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Re: RU: Nachweis über Ihrer Rückkehrwilligkeit ...
Verfasst: 19 Nov 2010, 07:52
von Norbert
Zimdriver, so einen Fall würde ich aber nun gerade zum Anlass nehmen, einen Brief an das AA mit Kopie an den Botschafter in Moskau zu schreiben. Ohne Beschuldigung konkreter Personen - einfach als Hinweis auf die unerklärliche Willkür mancher Beamten. Neutral und sachlich, damit man vielleicht auch mal vom hohen Ross (auf dem wir gerne mal alle sitzen) runterkommt.
Re: RU: Nachweis über Ihrer Rückkehrwilligkeit ...
Verfasst: 20 Nov 2010, 03:54
von coern
Norbert hat geschrieben:Zimdriver, so einen Fall würde ich aber nun gerade zum Anlass nehmen, einen Brief an das AA mit Kopie an den Botschafter in Moskau zu schreiben. Ohne Beschuldigung konkreter Personen - einfach als Hinweis auf die unerklärliche Willkür mancher Beamten. Neutral und sachlich, damit man vielleicht auch mal vom hohen Ross (auf dem wir gerne mal alle sitzen) runterkommt.
Und du bist dir da sicher das es Hilft??????
Dazu würde ich mal einfach sagen NEIN!!!!!!
Nun ja, alles weitere was ich nun schreiben würde/könnte, wäre ein bisschen Ärgerlich für so manche Deutsche, deswegen werde ich das mal an dieser Stelle lassen...
MFG
Re: RU: Nachweis über Ihrer Rückkehrwilligkeit ...
Verfasst: 20 Nov 2010, 04:05
von Saboteur
ja aber nix machen bringts oder wie?! Immer beschweren beschweren beschweren... man muss doch mitteilen dass man nicht einverstanden ist... ich finds super! Beschwere mich auch oft schriftlich und es bringt häufig was...

Re: RU: Nachweis über Ihrer Rückkehrwilligkeit ...
Verfasst: 20 Nov 2010, 21:26
von vvodkanasaftrak
Klar stinkt der Fisch = Botschaft hier vom Kopf her.
Noch nicht einmal deutsche Schrottbotschaften (=Konsularabteilung) in Laendern wie Paraguay
= 4. Welt verhalten sich dermassen REAKTIONAER wie die Konsularabteilung der Deutschen
Botschaft in Moskau.
Schlage vor, dass russische Staatsbuerger, um in den Genuss der bona-fide-Regelung
zu kommen, kuenftig
Bankbuergschaft oder Bargeld i.H.v. EUR 1.000.000.- :idea:
.............................................................
auf den Tisch legen DUERFEN, um ihre "Rueckkehrbereitschaft" hinreichend
zu dokumentieren.
Also, es ist spaeter Samstagabend hier, nur des Kommentars, dass die Konsularabteilung
in Moskau die allerletzten A.............l.......... weltweit beherbergt, kann man sich
nicht mehr enthalten.
Re: RU: Nachweis über Ihrer Rückkehrwilligkeit ...
Verfasst: 23 Nov 2010, 13:57
von arthur
Hallo
das ganze ist ziemlich kompliziert dargestellt, aber wie sieht es überhaupt aus ich meine in der praxis. Ich war schoneinmal dort gewesen nach den alten Visa regeln- Ich habe mich mal schlau gemacht, selbst die im Konsulat wissen nicht einmal wie das umgesetzt werden soll- So steht dort auch folgendes
Die Ausstellung von Visa in konsularischen Anstalten Russlands und Deutschlands wurde am 1. November während der Verhandlungen der Außenminister S. Lawrow und G. Westerwelle in Moskau besprochen. Auf Grund ihrer Ergebnisse einigte man sich, in kürzester Zeit zusätzliche Expertenkonsultationen durchzuführen, die auf die Vereinheitlichung von Forderungen zum Dokumentenpaket für die Ausstellung von kurzfristigen Visa für gegenseitige Reisen unserer Bürger gerichtet werden.
Ich möchte betonen, dass wir nie für eine Verschärfung der Hürden bei der Ausstellung von Visa plädierten und es nicht tun werden. Im Gegensatz, wir gehen von der Notwendigkeit und Möglichkeit der weiteren Vereinfachung von Visaformalitäten aus. Wir zählen diese Aufgabe zu den vorrangigen und wir hoffen, dass infolge der erwähnten Konsultationen zwischen den konsularischen Diensten auf der Grundlage des Prinzips der Gegenseitigkeit genau solche konstruktiven Lösungen gefunden werden.
Und was heisst das jetzt genau?
interessant scheint auch folgendes zu sein
Für die Beantragung von Visa für Privat- oder Touristen- Reise werden bei der Antragstellung der Auszug von der Bankrechnung oder andere Garantien der Rückkehrwilligkeit in den Aufenthaltsstaat verlangt (Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung (im Original), Registrierung der eigenen Firma (Original mit einfacher Kopie), Nachweis von Wohneigentum usw.).
Ich möchte gerne wissen was hier anderen Garantie heisst?
Re: RU: Nachweis über Ihrer Rückkehrwilligkeit ...
Verfasst: 23 Nov 2010, 14:25
von Sibirier
arthur hat geschrieben:Ich möchte gerne wissen was hier anderen Garantie heisst?
Das können die Dokumente sein, die dt. Botschaft in Moskau schon seit langem verlangt:
Rückflugticket
Hotelreservierung
etc.
Re: RU: Nachweis über Ihrer Rückkehrwilligkeit ...
Verfasst: 23 Nov 2010, 19:26
von arthur
Das ganze ist blödsinning, jetzt fällt es russland ein die visa vorschriften zu ändern? sagt ein einkommen etwas über die rückkehrwilligkeit aus auch nein. Sicherlich nicht. Wenn einer 1000 euro verdient ist nicht bereit ist als einer der 2000 euro verdient Zurückzukehren, ausserdem was soll jemand dort ?
Re: RU: Nachweis über Ihrer Rückkehrwilligkeit ...
Verfasst: 23 Nov 2010, 19:32
von coern
arthur hat geschrieben:Das ganze ist blödsinning, jetzt fällt es russland ein die visa vorschriften zu ändern? sagt ein einkommen etwas über die rückkehrwilligkeit aus auch nein. Sicherlich nicht. Wenn einer 1000 euro verdient ist nicht bereit ist als einer der 2000 euro verdient Zurückzukehren, ausserdem was soll jemand dort ?
Vielleicht was besseres als HIER?
Also solche Fragen sind schon Steinzeitalter-denken nicht mehr und nicht weniger...
Re: RU: Nachweis über Ihrer Rückkehrwilligkeit ...
Verfasst: 23 Nov 2010, 20:25
von m1009
arthur hat geschrieben:ausserdem was soll jemand dort ?
Der war gut...
Horizont endet an der Oder/Neisse ?

Re: RU: Nachweis über Ihrer Rückkehrwilligkeit ...
Verfasst: 23 Nov 2010, 20:30
von coern
m1009 hat geschrieben:arthur hat geschrieben:ausserdem was soll jemand dort ?
Der war gut...
Horizont endet an der Oder/Neisse ?

Eher nach dem Gartenzaun