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Re: Vaterschaftsanerkennung von Deutschland aus?

Verfasst: 04 Sep 2018, 09:22
von Bobsie
Da hat das Kind wohl verblüffende Ähnlichkeit mit der Mama :lol:
Da fragt dann niemand mehr...

Re: Vaterschaftsanerkennung von Deutschland aus?

Verfasst: 04 Sep 2018, 10:32
von Norbert
Bei russischen Eltern wurde sowieso schon lange nicht mehr gefragt. Da reicht auch bei anderem Familienname der Eintrag im Inlandspass. Oder die Geburtsurkunde. (Die Väter haben es meist noch einfacher, da Vatersname und Familienname schon recht eindeutig sind. Selbst wenn die Ehefrau ihren Mädchenname behalten hat, wie oft in unserem Freundeskreis, so hat das Kind meist den Familienname des Vaters.)

Re: Vaterschaftsanerkennung von Deutschland aus?

Verfasst: 04 Sep 2018, 10:41
von Wladimir30
Wir haben uns nie darauf verlassen und immer solch eine notarielle Erklärung mitgehabt. Und die Geburtsurkunde ebenfalls. Lieber einmal mehr die 1000 Rubel beim Notar zahlen als am Flughafen Probleme zu bekommen.

Re: Vaterschaftsanerkennung von Deutschland aus?

Verfasst: 04 Sep 2018, 17:07
von bella_b33
Geburtsurkunde haben wir auch fast immer im Schlepp.....hat nicht neulich das Hampton in Nizhniy Novgorod Probleme beim Check In gemacht, weil wir für unseren Spross die GU nicht mit hatten :lol:

Re: Vaterschaftsanerkennung von Deutschland aus?

Verfasst: 05 Sep 2018, 00:26
von Magdeburg-Moskva
lovelymama79 hat geschrieben: 02 Sep 2018, 19:00 Hallo,

mein Freund ist aus Nigeria und seit zwei Jahren lebt und arbeitet er in Deutschland.
Er hat zehn Jahre in Russland gelebt und dort studiert. In der Zeit hat er mit einer russischen Frau einen Sohn bekommen, der jetzt achteinhalb Jahre alt ist. Eine Vaterschaftsanerkennung hat er damals nicht gemacht, weil die Notwendigkeit nicht bestand.
Nun ist sein Sohn zum ersten Mal in Deutschland zu Besuch und die Mutter des Jungen musste, sehr zu meinem Leid, mitkommen, weil es sonst wohl kein Visum gegeben hätte, weil mein Freund ja auf dem Papier nichts mit seinem Sohn zu tun hat.
Ich bin meinen Mitmenschen gegenüber notorisch misstrauisch.

Die Geschichte ist mMn Blödsinn. Mutti wollte mitkommen. Ein Kind kann selbstverständlich allein für einen kurzfristigen Aufenthalt nach Deutschland reisen. (Finanzielle) Versorgung und Rückkehrwilligkeit müssen abgesichert sein, das kann von Mutti oder Vati als Einlader kommen. Mutti müsste bei Alleinreise eine entsprechende Zustimmung schreiben. Papi müsste ggf. eine Verpflichtungserklärung schreiben (hoffentlich nich lovelymama) und in jedem Fall im formlosen Einladungsschreiben sein Vaterschaftsverhältnis und einige Details der geplanten Reise erklären.

Verständlich ist hingegen, dass Mutti den Bengel nicht allein auf Reisen schicken will. Is ja nich mal eben "mit's Rad" ins Nachbardorf.
lovelymama79 hat geschrieben: 02 Sep 2018, 19:00 Stimmt es, dass er für die Anerkennung nach Russland fahren muss?
Das hat seine Ex nämlich gesagt.
Die rechtliche Seite kann ich nicht beleuchten; klingt nach Deiner Schilderung aber stark danach, als wollten die beiden sich mal wieder sehen