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Re: VISUM meiner Freundin aus UZ abgelehnt, was nun.
Verfasst: 10 Dez 2015, 18:54
von Stefanmst
Anelya hat geschrieben:
Im Regelfall wird es nicht abgelehnt, es kommt aber immer ganz auf eure persönliche Situation an.
Viele Probleme bei der Beantragung solcher nationaler Visa entstehen dadurch, dass Urkunden fehlen, dass die Frau noch verheiratet ist (der Mann aber nichts davon weiß), dass Sprachkenntnisse nicht beigebracht werden können, dass bei der Beantragung widersprüchliche Angaben gemacht werden. Im Fall Usbekistans gibt es noch einige Fallstricke (hier vor allem: Überprüfung der Urkunden, da gewisse usbekische Urkunden nicht mehr legalisiert werden), so dass sich das ganze einige Monate in die Länge ziehen kann und u.U. nicht günstig wird. A1-Kenntnisse des Deutschen müssen außerdem nachgewiesen werden (Zeugnis des Goethe-Institutes).
Also verheiratet ist sie nicht :-)
Die Idee war, dass wir wenn Sie Weihnachten hier ist wir beim Standesamt alles beantragen, dann würden zumindest schonmal einige beglaubigte Kopien entfallen, denn sie haben ja alles im Original.
Deutschkurs macht sie schon, und Zeit haben wir ... bis April oder Mai reicht eigentlich. Auch wenn sie monatlich Ihre Ausraster bekommt
Mit den Urkunden muss ich mal prüfen....
Re: VISUM meiner Freundin aus UZ abgelehnt, was nun.
Verfasst: 10 Dez 2015, 19:13
von Anelya
Stefanmst hat geschrieben:Saboteur hat geschrieben:Ich würde auf jeden Fall remonstrieren.
Gibt es eine Vorlage wie dies am besten auszusehen hat ? Derzeit würde nur die Wut aus mir schreiben.
Bis auf Ihre Fahrprüfung gibt es auch wenig was sie hält daher ist es natürlich schwer etwas nachzuweisen was sie Verwurzelt. Es wundert mich ja dass man nicht mal eine Kaution hinterlegen kann oder soetwas.
Schreibe ich das eigentlich (in deutsch) in der Ihr oder von mir aus Form. Denen muss ja klar sein, wenn Sie einen deutschen Text bekommen, dass es nicht von Ihr sein kann.
Sie ist der Antragsteller, also muss sie auch remonstrieren. Wer das übersetzt, ist zweitrangig.
Re: VISUM meiner Freundin aus UZ abgelehnt, was nun.
Verfasst: 10 Dez 2015, 19:15
von Anelya
[quote="Stefanmst"]
Die Idee war, dass wir wenn Sie Weihnachten hier ist wir beim Standesamt alles beantragen, dann würden zumindest schonmal einige beglaubigte Kopien entfallen, denn sie haben ja alles im Original.
quote]
Das Standesamt wird beglaubigte Übersetzungen aller Unterlagen verlangen - damit würde ich schon einmal anfangen. Wenn ihr Glück habt, werden beglaubigte Übersetzungen aus Usbekistan akzeptiert, wenn ihr Pech habt, wird ein deutscher anerkannter Übersetzer verlangt (dann wird das knapp mit den zwei Wochen - man kann aber vielen Übersetzern in Deutschland die Unterlagen schon per Email zuschicken und dann wirft er nur beim Abholen einen Blick auf das Original).
Re: VISUM meiner Freundin aus UZ abgelehnt, was nun.
Verfasst: 10 Dez 2015, 19:16
von Anelya
Anelya hat geschrieben:Stefanmst hat geschrieben:
Die Idee war, dass wir wenn Sie Weihnachten hier ist wir beim Standesamt alles beantragen, dann würden zumindest schonmal einige beglaubigte Kopien entfallen, denn sie haben ja alles im Original.
quote]
Das Standesamt wird beglaubigte Übersetzungen aller Unterlagen (ggf. müssen die mit Apostillen versehen sein) verlangen - damit würde ich schon einmal anfangen. Wenn ihr Glück habt, werden beglaubigte Übersetzungen aus Usbekistan akzeptiert, wenn ihr Pech habt, wird ein deutscher anerkannter Übersetzer verlangt (dann wird das knapp mit den zwei Wochen - man kann aber vielen Übersetzern in Deutschland die Unterlagen schon per Email zuschicken und dann wirft er nur beim Abholen einen Blick auf das Original).
Re: VISUM meiner Freundin aus UZ abgelehnt, was nun.
Verfasst: 10 Dez 2015, 19:16
von Anelya
Anelya hat geschrieben:Anelya hat geschrieben:Stefanmst hat geschrieben:
Die Idee war, dass wir wenn Sie Weihnachten hier ist wir beim Standesamt alles beantragen, dann würden zumindest schonmal einige beglaubigte Kopien entfallen, denn sie haben ja alles im Original.
quote]
Das Standesamt wird beglaubigte Übersetzungen aller Unterlagen verlangen - damit würde ich schon einmal anfangen. Wenn ihr Glück habt, werden beglaubigte Übersetzungen aus Usbekistan akzeptiert, wenn ihr Pech habt, wird ein deutscher anerkannter Übersetzer verlangt (dann wird das knapp mit den zwei Wochen - man kann aber vielen Übersetzern in Deutschland die Unterlagen schon per Email zuschicken und dann wirft er nur beim Abholen einen Blick auf das Original).
Re: VISUM meiner Freundin aus UZ abgelehnt, was nun.
Verfasst: 10 Dez 2015, 19:16
von Anelya
[quote="Stefanmst"]
Die Idee war, dass wir wenn Sie Weihnachten hier ist wir beim Standesamt alles beantragen, dann würden zumindest schonmal einige beglaubigte Kopien entfallen, denn sie haben ja alles im Original.
quote]
Das Standesamt wird beglaubigte Übersetzungen aller Unterlagen verlangen - damit würde ich schon einmal anfangen. Wenn ihr Glück habt, werden beglaubigte Übersetzungen aus Usbekistan akzeptiert, wenn ihr Pech habt, wird ein deutscher anerkannter Übersetzer verlangt (dann wird das knapp mit den zwei Wochen - man kann aber vielen Übersetzern in Deutschland die Unterlagen schon per Email zuschicken und dann wirft er nur beim Abholen einen Blick auf das Original).
Re: VISUM meiner Freundin aus UZ abgelehnt, was nun.
Verfasst: 11 Dez 2015, 00:47
von Stefanmst
Klingt jetzt zwar komisch aber als ich mir den Ablehnungsbescheid angeschaut habe war deine eine i.A. Unterschrift die nicht zu lesen war und ohne Namens und Titelbezeichnung.
Nun weiß ich, dass dei offiziellen Dokumenten immer eine Person angegeben werden muss der diesen Bescheid o.ä. ausgestellt hat.
Kann man u.a. auch dagegen angehen so nach dem Motto, das ist der Grund der Remonstration und ich erwarte eine Rechtsverbindliche Unterschrift da diese bei der Ablehnung fälschlicherweise nicht erfolgt ist ? Am Ende muss ich mir ja etwas aus den Fingern saugen.
Re: VISUM meiner Freundin aus UZ abgelehnt, was nun.
Verfasst: 11 Dez 2015, 01:29
von Saboteur
Ich habe jetzt nicht die Zeit zu gucken, aber gucke dochmal hier im Forum unter dem Stichwort -Remonstration.
Re: VISUM meiner Freundin aus UZ abgelehnt, was nun.
Verfasst: 11 Dez 2015, 02:17
von Anelya
Stefanmst hat geschrieben:Klingt jetzt zwar komisch aber als ich mir den Ablehnungsbescheid angeschaut habe war deine eine i.A. Unterschrift die nicht zu lesen war und ohne Namens und Titelbezeichnung.
Nun weiß ich, dass dei offiziellen Dokumenten immer eine Person angegeben werden muss der diesen Bescheid o.ä. ausgestellt hat.
Kann man u.a. auch dagegen angehen so nach dem Motto, das ist der Grund der Remonstration und ich erwarte eine Rechtsverbindliche Unterschrift da diese bei der Ablehnung fälschlicherweise nicht erfolgt ist ? Am Ende muss ich mir ja etwas aus den Fingern saugen.
Bei einer Remonstration hast du erstmal gar nichts zu erwarten, da du nicht der Antragsteller bist. Und deine Freundin erwartet ja eigentlich auch keine rechtsverbindliche Unterschrift unter einer Ablehnung, sondern eine Visumserteilung. Diese Strategie halte ich deshalb (ohne jetzt die genauen Details und Durchführungsvorschriften für Unterschriften zu kennen) nicht für erfolgsversprechend - ansonsten erhaltet ihr halt eine lesbare Unterschrift unter der Ablehnung und seid so klug als wie zuvor.
Re: VISUM meiner Freundin aus UZ abgelehnt, was nun.
Verfasst: 11 Dez 2015, 09:14
von zimdriver
... schon mal einen Anruf in der deutschen Botschaft versucht? Zumindest in zwei anderen Ländern in dieser Region hat mir/ uns das geholfen bei geschäftlichen Einladungen.