Re: Mutter hat ein RVP für Russland, Kind soll in Deutschland zur Welt kommen
Verfasst: 14 Jun 2019, 22:43
2016 bei der Geburt unseres Kleinen hiess es seitens der Deutschen Botschaft, dass es kein Problem sei, sofern die russische Staatsangehörigkeit zeitnah nach der Geburt beantragt würde. Als Faustregel meinten sie, innerhalb von 18 Monaten wäre kein Problem, nach 14 Jahren schon. Allerdings nur mündliche Auskunft.Norbert hat geschrieben: 14 Jun 2019, 17:07https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfa ... -node.htmlDietrich hat geschrieben: 14 Jun 2019, 16:10Wie sieht es denn aktuell mit der Optionspflicht aus? Also der Entscheidung zwischen den beiden Staatsangehörigkeiten, wenn das Kind 21 wird?
Optionspflicht gilt nur für Kinder, bei denen beide Eltern bei Geburt in Deutschland legal lebende Ausländer waren, und seit 2014 auch nur noch bei Wohnort außerhalb Deutschlands. Kinder mit binationalen Eltern dürfen Ihre beiden Staatsbürgerschaft aus deutscher Sicht in jedem Fall das ganze Leben behalten (ebenso aus russischer Sicht).
(Nur wenn diese Kinder wiederum Kinder im Ausland bekommen, müssen sie dann die deutsche Staatsbürgerschaft innerhalb der ersten Lebensjahre bestätigen lassen, aber wiederum ohne Optionspflicht.)