Entsendeung nach Moskau

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Jochen
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Re: Entsendeung nach Moskau

Beitrag von Jochen »

Entsenden kann ihn die dt. Firma wie sie möchte, unter welchen Bedingungen auch immer. Legal arbeiten geht aber nur mit russ. Arbeitsvertrag. Ansonsten kann er auch gleich per Businessvisum permanent Mo-Fr auf Dienstreise sein.
Plenken ist eine seltsame Sache . Es machen seltsame Leute , die große Angst haben , dass ihre Satzzeichen übersehen werden oder stolz darauf sind , überhaupt welche zu verwenden . Daher trennen sie dieses stets mit einem Leerzeichen vom Wort .
bosna
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Re: Entsendeung nach Moskau

Beitrag von bosna »

dann bin ich ja ein illegaler, ich habe nur einen deutschen Arbeitsvertrag und trotzdem ein permanenten Status.
Jochen
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Re: Entsendeung nach Moskau

Beitrag von Jochen »

Dann wirst du mit Sicherheit einen Vid haben. Oder die russ. Staatsbürgerschaft.

Ein Deutscher ohne Vid oder Arbeitsgenehmigung wird sich kaum dauerhaft (mehr als 183Tage) in Russland aufhalten dürfen, was ja Sinn und Zweck einer Entsendung ist.
Plenken ist eine seltsame Sache . Es machen seltsame Leute , die große Angst haben , dass ihre Satzzeichen übersehen werden oder stolz darauf sind , überhaupt welche zu verwenden . Daher trennen sie dieses stets mit einem Leerzeichen vom Wort .
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zimdriver
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Re: Entsendeung nach Moskau

Beitrag von zimdriver »

bosna hat geschrieben:....Normalerweise bekommt man bei einer Entsendung noch einen Auslandszuschlag.Der liegt bei vielen Firmen so um die 2000 Euro (steuerfrei).
... steuerfrei nur in D. In RUS ist das gesamte Welteinkommen zu versteuern.
bosna
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Re: Entsendeung nach Moskau

Beitrag von bosna »

zimdriver hat geschrieben:
bosna hat geschrieben:....Normalerweise bekommt man bei einer Entsendung noch einen Auslandszuschlag.Der liegt bei vielen Firmen so um die 2000 Euro (steuerfrei).
... steuerfrei nur in D. In RUS ist das gesamte Welteinkommen zu versteuern.
Das stimmt, aber einige Firmen lassen es unter den Tisch falles. Es geht in Deutschland auf ein deutsches Konto, wie auch der Rest des Gehaltes.
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inorcist
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Re: Entsendeung nach Moskau

Beitrag von inorcist »

Jochen hat geschrieben:Dann wirst du mit Sicherheit einen Vid haben. Oder die russ. Staatsbürgerschaft.

Ein Deutscher ohne Vid oder Arbeitsgenehmigung wird sich kaum dauerhaft (mehr als 183Tage) in Russland aufhalten dürfen, was ja Sinn und Zweck einer Entsendung ist.
Ich tippe mal eher darauf, dass hier nicht alle Details der Entsendung vollständig kommuniziert wurden und noch ein paar Überraschungen auf sich warten lassen.

Geht ja fast jedem zweiten Expat so, wenn er das erste Mal nach Russland kommt ;-)
Jochen
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Re: Entsendeung nach Moskau

Beitrag von Jochen »

bosna hat geschrieben: Das stimmt, aber einige Firmen lassen es unter den Tisch falles. Es geht in Deutschland auf ein deutsches Konto, wie auch der Rest des Gehaltes.
Du sitzt also mit dt. Arbeitsvertrag und deutschem Gehalt in einem russischen Büro, erbringst deine Arbeitsleistung in Russland und lässt die Steuern unter den Tisch fallen. Was erzählst du bei zufälliger Kontrolle des Migrationsamtes oder der Steuerprüfung, was du denn im Büro zu suchen hast? Jetzt mal rein hypothetisch.

Die Leute sind ja auch nicht doof.
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Norbert
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Re: Entsendeung nach Moskau

Beitrag von Norbert »

OlgaP hat geschrieben:
bosna hat geschrieben:Du bist allerdings in Russland steuerpflichtig, dort gibt es einen Steuersatz von 13% wenn Du mehr als 183 (könnte auch 184 sein) Tage im Jahr in Russland bist, ansonsten zahlst Du 30%.
Dies gilt nur. wenn man ein ganz normales Arbeitsvisum hat. Mit dem Arbeitsvisum "eines hochqualifizierten Spezialisten" ist der Steuersatz immer 13%, egal wieviel Tage man in Russland verbracht hat.
Das würde ich bezweifeln. [Nachtrag: Die folgenden Sätze waren falsch! Siehe unten.] Der Unterschied ist, so wie ich es verstanden habe, dass man mit einem normalen Arbeitsvisum erst einmal zu Beginn 30 % zahlt und dann später, wenn der reelle Aufenthalt nachgewiesen wurde, die zuviel gezahlten Gelder verrechnen kann. Bei den Spezialisten darf man sofort 13 % ansetzen (muss aber später nachzahlen, wenn man zu lange außerhalb war).

Ich bin mir da eigentlich ziemlich sicher, weil diese Regelung mit 13-183-30-Regelung selbst für russische Staatsbürger gilt! Wieso sollte sie dann für Spezialisten nicht gelten?!
Ich lasse mich aber - wie immer - gern eines besseren belehren!
Jochen
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Re: Entsendeung nach Moskau

Beitrag von Jochen »

Norbert, du weisst doch: bei Abwesenheit wird das Spezialistenvisum annuliert! :D

30% muss man beim Spezialistenvisum nicht zahlen, immer 13%, egal wie lange man im Land ist. Jedoch beisst sich diese Regel ja bekanntlich mit der Annulierung.

Из Налогового кодекса

В отношении доходов высококвалифицированных специалистов российский работодатель (заказчик) является налоговым агентом. При этом НДФЛ с доходов от трудовой деятельности высококвалифицированного специалиста должен быть удержан по ставке 13% независимо от того, является такой работник налоговым резидентом или нет (п. 1, абз. 4 п. 3 ст. 224 НК РФ).

3. Налоговая ставка устанавливается в размере 30 процентов в отношении всех доходов, получаемых физическими лицами, не являющимися налоговыми резидентами Российской Федерации, за исключением доходов, получаемых:

от осуществления трудовой деятельности в качестве высококвалифицированного специалиста в соответствии с Федеральным законом от 25 июля 2002 года N 115-ФЗ "О правовом положении иностранных граждан в Российской Федерации", в отношении которых налоговая ставка устанавливается в размере 13 процентов
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Norbert
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Re: Entsendeung nach Moskau

Beitrag von Norbert »

Jochen hat geschrieben:Norbert, du weisst doch: bei Abwesenheit wird das Spezialistenvisum annuliert! :D
Bei Abwesenheit von mehr als 183 Tagen am Stück oder pro Jahr?

Danke für den Gesetzesauszug!
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