von Zeppelin
Jochen hat geschrieben:Wieso? Ist doch erlaubt! Nur nicht außerorts

Dann heißt es aber auch nicht Überholen, sondern Vorbeifahren.

Re: Führerschein
Verfasst: 20 Sep 2011, 14:13
von Jochen
Den Begriff "Vorbeifahren" gibt es nicht in der dt. STVO. Es wird immer überholt!

Re: Führerschein
Verfasst: 20 Sep 2011, 14:14
von bella_b33
Jochen hat geschrieben:Den Begriff "Vorbeifahren" gibt es nicht in der dt. STVO. Es wird immer überholt!

Es gibt sogar den Begriff "ab und zu" in der STVO. War jedenfalls ende der Neunziger noch so, wenns ums mittige Fahren auf dreispurigen ABs geht

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Re: Führerschein
Verfasst: 20 Sep 2011, 14:31
von Sibirier
Re: Führerschein
Verfasst: 20 Sep 2011, 15:30
von arghmage
Jochen hat geschrieben:Den Begriff "Vorbeifahren" gibt es nicht in der dt. STVO. Es wird immer überholt!

Schmarrn, dazu gibts sogar einen extra Paragraphen
§6 StVO Vorbeifahren
Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen; Satz 1 gilt nicht, wenn der Vorrang durch Verkehrszeichen (Zeichen 208, 308) anders geregelt ist. Muß er ausscheren, so hat er auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen - wie beim Überholen - anzukündigen.
Re: Führerschein
Verfasst: 20 Sep 2011, 15:32
von Jochen
Ach, ist doch alles egal! Einfach rechts vorbei

Re: Führerschein
Verfasst: 20 Sep 2011, 15:35
von arghmage
Jochen hat geschrieben:Ach, ist doch alles egal! Einfach rechts vorbei

Ja ja, wer nicht kommt zur rechten Zeit, der fährt übern Bürgersteig
