Wurde heute bei Telgram veröffentlicht.

Das einheitliche elektronische Visum Russlands ist jetzt doppelt so lange gültig – 120 Tage ab Ausstellungsdatum. Die Aufenthaltsdauer wurde von 16 auf 30 Tage verlängert. Das entsprechende Gesetz ist am 23. August in Kraft getreten.
Das einheitliche elektronische Visum ist eine eigene Visakategorie neben dem diplomatischen, Dienst-, Geschäfts-, humanitären, privaten oder Touristenvisum. Für die Beantragung sind keine Dokumente erforderlich, die den Reisezweck bestätigen. Das elektronische Visum wird innerhalb von maximal 4 Kalendertagen ausgestellt, unabhängig von Wochenenden und Feiertagen.
Außerdem können mit dem E-Visum auch Ausländer nach Russland einreisen, die traditionelle russische geistig-moralische Werte teilen und nach Russland ziehen möchten, präzisierte das Innenministerium.
Die vollständige Liste der Länder, deren Staatsbürger ein E-Visum erhalten können, ist auf dem offiziellen Portal veröffentlicht. Sie umfasst 64 Länder, darunter die gesamte Europäische Union, Indien, China, Japan, die Türkei, Indonesien, Malaysia, Mexiko, Oman, Saudi-Arabien, die Philippinen, Myanmar, Kambodscha und weitere.

Ab dem 23. August wurde die Gültigkeitsdauer des elektronischen Visums von 60 auf 120 Tage ab Ausstellungsdatum verdoppelt. Die erlaubte Aufenthaltsdauer in Russland mit diesem Visum wurde von 16 auf 30 Tage erhöht. Dies gilt für Visa, die ab dem 23. August 2025 oder später ausgestellt werden.
Für Visa, die vor 00:00 Uhr Moskauer Zeit am 23. August 2025 ausgestellt wurden, bleiben die Bedingungen unverändert – die Gültigkeitsdauer beträgt 60 Tage und die Aufenthaltsdauer ab Einreise in Russland maximal 16 Tage.
Darüber hinaus sieht das in Kraft getretene Dokument die Möglichkeit vor, die russische Grenze außerhalb der festgelegten Grenzübergangspunkte und -stellen mit Genehmigung der Grenzbehörde zu überqueren.
Im selben Gesetzesentwurf wird außerdem festgelegt, dass die Geburtsurkunde nicht mehr als Ausweisdokument für russische Staatsbürger unter 14 Jahren gilt – für die Aus- und Einreise benötigen Kinder einen Reisepass. Dieser Teil tritt jedoch erst 180 Tage nach der offiziellen Veröffentlichung in Kraft – also am 20. Januar 2026.
Der vollständige Gesetzestext ist auf dem offiziellen Portal für Rechtsakte veröffentlicht.

Unsere ausführliche Anleitung zum E-Visum: t.me/dearpassengers/5610

@ranarod