Seite 2 von 3
Re: Visum für Baby
Verfasst: 26 Feb 2013, 18:28
von manuchka
Keine - siehe oben.
manuchka hat geschrieben:Edit: Ich hab mich eben noch mal informiert, weil die russischen Grenzbeamten gern eine notariell beglaubigte Bestätigung eines Elternteils haben wollen, dass er einverstanden ist, dass Knirps allein mit dem anderen Elternteil durch die Welt reist.
Das Gesetz vom 15.08.1996 Nr 114-FZ "Über die Ein- und Ausreise in die / aus der RF" schreibt so eine Einverständniserklärung ausdrücklich dann vor, wenn das Kind gänzlich ohne elterliche Begleitung unterwegs ist. Zusätzlich, weil es an den russischen Grenzen Probleme gab, existiert ein Prikaz, den man hier nachlesen und ggf. auch speichern/ausdrucken kann, der das nochmals bestätigt:
http://travelwithkids.ru/wp-content/upl ... wd.ru_.jpg
Wichtig ist nur, dass das Eltern-Kind-Verhältnis aus den Unterlagen hervorgeht, die man bei sich trägt - also entweder ist das Kind in den Pass des Elternteils eingetragen, oder man nimmt eine Geburtsurkunde (am besten beglaubigte Kopie) mit, aus der sich ja ergibt, dass Person XYZ Vater bzw. Mutter von Kind XYZ ist.
Quelle:
http://travelwithkids.ru/razreshenie-na ... a-granicu/
Der Zoll braucht sowieso keine Einverständniserklärung, Kind ist ja keine Ware

, und an der Grenze hatten das nur die russischen Grenzbeamten verlangt, soweit ich das weiß.
Re: Visum für Baby
Verfasst: 26 Feb 2013, 18:58
von cm2503
Danke für die Antwort, aber ich muss gleich nochmals nachhaken.
Zur Ausreise aus D:
Der Zoll braucht sowieso keine Einverständniserklärung, Kind ist ja keine Ware
Im Internet findet man leider bisher keine eindeutige Aussage, ob man so ein "Einverständniserklärung" benötigt oder nicht. Mal "ja", mal "nein". Selbstverständlich ist ein Kind keine "Ware". Dennoch soll schon vorgekommen sein, dass ein Elternteil das Kind ohne Wissen des anderen ins Ausland "verschleppt". Von daher scheint es mir nicht so weit hergeholt, dass eine solche Erklärung von den deutschen Zollbeamten bei der Ausreise gefordert wird.
Zur Ausreise aus der RF:
Wichtig ist nur, dass das Eltern-Kind-Verhältnis aus den Unterlagen hervorgeht, die man bei sich trägt.
Frau und Kind besitzen denselben Familiennamen. Dies ist im russischen bzw. deutschen Reisepass ersichtlich. Das soll nicht reichen?
Falls eine Geburtsurkunde notwendig ist:
Muss die (deutsche) Geburtsurkunde bereits in D übersetzt und beglaubigt werden, oder erst in der RF mit notarieller Berurkundung? Ich hoffe nicht, weil das die ganze Sache ziemlich verkompliziert :-(
Re: Visum für Baby
Verfasst: 27 Feb 2013, 00:08
von lausi
cm2503 hat geschrieben:
Von daher scheint es mir nicht so weit hergeholt, dass eine solche Erklärung von den deutschen Zollbeamten bei der Ausreise gefordert wird.
Der Zoll kontrolliert Waren, die Bundespolizei kontrolliert Menschen.
cm2503 hat geschrieben:
Muss die (deutsche) Geburtsurkunde bereits in D übersetzt und beglaubigt werden, oder erst in der RF mit notarieller Berurkundung? Ich hoffe nicht, weil das die ganze Sache ziemlich verkompliziert
Die Geburtsurkunde muss in Deutschland apostilliert sein. Dann kann sie in RU übersetzt werden, ob dann in RU eine weitere Beglaubigung nötig ist, weiß ich nicht.
Wird die (apostillierte) Geburtsurkunde in D übersetzt, muss sie im Konsulat beglaubigt werden.
Re: Visum für Baby
Verfasst: 27 Feb 2013, 01:08
von cm2503
Der Zoll kontrolliert Waren, die Bundespolizei kontrolliert Menschen.
Auch dem Letzten war klar, was ich mit "Zoll" meine. Aber danke für deine Berichtigung. Im Übrigen kontrolliert der Zoll durchaus Menschen. Waren können ja schließlich sich nicht selber schmuggeln.
Die Geburtsurkunde muss in Deutschland apostilliert sein. Dann kann sie in RU übersetzt werden, ob dann in RU eine weitere Beglaubigung nötig ist, weiß ich nicht.
Wird die (apostillierte) Geburtsurkunde in D übersetzt, muss sie im Konsulat beglaubigt werden.
Mir ist durchaus bekannt, wie offizielle Dokumente in die eine oder andere Richtung apostilliert, übersetzt und beglaubig werden. Habe diese Prozesse mehrfach durchgemacht für meine Eheschließung in Russland.
Wieder einmal bekomme ich keine klare Aussage was genau notwendig ist.
Bitte keine weiteren Verunsicherungen der Art "ich meine zu wissen" oder "ich habe gelesen dass", sondern nur Fakten, die auf eigener Erfahrung beruhen. Ich kann doch nicht der erste auf dieser Welt sein, der solch ein "Problem" hat.
Zur Info an alle die es auch interessiert... Die Aussage aus einem russischen Forum ist, dass sich die russische Seite ("Bundespolizei") überhaupt nicht dafür interessiert und also keine Dokumente notwendig sind. Kind hat biometrischen Reisepass mit gültigem Visum und gut ist.
Update 27.02.2013 08:40
Ein Telefonat mit der Bundespolizei in Frankfurt ergab, das eine formlose Einverständniserklärung des anderen Elternteils mit einer Kopie des Personalausweises reicht. Es wird keine notariell beurkundete Einverständniserklärung (wie mehrfach an diversen Stellen im Internet zu finden) benötigt.
Re: Visum für Baby
Verfasst: 27 Feb 2013, 12:31
von Anelya
cm2503 hat geschrieben:
Wieder einmal bekomme ich keine klare Aussage was genau notwendig ist.
Bitte keine weiteren Verunsicherungen der Art "ich meine zu wissen" oder "ich habe gelesen dass", sondern nur Fakten, die auf eigener Erfahrung beruhen. Ich kann doch nicht der erste auf dieser Welt sein, der solch ein "Problem" hat.
Diese Aussage finde ich ehrlich gesagt nicht angebracht. Dies ist ein Forum, in dem alle Mitglieder in ihrer Freizeit und unentgeltlich schreiben. Und eben Erfahrungen austauschen - dass die nicht in jedem Fall allgemeingültig oder gerichtsfest sein können, ist doch eigentlich klar. Wenn dir die Qualität der Antworten nicht genügt, musst du einen Anwalt fragen, der sich in diesem Spezialgebiet auskennt. Der wird das dann aber auch nicht kostenlos machen. Ich zumindest schätze das Forum genau für die Erfahrungsberichte von Mitgliedern, die mir schon vielfach weitergeholfen haben. Zumal dir manuchka sogar noch Dokumente verlinkt hat, auf die man bei Schwierigkeiten an der Grenze verweisen kann. Das ist meiner Meinung nach weder "ich meine zu wissen" noch "ich habe gelesen, dass", sondern: "Da steht es, gute Reise!".
Re: Visum für Baby
Verfasst: 27 Feb 2013, 12:44
von cm2503
Ich zumindest schätze das Forum genau für die Erfahrungsberichte von Mitgliedern, die mir schon vielfach weitergeholfen haben.
Sehe ich genauso. Fundierte Aussagen, die auf Erfahrungsberichten beruhen.
Leider findet man auf eine Fragestellung im Internet (und damit ist nicht nur dieses Forum gemeint) x verschiedene Antworten. Das ist es, was mich "zur Verzweiflung" treibt.
Re: Visum für Baby
Verfasst: 27 Feb 2013, 12:55
von Anelya
Vielleicht liegt das auch daran, dass es leider nicht so einfach ist, auch wenn es wünschenswert wäre:
Familie A reiste vielleicht zehnmal ohne jedwede Kontrollen durch die Weltgeschichte, Familie B musste alle Unterlagen vorzeigen.
Wenn du ein bißchen hier im Board stöberst, fällt das doch dauernd auf: Mein Mann konnte problemlos meinen Familiennamen in deutscher Schreibweise für seinen Auslandspass übernehmen, andere russisch-deutschen Paare beantragen seit Jahren die richtige Schreibweise und bekommen es immer wieder abgelehnt. Alles Erfahrungsberichte, die unterschiedliche Antworten bieten ("Ja geht ohne Probleme" und "Geht überhaupt nicht") und alle sind sie realistisch. Die Frage ist halt, ob deine Frau mit Kleinkind im Zweifelsfall Diskussionen an der Grenze über Durchführungsbestimmungen russischer Gesetze führen möchte oder nicht. Wenn sie darauf keine Lust hat, macht eine notarielle Bescheinigung (selbst wenn das rechtlich gar nicht erforderlich ist) und gut ist.
Re: Visum für Baby
Verfasst: 27 Feb 2013, 13:57
von 7punkt
cm2503 hat geschrieben:... Das ist es, was mich "zur Verzweiflung" treibt.
Anelya hat Recht. Macht doch die Einverständniserklärung mit Übersetzung ins Russische, wenn Du verzweifelt bist, und gut iss.
Werdet Ihr sicher nicht brauchen, denn diese Regelung gilt für Russische Staatsangehörige, sprich für RU Kind, aber sicher ist sicher, wo ist das Probelm?
7punkt
Re: Visum für Baby
Verfasst: 27 Feb 2013, 14:05
von cm2503
diese Regelung gilt für Russische Staatsangehörige, sprich für RU Kind
Das ging aus den vorhergehenden Aussagen nicht hervor. Daher danke für die Information. Das war hilfreich

Re: Visum für Baby
Verfasst: 27 Feb 2013, 20:14
von manuchka
cm2503 hat geschrieben:Leider findet man auf eine Fragestellung im Internet (und damit ist nicht nur dieses Forum gemeint) x verschiedene Antworten. Das ist es, was mich "zur Verzweiflung" treibt.
Du hättest ja auch bei der Bundespolizei anrufen können, BEVOR du im Forum nachfragst... das hätte dir den Ärger hier erspart... ansonsten ist es so, wie Anelya schreibt - jeder macht seine eigenen Erfahrungen, im besten Fall überschneiden sie sich mit denen anderer Leute, aber identisch werden sie selten sein.