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Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Verfasst: 22 Aug 2018, 11:18
von vbajo
Norbert hat geschrieben: 21 Aug 2018, 09:32 Achtung, Visa kann man immer nur im Land seines Wohnsitzes beantragen. Im Baltikum bekommst Du also regulär kein neues russisches Visum, wenn Du da keinen Aufenthaltstitel hast. Du müsstest den Pass also mit DHL nach Deutschland zu einer Agentur schicken.
Das ist gut zu wissen. Hatte ich nicht berücksichtigt. Normalerweise kann man Visa auch problemlos in anderen Ländern beantragen. Sagen wir z.B. in Kasachstan für Kirgisien auch als EU-Bürger. Muss sich also um eine Besonderheit Russlands handeln. Andererseits bieten Visa-Services in Narwa auch explizit russische Visa für nicht-estländische EU-Bürger an. Aber das kläre ich noch genau ab. Ich halte euch auf dem Laufenden.

Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Verfasst: 23 Aug 2018, 11:24
von vbajo
Also, ein estonisches Visazentrum schreibt:
Estonian permanent residence permit which is valid for more than 90 days and is required from the nationals of the following countries: Austria, Albania, Hungary, Venezuela, Greece, Ireland, Spain, Cameroon, Latvia, Libya, Lithuania, Macedonia, Netherlands, Norway, Oman, Poland, Portugal, Slovakia, Turkey, Germany, France, Croatia, Switzerland, Sweden, Equatorial Guinea, Japan.

According to the national legislation the documentary evidence for the permanent stay in Estonia for more than 90 days can be a student visa or work visa, a work permit, a short-term residence permit, a limited residence permit etc.
(Quelle: http://vfsglobal.com/russia/estonia/Eng ... iness.html)

Die russische Fassung sagt das gleiche. Es gibt eine lange Liste von Ländern (auch EU) bei denen das kein Problem ist. Aber ausgerechnet als Deutscher geht es nicht. Man braucht eine Aufenthaltsgenehmigung bzw. Ummeldung in Estland. Hab nochmal sicherheitshalber per E-Mail dort und bei einem anderem Visazentrum nachgefragt. Also stimmt es, im Moment kann man in Estland wohl kein Visum bekommen. Ein Zentrum schreibt jedoch, ich soll mich später nochmal melden, weil sich die Regeln öfter mal ändern. Nachfragen und überprüfen könnte also lohnen!

Ich werde jetzt mal die Regeln der anderen angrenzenden Länder überprüfen: Litauen und Finnland. Außerdem erwäge ich einen Sprachkurs mit Studienvisum. Problem ist nur einen Kurs zu finden mit wenig Stunden, bei dem die Sprachschule trotzdem bereit ist, sich um die Einladung zu kümmern. Ich kann keinen "normalen" intensiven Sprachkurs mit 20 Stunden/Woche belegen, weder zeitlich noch finanziell klappt das über einen längeren Zeitraum.

Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Verfasst: 23 Aug 2018, 12:33
von Norbert
vbajo hat geschrieben: 22 Aug 2018, 11:18Normalerweise kann man Visa auch problemlos in anderen Ländern beantragen. Sagen wir z.B. in Kasachstan für Kirgisien auch als EU-Bürger. Muss sich also um eine Besonderheit Russlands handeln.
Leider keine Besonderheit Russlands. Für mein chinesisches Visum musste ich in Moskau meinen russischen Aufenthaltstitel vorzeigen, ebenso für mein kasachisches Visum. Ansonsten hätte ich beide nur in Deutschland erhalten. Auch Deutschland stellt Visa regulär nur im Land des ständigen Aufenthalts aus - ein chinesischer Urlauber bekommt in Novosibirsk nicht ohne weiteres ein deutsches Visum. Etc.

Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Verfasst: 23 Aug 2018, 12:42
von m1009
Habe im November 2017 problemlos mein CN Visum in Moskau erhalten.

Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Verfasst: 23 Aug 2018, 14:08
von vbajo
Merkwürdig, ich hatte erwogen ein kirgisisches Visum in Kasachstan oder ein usbekisches in Kirgistan zu beantragen. Laut Online-Berichten wäre das kein Problem gewesen. Schlussendlich hab ich's so nicht gemacht, also kann ich nichts genaues dazu sagen. Ein Visazentrum schreibt mir jetzt, ich solle es in Helsinki versuchen (für russisches Visum) - da ginge es angeblich. Ich halte euch auf dem Laufenden!

Sprachkurs ist aber tatsächlich auch ne Option - ich hole mir gerade Angebote rein. Für 840 Rubel die Stunde, 2 mal in der Woche, kostet das über's Jahr quasi genauso viel wie die Ein-Ausreise-Tortur inkl. Visa und man lernt gleich noch was dabei!

Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Verfasst: 23 Aug 2018, 14:46
von Bobsie
840 Rubel / Stunde? Meine Frau hat hier einen Deutsch Schüler, 220 Rubel, mehr bekommt sie nicht.... :roll:

Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Verfasst: 23 Aug 2018, 14:56
von vbajo
Bobsie hat geschrieben: 23 Aug 2018, 14:46 840 Rubel / Stunde? Meine Frau hat hier einen Deutsch Schüler, 220 Rubel, mehr bekommt sie nicht.... :roll:
Ja, 840 sind eigentlich zu viel. Dafür kann ich auch Privatstunden zu Hause in Ostdeutschland nehmen. Schätze das sind Ausländerpreise. Was viel günstigeres habe ich in Russland aber noch nie angeboten bekommen (auch nicht in Novosibirsk). Und ich habe schon viel rumgefragt. (Andererseits haben die Preise auch anderer Dienstleistungen in Petersburg mitunter deutsches Niveau.) Mit Sicherheit fehlt mir aber auch jegliches Verhandlungsgeschick und vor allem die gewisse Härte, die hier überall angebracht ist, wenn man nicht über's Ohr gehauen werden will.

Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Verfasst: 23 Aug 2018, 14:57
von Wladimir30
840 ist ein absolut stolzer Preis. Weit überzogen.

Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Verfasst: 23 Aug 2018, 15:08
von vbajo
Wladimir30 hat geschrieben: 23 Aug 2018, 14:57 840 ist ein absolut stolzer Preis. Weit überzogen.
Was ist denn üblich in Petersburg?

Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Verfasst: 23 Aug 2018, 16:45
von Norbert
In Novosibirsk ganz normal. Darunter gibt es keine privaten Stunden, egal in welcher Sprache.