Re: kosten für beglaubigte übersetzung
Verfasst: 25 Okt 2012, 22:58
Macht mal die Sache nicht komplizierter als sie ist.
Die russischen Urkunden jeglicher Art, die deine Freundin beim deutschen Standesamt vorlegen muss, bedürfen einer Apostille.
Ausnahmen gibt es nur wenige, als da wären: Inlands- und Auslandsreisepass, manchmal auch die Meldebescheinigung. Das entscheiden Standesamt und Oberlandesgericht. Also spreche man vorher mit denen, auch über Zweifel oder Dinge, die unmöglich oder schwierig erscheinen. Sind auch nur Menschen und viele lassen bei Problemen mit sich reden.
Alle Urkunden, ob mit oder ohne Apostille, lasse man tunlichst bei einem beeidigten (ermächtigten, öffentlich bestellten) Übersetzer in Deutschland überlassen. Man lege dem Übersetzer unbedingt eine Kopie des Reisepasses bei, damit er den Namen richtig übertragen kann.
Die russischen Urkunden jeglicher Art, die deine Freundin beim deutschen Standesamt vorlegen muss, bedürfen einer Apostille.
Ausnahmen gibt es nur wenige, als da wären: Inlands- und Auslandsreisepass, manchmal auch die Meldebescheinigung. Das entscheiden Standesamt und Oberlandesgericht. Also spreche man vorher mit denen, auch über Zweifel oder Dinge, die unmöglich oder schwierig erscheinen. Sind auch nur Menschen und viele lassen bei Problemen mit sich reden.
Alle Urkunden, ob mit oder ohne Apostille, lasse man tunlichst bei einem beeidigten (ermächtigten, öffentlich bestellten) Übersetzer in Deutschland überlassen. Man lege dem Übersetzer unbedingt eine Kopie des Reisepasses bei, damit er den Namen richtig übertragen kann.