Anerkennung Hochzeit in Georgien in Deutschland

Geheiratet - und wie weiter? Wie kommt der Ehepartner nach Deutschland? Oder vielleicht besser in die Gegenrichtung, Übersiedlung nach Russland? Dürfen die Kinder mitkommen?
Renni 41
Grünschnabel
Beiträge: 10
Registriert: 04 Jun 2024, 12:20

Re: Anerkennung Hochzeit in Georgien in Deutschland

Beitrag von Renni 41 »

Ich habe gelesen das ich zum Beispiel erst meine Steuerklasse ändern kann wenn sie bei mir lebt und ich werde automatisch in die Steuerklasse 4 eingetragen und eine Änderung ist erst möglich wenn sie in Deutschland lebt
Benutzeravatar
olexpert
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 327
Registriert: 20 Feb 2010, 16:21
Wohnort: Grünbach / Vogtland und Kaliningrad
Kontaktdaten:

Re: Anerkennung Hochzeit in Georgien in Deutschland

Beitrag von olexpert »

Renni 41 hat geschrieben: 05 Jun 2024, 19:13 Ich habe gelesen das ich zum Beispiel erst meine Steuerklasse ändern kann wenn sie bei mir lebt und ich werde automatisch in die Steuerklasse 4 eingetragen und eine Änderung ist erst möglich wenn sie in Deutschland lebt
Das ist richtig, erst im Einwohnermeldeamt anmelden, erst dann kann die Steuerklasse geändert werden. Das betrifft auch das Kindergeld, erst möglich, wenn Kind angemeldet.
Frank [welcome]
Renni 41
Grünschnabel
Beiträge: 10
Registriert: 04 Jun 2024, 12:20

Re: Anerkennung Hochzeit in Georgien in Deutschland

Beitrag von Renni 41 »

Aber erst wenn die Frau dauerhaft in Deutschland lebt Steuerklasse ändern möglich?
Renni 41
Grünschnabel
Beiträge: 10
Registriert: 04 Jun 2024, 12:20

Re: Anerkennung Hochzeit in Georgien in Deutschland

Beitrag von Renni 41 »

Jetzt war ich beim Einwohnermeldeamt und wollte eine normale Anerkennung Es wurde mir gesagt meine Dokumente georgische Heiratsurkunde mit Übersetzung ins deutsche mit Apostille müssen überprüft werden und eine Änderung im Melderegister von ledig auf verheiratet geht nicht so einfach mir wird wohl nix anderes übrig bleiben als einen Anwalt einzuschalten so leicht die Hochzeit in Georgien war so schwierig ist die Bürokratie in Deutschland
Benutzeravatar
Norbert
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14554
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
Kontaktdaten:

Re: Anerkennung Hochzeit in Georgien in Deutschland

Beitrag von Norbert »

Dies ist relativ normal - Du hast den Prozess der Prüfung vor der Hochzeit nur auf die Prüfung nach der Hochzeit verlegt.

Wenn Sie Dir sagen, dass die Dokumente überprüft werden, dann warte doch erst einmal die Prüfung ab, bevor Du über Anwälte nachdenkst. Diese können auch nicht zaubern und werden auch zunächst die Apostille und die Übersetzung prüfen und Dir dann empfehlen, wie weiter.

Sollte die Prüfung negativ enden, dann ist für die Details vermutlich https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi das beste Forum - dort sind Personen aktiv, welche diese Details besser kennen. Aber Achtung, ruhig bleiben und besonnen fragen, nicht gleich mit Vorwürfen ins Haus fallen. (Dort antworten vielfach Personen, die selbst in solchen Ämtern arbeiten.)
Renni 41
Grünschnabel
Beiträge: 10
Registriert: 04 Jun 2024, 12:20

Re: Anerkennung Hochzeit in Georgien in Deutschland

Beitrag von Renni 41 »

Für die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe in Deutschland gibt es kein bestimmtes Verfahren sowie dafür allein zuständige Behörden. Die Frage der Wirksamkeit der im Ausland erfolgten Eheschließung für den deutschen Rechtsbereich ist stets nur eine Vorfrage im Zusammenhang mit der Entscheidung über eine andere Amtshandlung (z.B. Namenserklärung, Eintragung in der Steuerkarte u. ä.). Diese Vorfrage muss von der jeweils für eine vorzunehmende Amtshandlung zuständigen Behörde in eigener Verantwortung entschieden werden.
Renni 41
Grünschnabel
Beiträge: 10
Registriert: 04 Jun 2024, 12:20

Re: Anerkennung Hochzeit in Georgien in Deutschland

Beitrag von Renni 41 »

Okay dann verstehe ich unsere Gesetze nicht dort steht es gibt kein Verfahren zur Prüfung
Renni 41
Grünschnabel
Beiträge: 10
Registriert: 04 Jun 2024, 12:20

Re: Anerkennung Hochzeit in Georgien in Deutschland

Beitrag von Renni 41 »

Wenn Sie im Ausland heiraten benötigen Sie zunächst die Dokumente, die landesrechtlich für eine Hochzeit vor Ort vorgeschrieben sind. Für die Heiratsanerkennung in Deutschland benötigen Sie dann die ausländische Heiratsurkunde. Informieren Sie sich am besten schon im Voraus, ob für die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe die ausländische Heiratsurkunde ausreicht, oder ob Sie deren Echtheit noch nachweisen müssen. Die Voraussetzungen dazu sind in international gültigen Verfahrensregeln gebündelt. Die Beweiskraft des Dokuments wird dann beispielsweise durch eine Apostille attestiert.
Renni 41
Grünschnabel
Beiträge: 10
Registriert: 04 Jun 2024, 12:20

Re: Anerkennung Hochzeit in Georgien in Deutschland

Beitrag von Renni 41 »

Ich denke ich habe alle Voraussetzungen erfüllt georgische Heiratsurkunde mit Apostille und Übersetzung der Urkunde in deutsch mit Apostille
Benutzeravatar
Bluewolf
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 1373
Registriert: 25 Nov 2010, 14:18
Wohnort: Karlsruhe/ N.N.
Kontaktdaten:

Re: Anerkennung Hochzeit in Georgien in Deutschland

Beitrag von Bluewolf »

Renni 41 hat geschrieben: 06 Jun 2024, 12:56 Okay dann verstehe ich unsere Gesetze nicht dort steht es gibt kein Verfahren zur Prüfung
Diese Vorfrage muss von der jeweils für eine vorzunehmende Amtshandlung zuständigen Behörde in eigener Verantwortung entschieden werden.
Ich kann nur wieder auf den anderen Thread verweisen.
Du hast es Dir eigentlich selbst beantwortet. Es gibt einen Rahmen, in dem bestimmte Voraussetzungen des Bundes vorgegeben sind. Die Zuständigkeit wird aber runter gebrochen bis auf Stadt-/ Landkreisebene. Wie soll es da ein allgemein verbindliches Gesetz geben?
Ein Anwalt kann Dir höchstens hinsichtlich der Priorität der Bearbeitung helfen, bestimmt nicht bei Fragen der korrekten Umsetzung. Generell ist es hier gut lieber etwas "bescheidener" aufzutreten. Nicht vergessen, je nach Amt hatte damit vielleicht noch nie ein Sachbearbeiter zu tun.
Antworten

Zurück zu „Familienzusammenführung und Kindesnachzug nach DE und RU“