Das scheint regional unterschiedlich. In der Nowosibirsker Oblast müssen sich russische Bürger erst nach 3 Monaten anmelden und auch nur, wenn man nicht seinen ständigen Wohnsitz in der Oblast hat. Also in einer Wohnung in Nowosibirsk (oder in der Oblast) gemeldet sein und unangemeldet woanders in Nowosibirsk wohnen ist ok. Das Gesetz setzt die Strafe für solche Fälle außer Kraft. Das ist also liberaler als in Deutschland. Ich wurde in Deutschland tatsächlich schon fett bestraft, weil ich mich zu spät umgemeldet hatte, als ich innerhalb einer Stadt umgezogen war.kamensky hat geschrieben:Hatte das Thema auch schon an einem Bowlingabend an meine russischen Kollegen vorgebracht und erhielt dann zur Antwort: Das sich selbst russische Buerger, beim verlassen des Wohnorts und Oblast von mehr als 10 Tagen und bei privater Unterkunft am Urlaubs- oder Reiseziel innerhalb der RF eigentlich auch beim UFMS resp. FMS melden muessten.
Wenn du in einer anderen Oblast den ständigen Wohnsitz hast aber hier für länger als 3 Monate wohnst, musst du dich anmelden, sonst gibt das Strafe sowohl für Gastgeber/Vermieter als auch illegalen Bewohner.

