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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 27 Jun 2011, 14:52
von Nikolaus
Nun, ich lese das so, dass diese in а)-д) definierten Leute wohl nicht 7 Tage Galgenfrist haben, sondern spaetestens am naechsten Arbeitstag nach der Ankunft am Ort des zeitweiligen Aufenthalts angemeldet werden muessen. :)
Im Punkt 3. desselben Paragrafen steht es im Detail. Scheint mir...

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 27 Jun 2011, 15:04
von bella_b33
Nikolaus hat geschrieben: Hm, wenn einem bewusst ist, welche Strafen ggf. drohen, warum nicht. Die Meldepflicht fuer den zeitweiligen Aufenthalt von Auslaendern gilt doch wohl i.a. auch fuer jene mit vid.
Ich hab meine Propiska/Registrierung dort wo ich wohne, fertig! Wenn mich woanders jemand anhält, dann bin ich eben gerade dort angekommen und reise in ein paar Tagen wieder ab, fertig. Jedes Werk, daß für die Ausländer die Registrierungen machte, winkt sofort ab, wenn man sagt, daß man ein Vid hat. Somit ist der Keks für mich gegessen.

Gruß
Silvio

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 27 Jun 2011, 15:06
von Norbert
bella_b33 hat geschrieben:Wenn mich woanders jemand anhält, dann bin ich eben gerade dort angekommen und reise in ein paar Tagen wieder ab, fertig.
So lange Dir niemand etwas böses will, läuft dies natürlich so - richtig!

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 27 Jun 2011, 16:28
von bella_b33
Norbert hat geschrieben: So lange Dir niemand etwas böses will, läuft dies natürlich so - richtig!
Sei mal nich so schwarzmalerisch ;)
Norbert hat geschrieben: Oder versteht irgendwer den von Silvio genannten Punkt als Befreiung dieser Pflicht?
Natürlich geht von meiner Erfahrung keinerlei Befreiung von dieser Pflicht, die mir bisher nicht bekannt war, aus ;). Ich bin ja eigentlich auch immer daheim und fast nie irgendwie lange unterwegs ;)

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 27 Jun 2011, 16:36
von Nikolaus
:)
bella_b33 hat geschrieben:Ich hab meine Propiska/Registrierung dort wo ich wohne, fertig!
Da sagt jeder einigermassen informierte Beamte des Migrationsamts: Registrieren eines staendigen Wohnsitzes ist ein Schuh. Das Melden eines zeitweiligen Aufenthalts ist ein ganz anderer. Fertig! :)
Wenn mich woanders jemand anhält, dann bin ich eben gerade dort angekommen und reise in ein paar Tagen wieder ab, fertig.
Gewiss, da ist man mit vid genauso gestellt wie ohne. Wenn Du Belege hast - fein, sonst muss das erst mal geklaert werden oder ... Fertig! :)
Jedes Werk, daß für die Ausländer die Registrierungen machte, winkt sofort ab, wenn man sagt, daß man ein Vid hat.
Naja, wenn Du in einem Arbeiterwohnheim wohnst, dann ist wohl das Werk dort dafuer verantwortlich, Dich bei der Auslaenderbehoerde zu melden. Und die haben vielleicht in solch kleinen Nestern derart enge Beziehungen zum FMS, dass Du diesen Prozess nicht unbedingt merkst!? Wenn Du anderweitig wohnst, dann interessiert sich das Werk natuerlich ueberhaupt nicht dafuer, wie Du Deiner Meldepflicht nachkommst, es hat Dich doch nicht nach Russland eingeladen. Fertig. :)
Na, lass mal. Weiter Hals- und Beinbruch!

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 27 Jun 2011, 17:08
von bella_b33
Nikolaus hat geschrieben:jeder einigermassen informierte Beamte des Migrationsamts
Das ist sehr schön für DIESEN BEAMTEN, wann und wo soll Der mich denn kontrollieren? Man gibt doch maximal seinen Rapport über Auslandstage am Ende des Jahres ab und hat sonst eigentlich keinen Kontakt mit den Jungens und Mädels vom UFMS, oder?
Nikolaus hat geschrieben: Und die haben vielleicht in solch kleinen Nestern derart enge Beziehungen zum FMS, dass Du diesen Prozess nicht unbedingt merkst!?
Nein, die Leute mit EU Pass usw. werden ganz normal registriert, mir mit VID wurde nun schon mehrfach gesagt "brauchst nicht"! Aber können wir von der Pfennigfuchserei mal wieder runterkommen und uns dem eigentlichen Thema widmen ;)? Ich sagte doch schon, daß sich durch meine Vorgehensweise, niemand animiert fühlen muss. Ich fahre auch gerne gerinfügig zu schnell mit dem Auto durchs Land und hab Niemanden gebeten das nachzustellen.

Nikolaus hat geschrieben:Weiter Hals- und Beinbruch!
Danke Dir :D.....alles wird gut ;)
Jetzt aber wirklich wieder BTT!

Normalerweise sind die die VIDler nicht unbedingt das ganze Jahr auf Achse

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 27 Jun 2011, 23:17
von m1009
Das ist sehr schön für DIESEN BEAMTEN, wann und wo soll Der mich denn kontrollieren?
Ich hatte einen solchen Fall in Ivanovo (die abgestuerzte Allrad-Gazell, der ein oder andere Leser wird sich erinnern... 8) ) vor Jahren. Dort wurde an einer GAI Station meine Papiere geprueft, dann Beamte vom UFMS (mitten in der Nacht) Ivanovo gerufen, die dann sehr genau meine Registrierungen mit meiner Komandirovochnoe Udostoverenie verglichen...

OK, fuer den Otto-Normalo ist es eher unwahrscheinlich, in eine solche Situation zu kommen.... :lol:

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 28 Jun 2011, 07:55
von bella_b33
Interessant....
Wieso zeig ich nem Polizisten eine Kommandiovka? Fahrzeugpapiere, Doverinost, Strachowanie Police, Vid und Führerschein, mehr wird doch normalerweise nicht verlangt. Ich lass mich ggf. auch mal registrieren, wenn ich länger irgendwo sein sollte, in Zukunft.

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 28 Jun 2011, 12:56
von vvodkanasaftrak
Von wegen:

Ich soll mich JEDESMAL an- und wieder abmelden, wenn ich den Rayon verlasse. Auch bei 1 Tag!
Keine Missverstaendnisse, habe weder Vorstrafen noch Ermittlungsverfahren am Hals, auch keinerlei
'administrative Strafe' nach all' den Jahren.

Bei Nichtbeachtung angedroht: 2 X administrative Strafe, Vid weg, Millionen EUR futsch.

Komme mir in dieser Hinsicht vor wie in einem kompletten POLIZEISTAAT. [verdacht]

Riecht ganz verdammt nach Auslaenderhasser und RASSISMUS, jene Behoerde!

Sache ist bereits bei Gericht.

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 28 Jun 2011, 13:58
von m1009
bella_b33 hat geschrieben: Wieso zeig ich nem Polizisten eine Kommandiovka?
Ich schrieb: Beamter vom UFMS .... Polizei und UFMS sind verschiedene Institutionen.... ;)

Und die Jungs vom UFMS duerfen so einiges, was sich mit deutschem Rechthabeanspruch, nicht vereinbaren laesst....