Re: PKW-Zoll / letzter Beitrag v. 2010 - deswegen neu:
Verfasst: 26 Sep 2016, 08:13
Guten Tag,
da schweben mir einige Möglichkeiten vor, welche zur Lösung Ihres „Problems“ (mit Wagen) führen könnten, und zwar:
(1) Es gibt da ein Programm für Rückkehrer (v. Landsleuten) nach Russland, wer daran teilnimmt kann sein all Hab und Gut ganz ohne Zölle (bei der Umsiedlung) à la Russie mitnehmen.., zwar ist dieses an bestimmte Bedingungen geknüpft, jedoch könne damit eher was positives abgewonnen werden..
M.W. nehmen derzeit mehr als 50 Regionen (RUS-Subjekte) teil, welche die Rückkehrer bei sich aufnehmen, die Stadt SPB selbst vermutlich (noch) nicht dabei, dafür aber die Leningrader Oblast auf jeden Fall.
So könnte man doch theoretisch Ihren Mustang auf die Frau überschreiben, und/um das Ganze dann über sie „laufen zu lassen“ (falls sie am Programm teilnehmen möchte).
Hierfür müsste der Wagen mind. 6 Monate (vorher) im Aussiedlungsland gemeldet gewesen sein.
Im Folgenenden einige Infos zum Programm: (Stand 2013/14)
a) (Info-flyer)
b) (Merkblatt)
c) (Programm ausführlich)
d) (Allg. Info)
e) (Erlangung einer russischen Staatsbürgerschaft f. Rückkehrer)
(2) Wie bereits erwähnt: den Wagen ganz normal (unter Entrichtung von ungeheurer Summen) importieren und von EURO4 auf Euro5-Norm 'hochrüsten', um etwa ähnlich wie TÜV-Einzelabnahme anschließend durchführen zu können und entspr. Papiere bei (NAMI) ausstellen lassen, damit die Zulassung danach problemlos vonstattengehen kann..
(3) Für diejenigen Leute, die eine Investition in Russland tätigen (so z.B. 210 TEUR innerhalb v. 3 Jahren – muss glaube ich auch keine „reine“ Investition sein -, reichen auch etwaigen Umsätze, Firmen-Beteiligungen etc. völlig aus) gibt es ja ein vereinfachtes Verfahren zur (grundsätzlichen) Erlangung einer russischen Staatsbürgerschaft.
Man könnte doch bspw. zum Vize-Gouverneur von SPB gehen und sich diesen „Sachverhalt“ mit dem Auto ebenso an Investition anknüpfen(d), (sei es in Bezug auf Einführen und/oder Umbau) klären bzw. sondergenehmigen zulassen.
(4) Scheint mir aber auch viel einfachen Weg zu geben: Man fährt den Wagen ganz normal in RUS mit ausländischen Kennzeichen (in diesem Fall mit Schweizer-Schildern) weiterhin. Muss (soweit mir noch aus dem Jahr 13/14 bekannt) glaube ich nur einmal im Jahr diesen über die Landesgrenze (mit Stempel an der Grenzkontrolle) „kurz“ bringen und wieder „einführen“ und hat erneut für ein (weiteres) Jahr seine Ruh. Nur die Versicherung zahlt man dann eben in der Schweiz (wie auch vorher), mit erweitertem Schutz für Russland (normalerweise bis Ural auch mit abgedeckt).
(5) Man gehe zum oben erwähnten Vize-Hochbeamten hin, und bringe dann etwa folgendes zum Ausdruck: Die Schwiz möge nun ihren Neutralitätsstatus endlich loswerden und ein bewegendes Zeichen in puncto der amerikanisch-russischen Freundschaft („Aussöhnung“) setzen – dafür ist aber der Wagen unbedingt nötig etc.: [also -> Sondergenehmigung].
(6) Man eröffne etwa ein Restaurant namens: „Zu Depardieu’s Cousin“ – ebenso daran anknüpfend sich eine Sondergenehmigung holen lassen
.
P.S.: Noch ein Geheimtipp von mir:
Dann doch lieber gleich nach Nowosibirsk auswandern, denn nur hier gibt’s die schönsten Frauen und gute Autos!!
>> KLICK << >> KLICK <<
Freundliche Grüße,
Evgeny
da schweben mir einige Möglichkeiten vor, welche zur Lösung Ihres „Problems“ (mit Wagen) führen könnten, und zwar:
(1) Es gibt da ein Programm für Rückkehrer (v. Landsleuten) nach Russland, wer daran teilnimmt kann sein all Hab und Gut ganz ohne Zölle (bei der Umsiedlung) à la Russie mitnehmen.., zwar ist dieses an bestimmte Bedingungen geknüpft, jedoch könne damit eher was positives abgewonnen werden..
M.W. nehmen derzeit mehr als 50 Regionen (RUS-Subjekte) teil, welche die Rückkehrer bei sich aufnehmen, die Stadt SPB selbst vermutlich (noch) nicht dabei, dafür aber die Leningrader Oblast auf jeden Fall.
So könnte man doch theoretisch Ihren Mustang auf die Frau überschreiben, und/um das Ganze dann über sie „laufen zu lassen“ (falls sie am Programm teilnehmen möchte).
Hierfür müsste der Wagen mind. 6 Monate (vorher) im Aussiedlungsland gemeldet gewesen sein.
Im Folgenenden einige Infos zum Programm: (Stand 2013/14)
a) (Info-flyer)
b) (Merkblatt)
c) (Programm ausführlich)
d) (Allg. Info)
e) (Erlangung einer russischen Staatsbürgerschaft f. Rückkehrer)
(2) Wie bereits erwähnt: den Wagen ganz normal (unter Entrichtung von ungeheurer Summen) importieren und von EURO4 auf Euro5-Norm 'hochrüsten', um etwa ähnlich wie TÜV-Einzelabnahme anschließend durchführen zu können und entspr. Papiere bei (NAMI) ausstellen lassen, damit die Zulassung danach problemlos vonstattengehen kann..
(3) Für diejenigen Leute, die eine Investition in Russland tätigen (so z.B. 210 TEUR innerhalb v. 3 Jahren – muss glaube ich auch keine „reine“ Investition sein -, reichen auch etwaigen Umsätze, Firmen-Beteiligungen etc. völlig aus) gibt es ja ein vereinfachtes Verfahren zur (grundsätzlichen) Erlangung einer russischen Staatsbürgerschaft.
Man könnte doch bspw. zum Vize-Gouverneur von SPB gehen und sich diesen „Sachverhalt“ mit dem Auto ebenso an Investition anknüpfen(d), (sei es in Bezug auf Einführen und/oder Umbau) klären bzw. sondergenehmigen zulassen.
(4) Scheint mir aber auch viel einfachen Weg zu geben: Man fährt den Wagen ganz normal in RUS mit ausländischen Kennzeichen (in diesem Fall mit Schweizer-Schildern) weiterhin. Muss (soweit mir noch aus dem Jahr 13/14 bekannt) glaube ich nur einmal im Jahr diesen über die Landesgrenze (mit Stempel an der Grenzkontrolle) „kurz“ bringen und wieder „einführen“ und hat erneut für ein (weiteres) Jahr seine Ruh. Nur die Versicherung zahlt man dann eben in der Schweiz (wie auch vorher), mit erweitertem Schutz für Russland (normalerweise bis Ural auch mit abgedeckt).
(5) Man gehe zum oben erwähnten Vize-Hochbeamten hin, und bringe dann etwa folgendes zum Ausdruck: Die Schwiz möge nun ihren Neutralitätsstatus endlich loswerden und ein bewegendes Zeichen in puncto der amerikanisch-russischen Freundschaft („Aussöhnung“) setzen – dafür ist aber der Wagen unbedingt nötig etc.: [also -> Sondergenehmigung].
(6) Man eröffne etwa ein Restaurant namens: „Zu Depardieu’s Cousin“ – ebenso daran anknüpfend sich eine Sondergenehmigung holen lassen
P.S.: Noch ein Geheimtipp von mir:
Dann doch lieber gleich nach Nowosibirsk auswandern, denn nur hier gibt’s die schönsten Frauen und gute Autos!!
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Freundliche Grüße,
Evgeny