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Re: Deklaration doppelter Staatsbürgerschaft

Verfasst: 06 Jun 2014, 07:02
von m1009
zimdriver hat geschrieben:Meine betroffene Ehefrau muss zum FMS gehen, mit beiden Pässen in Kopie, und eine Erklärung ausfüllen/ unterschreiben. In Moskau.
Schauen wir, wie es weitergeht... Meine Frau wird in der naechsten Woche zum FMS gehen, wenn es bei einer Erklaerung bleibt, dann ist doch alles in Butter... Sollten die Daumenschrauben weiter angezogen werden, dann wird ernsthaft ueberlegt.

Re: Deklaration doppelter Staatsbürgerschaft

Verfasst: 06 Jun 2014, 07:33
von zimdriver
Um ehrlich zu sein, sehe ich kein Problem darin. Sie hat die zweite Staatsbürgerschaft nie verheimlicht, z.B. bei der Beantragung neuer russischer Pässe.

Re: Deklaration doppelter Staatsbürgerschaft

Verfasst: 06 Jun 2014, 08:04
von bella_b33
m1009 hat geschrieben: Schauen wir, wie es weitergeht... Meine Frau wird in der naechsten Woche zum FMS gehen, wenn es bei einer Erklaerung bleibt, dann ist doch alles in Butter... Sollten die Daumenschrauben weiter angezogen werden, dann wird ernsthaft ueberlegt.
Was denkst Du denn, was noch kommen soll? Joa mei, dann deklarieren wir das halt, Papier und Paragraphendschungel, nix Neues halt.

Re: Deklaration doppelter Staatsbürgerschaft

Verfasst: 06 Jun 2014, 11:17
von Dietrich
bella_b33 hat geschrieben:Was denkst Du denn, was noch kommen soll?
Aufkleber mit "innostraniy agent" auf oder im Pass?
Kennzeichnung von Geschäften, in denen solche Agenten arbeiten? Aufnäher auf der Kleidung?

Nein im Ernst: Einerseits ist natürlich prinzipiell nichts dagegen einzuwenden, wenn ein Staat wissen möchte, welche Staatsbürger er mit anderen Staaten "teilen" muss. Auch in Deutschland wird die doppelte Staatsbürgerschaft ja gerade wieder diskutiert und ist auch entsprechend reglementiert.
Andererseits muss man die ganze Sache aber auch im Zusammenhang mit der ganzen "Ausländischen Agenten"-Paranoia sehen, die es zur Zeit in Russland gibt. Und dann macht es schon einen Unterschied.

Re: Deklaration doppelter Staatsbürgerschaft

Verfasst: 06 Jun 2014, 12:12
von manuchka
Muss ich mein in Ö lebendes doppelstaatiges Kind auch irgendwie melden? Und die Aufenthaltsberechtigung meines Mannes? :shock:

Re: Deklaration doppelter Staatsbürgerschaft

Verfasst: 06 Jun 2014, 13:08
von Dietrich
Eigentlich heißt es immer, dass dies nur die betrifft, die ihren dauerhaften Aufenthalt in Russland haben.
Da hilft wahrscheinlich nur abwarten, ob es dann irgendwie mal Durchführungsbestimmungen gibt...

Was an dieser Stelle natürlich problematisch werden könnte, dass sich die meisten nicht aus Russland abmelden, auch wenn sie im Ausland leben. Wegen Propiska und so....

Re: Deklaration doppelter Staatsbürgerschaft

Verfasst: 06 Jun 2014, 13:18
von arghmage
Dietrich hat geschrieben:Was an dieser Stelle natürlich problematisch werden könnte, dass sich die meisten nicht aus Russland abmelden, auch wenn sie im Ausland leben. Wegen Propiska und so....
Wobei doch weiter oben steht "Es betrifft nur Russen, die nicht staendig im Ausland leben." Wäre die Frage, wie sich da ständig definiert (hier ja meist >6 Monate).
Und es leben ja auch viele Russen im Ausland ohne den Doppelpaß, eine AE/NE reicht ja aus.
Na ja mal abwarten.

Re: Deklaration doppelter Staatsbürgerschaft

Verfasst: 06 Jun 2014, 14:07
von Dietrich
arghmage hat geschrieben:Und es leben ja auch viele Russen im Ausland ohne den Doppelpaß, eine AE/NE reicht ja aus.
Für die gilt es ja auch, wie Nikolaus schrieb:
- Diese muessen innerhalb von 2 Monaten persoenlich oder schriftlich das oertliche FMS informieren, dass sie ausser der russischen die Staatsangehoerigkeit oder eine (staendige?!) Aufenthaltserlaubnis (вид на жительство) eines anderen Staates besitzen. Fuer Kinder muessen das die Eltern melden.
Wenn also meine Frau eine jetzt mit AE hier in D lebt, sich aber nicht in Moskau abgemeldet hat, muss sie sich dann bei "ihrem örtlichen FMS" registrieren lassen?
Erzwingen die dann möglicherweise eine Abmeldung aus Russland, wenn man behauptet, man lebe doch aber dauerhaft im Ausland?

Das sind schon wichtige Fragen. Zumal, wenn solche Fragen plötzlich gestellt werden, wenn man gerade wieder an der Grenze steht und vom Besuch in RU wieder ausreisen möchte....

Re: Deklaration doppelter Staatsbürgerschaft

Verfasst: 06 Jun 2014, 15:03
von arghmage
Dietrich hat geschrieben:
arghmage hat geschrieben:Und es leben ja auch viele Russen im Ausland ohne den Doppelpaß, eine AE/NE reicht ja aus.
Für die gilt es ja auch, wie Nikolaus schrieb:
- Diese muessen innerhalb von 2 Monaten persoenlich oder schriftlich das oertliche FMS informieren, dass sie ausser der russischen die Staatsangehoerigkeit oder eine (staendige?!) Aufenthaltserlaubnis (вид на жительство) eines anderen Staates besitzen. Fuer Kinder muessen das die Eltern melden.
Ah danke, das hatte ich überlesen.
Wenn also meine Frau eine jetzt mit AE hier in D lebt, sich aber nicht in Moskau abgemeldet hat, muss sie sich dann bei "ihrem örtlichen FMS" registrieren lassen?
Erzwingen die dann möglicherweise eine Abmeldung aus Russland, wenn man behauptet, man lebe doch aber dauerhaft im Ausland?

Das sind schon wichtige Fragen. Zumal, wenn solche Fragen plötzlich gestellt werden, wenn man gerade wieder an der Grenze steht und vom Besuch in RU wieder ausreisen möchte....
Stimmt, so trifft das ja dann auf sehr viele DE/RU-Paare zu. Wobei ich nicht glaube, daß man dann eine Abmeldung erzwingen wird.

Wenn jetzt RU in der Eu wäre, würde das vor dem Hintergrund der EU-Wahl irgendwie Sinn machen, da gab es ja doch einigen Wahlbetrug durch Doppelwähler. Mit einer Registrierung der anderen Staatsbürgerschaft würde das eher aufallen.

Re: Deklaration doppelter Staatsbürgerschaft

Verfasst: 06 Jun 2014, 15:27
von Nikolaus
arghmage hat geschrieben:Na ja mal abwarten.
Genau. Zumindest ist sicher, dass man nicht wie in D gezwungen wird, ggf. eine Staatsbuergerschaft abzugeben. Und auf die Frage "welche Staatsbuergerschaft(en)?" musste bei uns sicherlich jeder schon x-mal schriftlich antworten, insbesondere natuerlich jeder Auslaender, aber auch die Deutschen ... :)
Wir werden erst mal warten, was in den Ausfuehrungsvorschriften steht. Theoretisch sollten die ja bis zum Inkrafttreten des Gesetzes ausgearbeitet sein, aber ... :)
Und dann hat man ja noch zwei Monate Zeit ...
Bis dahin wird hoffentlich klar sein, was exakt unter "staendig im Ausland lebend" gemeint ist (ich denke, damit meint man, dass man bei der Ausstellung des Auslandspasses die entsprechende Frage so beantwortet hat, aber ...).
Und wenn der Ehemann von Manuchka nicht zu den russischen Wuerdentraegern gehoert, denen ausschliesslich die russische Staatsbuergerschaft zusteht, dann muss er schlimmstenfalls fuer eine verspaetete Meldung eben 500-1000 Rubel Ordnungsstrafe berappen ... :)
Vielleicht haben die sogar genug Verstand und guten Willen, dass sie von denen, die schon frueher erklaert haben, dass sie einen auslaendischen Pass oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, das nicht noch einmal verlangen ... :)
Freilich interessiert man sich nirgendwo fuer spezielle Probleme und Befindlichkeiten binationaler Paare. Wenn sie wenigstens homosexuell waeren, dann ließe sich im Westen schon etwas anfangen. :)
Fuer die Russen fallen unsere "Probleme" ggf. eher unter Kollateralschaden. Denn denen geht es doch mit den Gesetzesaenderungen mehr um den "Kampf gegen die Korruption" unter Abgeordneten und Staatsangestellten, gegen diebische Banker und Unternehmer und das Veroeffentlichen der "wahren" Interessen von "Kaempfern fuer Demokratie und Menschenrechte" aller Art. Es ist ja sattsam bekannt, dass sehr viele aus diesen Kreisen sich entsprechende "Landeplaetze" im Ausland vorbereitet haben, Kapital ausser Landes geschafft haben, Immobilien im Ausland gekauft haben und ggf. sehr schnell zu "hoch geachteten" und hofierten politischen Fluechtlingen mutieren ... :)