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Re: Deklaration doppelter Staatsbürgerschaft
Verfasst: 06 Jun 2014, 21:03
von zimdriver
... wenn ich mich recht erinnere, verliert ein deutscher Staatsbürger bei Erhalt der zweiten Staatsbürgerschaft automatisch die bisherige deutsche, falls er vergessen hat, VOR Beantragung der zweiten einen Antrag auf Beibehaltung gestellt und genehmigt bekommen zu haben. Da ist man in Russland noch weit entfernt. Was also soll´s?
Schon vergessen, dass in Deutschland Hundesteuer gezahlt wird und bestimmte Rassen gleich ganz verboten werden? Nur mal so vergleichsweise, was Behördenkram und Regelungswillkür betrifft.
OT (weil Nikolaus eine Erwähnung hatte)
BTW: Die Slowakei hat eben die Ehe zwischen Mann und Frau verfassungsmässig verankert und damit quasi auf sehr lange gleichgeschlechtliche Ehen ausgeschlossen. Da muss doch unser Bundespräsident mal ganz schnell und einfordern. Oder?
Mod.: Der offtopic-Teil von zimdrivers Beitrag kann hier weiter diskutiert werden, solange er noch nicht ins Nirvana eingeht.
http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=28&t=16854
manuchka
Re: Deklaration doppelter Staatsbürgerschaft
Verfasst: 09 Jun 2014, 18:47
von Sibirier
Vielleicht will man damit die nicht privatisierten Wohnungen einkassieren
Nun ich denke, es gibt in der RF ein Meldegesetz wie in DE und man will evtl. Den Schwarzvermietern, die Ausland leben und Miete kassieren auf die Schliche kommen.
Re: Deklaration doppelter Staatsbürgerschaft
Verfasst: 09 Jun 2014, 18:56
von bella_b33
Sibirier hat geschrieben:Vielleicht will man damit die nicht privatisierten Wohnungen einkassieren
Ja, da gibts auch bei uns noch ein paar Spezis, die das bis heute nicht auf die Reihe bekommen haben

Re: Deklaration doppelter Staatsbürgerschaft
Verfasst: 30 Jul 2014, 01:22
von Glider
Wenn das mit diesem Gesetz zum 04.08.2014 akut wird, hat schon jemand was entsprechendes unternommen?
Oder sollten gar schon Formulare herumgeistern, die es auszufuellen gilt?
Meine Frau hat noch russ Inlandspass, aber einen durch das GK Bonn veranlassten Auslandspass. Eigentlich muesste das GK ja schon alle notwendigen Informationen haben....
Im Moment diskutiere ich gerade mit meiner Frau, dass sie dem russ GK in Bonn doch einfach mittels Einschreiben-Rueckschein anzeigen soll, dass sie eine deutsche Niederlassungserlaubnis hat. Kopie von dieser Aufenthaltstitelkarte, Kopien der russ Paesse dazu pitschen und es sollte gut sein.
Re: Deklaration doppelter Staatsbürgerschaft
Verfasst: 30 Jul 2014, 04:29
von m1009
hat schon jemand was entsprechendes unternommen?
Beim UFMS anrufen, mehr geht momentan nicht..... Antraege werden (in N. Novgorod) ab dem 04.08. ausgegeben.
Re: Deklaration doppelter Staatsbürgerschaft
Verfasst: 04 Aug 2014, 15:54
von manuchka
Any news?
Re: Deklaration doppelter Staatsbürgerschaft
Verfasst: 04 Aug 2014, 20:57
von lausi
Kenne nur das hier:
http://german.ruvr.ru/news/2014_08_04/G ... raft-6644/
Aber das Original? ... keine Ahnung.
Re: Deklaration doppelter Staatsbürgerschaft
Verfasst: 04 Aug 2014, 23:15
von m1009
Ab heute tickt die Uhr... 60 Tage....
Re: Deklaration doppelter Staatsbürgerschaft
Verfasst: 05 Aug 2014, 14:58
von manuchka
Wenn man noch eine Propiska in RUS hat, wie weist man nach, dass man dauerhaft im Ausland lebt und damit nicht unter die Meldepflicht fällt?
Könnte das mal jemand beim UFMS in Erfahrung bringen?
Re: Deklaration doppelter Staatsbürgerschaft
Verfasst: 05 Aug 2014, 15:41
von 7punkt
Es gibt ja noch Ein- und Ausreisestempel......wenn man mit dem Flieger ein- u. ausreist.
Wenn man aber mit Auto unterwegs ist, kann man später den Grenzübertritt auch nicht nachweisen.
Als Ausweg könnte man sich bei dem RU Konsulat in jeweiliger Stadt anmelden lassen.
Wien, Berlin, HH, München etc.
Kostet ja nichts.
VG,
7punkt