Registrierung mit Touristenvisum bei Privatadresse

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
Magdeburg-Moskva
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Re: Registrierung mit Touristenvisum bei Privatadresse

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

unbeKant hat geschrieben: 10 Mär 2020, 18:52 Der Schrecken war leider doch noch nicht zu Ende. Heute kam ein Anruf der Migrationsbehörde dass sie mich doch nicht registrieren konnten und ich eine Strafe zahlen muss. Wir führen dorthin und ich (!) musste 2000 Rubel Strafe zahlen. Meine Gastgeberin meinte dass ich glimpflich davon gekommen bin und Internet hatten wir auch nicht zur Verfügung deswegen blieb ich ruhig.
Die Meinung Deiner Freundin in Ehren, ich halte es aber für sinnvoller, den Grund der Strafe genauer zu prüfen. Vorsorglich würde ich beim Amtsgericht (Rajonnyj sud) in dessen Bezirk die Migrationsbehörde liegt, vorerst ohne umfangreiche Begründung Widerspruch gegen die Ordnungsstrafe einlegen. Notfalls über GAS Prawosudie und Gosuslugi, bzw. das per Einschreiben mit Rückschein an das Gericht senden (Frist ist gewahrt bei rechtzeitiger Aufgabe zur Post). die Frist beträgt AFAIK nur 10 Kalendertage. Eine Ordnungsstrafe im Bereich Migration ist bereits ein Grund für eine Einreisesperre. Allerdings müsste man die ganzen Umstände prüfen.
unbeKant hat geschrieben: 10 Mär 2020, 18:52 Und die Leute bei der Migrationsbehörde waren auch sehr nett und ich hatte das Gefühl, dass sie sich für mich eingesetzt haben.
Mit Verlaub, das klingt nach Schmierentheater, damit Ihr schön ruhig bleibt und obiges nicht eintritt
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Norbert
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Re: Registrierung mit Touristenvisum bei Privatadresse

Beitrag von Norbert »

Die Migrationsgesetze geben keine Strafe her, die den Touristen betrifft wegen falschem Visagrund. Ich bin kein Jurist, aber die Migrationsregeln habe ich an sich im Blick.

Den Betrag der Strafe kenne ich jedoch - genau jene Summe zahlt man für eine fehlende Registrierung. Ich würde mal vermuten, irgendwer hat die Registrierung nicht vornehmen wollen - wofür es keine Rechtsgrundlage gibt - und dann als Folge gesagt: Aber nun müssen wir ihn bestrafen, weil er keine Registrierung hat.

Aber auch dafür ist die Rechtslage sehr wackelig, denn auch in Russland gilt die Unschuldsvermutung und sie müssen zunächst nachweisen, dass man 7 Tage ununterbrochen an einem Ort war. (Dieses Detail müssten sie aber wissen, weil da hat die Novosibirsker Migrationsbehörde schon einmal einem Einspruch von mir Recht geben müssen.)
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Bobsie
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Re: Registrierung mit Touristenvisum bei Privatadresse

Beitrag von Bobsie »

Norbert hat geschrieben: 12 Mär 2020, 11:11
Aber auch dafür ist die Rechtslage sehr wackelig, denn auch in Russland gilt die Unschuldsvermutung und sie müssen zunächst nachweisen, dass man 7 Tage ununterbrochen an einem Ort war. (Dieses Detail müssten sie aber wissen, weil da hat die Novosibirsker Migrationsbehörde schon einmal einem Einspruch von mir Recht geben müssen.)
Wenn Du mehr als 7 Werktage in Russland warst, z.B. 3x5 Tage an verschiedenen Orten, benötigst Du einmal eine Registrierung, man darf nicht ohne eine Registrierung das Land verlassen, auch wenn die 7 Tage an keinem Ort erreicht wurden.
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Re: Registrierung mit Touristenvisum bei Privatadresse

Beitrag von m5bere2 »

Bobsie hat geschrieben: 13 Mär 2020, 03:14 Wenn Du mehr als 7 Werktage in Russland warst, z.B. 3x5 Tage an verschiedenen Orten, benötigst Du einmal eine Registrierung, man darf nicht ohne eine Registrierung das Land verlassen, auch wenn die 7 Tage an keinem Ort erreicht wurden.
Steht so in keinem Gesetz. Da steht: innerhalb von 7 Werktageb an Ankunft in der Unterkunft. Unterkunft, nicht Land. Und das Land ohne Registrierung verlassen, das habe ich und meine Eltern schon oft gemacht.
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Re: Registrierung mit Touristenvisum bei Privatadresse

Beitrag von Bobsie »

Und ich habe bereits einmal 2000 Rubel an der Grenze bezahlt, da ich keine Rubel mehr hatte, musste ich mit dem Auto bis zum nächsten Geldautomaten zurückfahren. Die Behlehrung war die, dass ich mich bei einem Aufenthalt von mehr als 7 Werktagen (damals 5Tage) zu registrieren habe, und wenn ich mich jeden Tag an einem anderen Ort aufhalte. Eine grosse Quittung gab es unaufgefordert.
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Re: Registrierung mit Touristenvisum bei Privatadresse

Beitrag von unbeKant »

Ich glaube die Auslegung der Gesetze ist Recht willkürlich. bei einem Gespräch mit einem bekannten aus Griechenland hat sich übrigens herausgestellt dass er trotz mehrmaliger Reise mit Touristenvisum und Unterkunft privat noch nie registriert worden ist und immer ohne Probleme und ohne Registrierung ausreisen konnte. er war auch länger als 7 Tage am selben Ort. Für Einspruch hab ich jetzt auch keine Zeit mehr weil es wegen Corona jetzt sowieso früher nach Hause geht.
@Norbert richtig. Wir haben zwar eine Bescheinigung für eine Registrierung bekommen aber von einer zentralen Stelle kam dann sowas wie "wir konnten die Registrierung nicht durchführen".
Ich mach mir da jetzt Mal keine großen Sorgen, weil nach Hause werde ich wahrscheinlich kommen. Und auch wenn ich nicht mehr oder schwerer nach Russland kann ist das auch kein Weltuntergang. Sie haben aber gesagt dass es für Visa und Einreise keine Probleme geben sollte. Ich soll es halt nicht nochmal so machen.
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Re: Registrierung mit Touristenvisum bei Privatadresse

Beitrag von bella_b33 »

unbeKant hat geschrieben: 13 Mär 2020, 11:24 bei einem Gespräch mit einem bekannten aus Griechenland hat sich übrigens herausgestellt dass er trotz mehrmaliger Reise mit Touristenvisum und Unterkunft privat noch nie registriert worden ist und immer ohne Probleme und ohne Registrierung ausreisen konnte
Die Unterkunft macht bei seiner Ankunft ne Kopie vom Pass und registriert ihn damit....davon merkt man idR nichts und bekommt von der Unterkunft auch nicht zwingend irgendeinen Wisch
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
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Norbert
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Re: Registrierung mit Touristenvisum bei Privatadresse

Beitrag von Norbert »

Bobsie hat geschrieben: 13 Mär 2020, 11:13Und ich habe bereits einmal 2000 Rubel an der Grenze bezahlt, da ich keine Rubel mehr hatte, musste ich mit dem Auto bis zum nächsten Geldautomaten zurückfahren. Die Behlehrung war die, dass ich mich bei einem Aufenthalt von mehr als 7 Werktagen (damals 5Tage) zu registrieren habe, und wenn ich mich jeden Tag an einem anderen Ort aufhalte. Eine grosse Quittung gab es unaufgefordert.
Das steht aber im Gesetz gänzlich anders drin. Es ist eindeutig formuliert, dass man sich innerhalb von 7 Tagen an einem Aufenthaltsort registrieren muss. Nicht 7 Tage nach Einreise.

Einen entsprechenden Widerspruch habe ich wie gesagt auch schon gewonnen, zunächst mit dem Argument: "An jenem Ort, für den Ihr mich bestraft habt, war ich keine 7 Tage." Da meinten sie noch ganz hochnäsig zu mir: "Dann bestrafen wir sie eben für einen anderen Ort!" Nach meinem Widerspruch, dem stattgegeben wurde, fand eine erneute Prüfung statt. Dort habe ich dann schriftlich mitgeteilt: "Ich war nirgends länger als 7 Tage, muss aber nicht meine Unschuld beweisen. Sondern die Migrationsbehörde muss meine Schuld beweisen, also nachweisen, dass ich irgendwo länger als 7 Tage war." Die Prüfung wurde wegen "отсутствие правонарушение" eingestellt.

Ja, ich habe genau das, was Du schilderst, bei Freunden und Kollegen mehrfach gehört. Dies wird immer mal wieder versucht. Aber sobald die Grenzer merken, dass man das Gesetz doch sehr genau kennt, ist es doch kein Verstoß mehr.

P.S.: Dennoch empfiehlt sich eine Registrierung 7 Tage nach Einreise, sonst hat man später Probleme ein Hotel zu finden. Diese nehmen ungern Gäste ohne durchgehende Registrierungen.

P.P.S.: 5 Tage waren es nie. 3 Tage waren früher. In Einzelfällen kam man wegen einem Wochenende - es zählen nur Arbeitstage - auf 5 Tage.
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Re: Registrierung mit Touristenvisum bei Privatadresse

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

Corona hin, Corona her.... Wenn Du als Beschuldigter in der Verfügung stehst, solltest Du einen Einspruch ans Gericht schicken und wegen Quaratäne um einen Termin in, sagen wir, drei Monatdn bitten. Der Richter selbst will nicht in Quarantäne im Infektions-KH landen. Anschrift dann in Deutschland als dauerhaften Wohnsitz, nach Ausreise, angeben. Wenn Du die 10-Tage-Frist einhalten kannst, geht auch Einychreiben-Rückschein aus Deutschland. Nur in der Filiale oder nur mit Briefmarken frankieren. Bei Internetmarke kommt kein - sehr wichtig - Aufgabedatum auf den Briefumschlag.
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Re: Registrierung mit Touristenvisum bei Privatadresse

Beitrag von _RGP_ »

bella_b33 hat geschrieben: 13 Mär 2020, 11:45Die Unterkunft macht bei seiner Ankunft ne Kopie vom Pass und registriert ihn damit....davon merkt man idR nichts und bekommt von der Unterkunft auch nicht zwingend irgendeinen Wisch
Oh, ich habe es gemerkt. Man hat es direkt angesprochen, und 2000 Rüpel (oder waren's 2500?) pro Nase abgeknöpft. Den Registrierungswisch gab's am nächsten oder übernächsten Tag auch.

Hab ich als Abzocke empfunden, da es vorher auch nirgends stand, und mein Kenntnisstand der ist, daß Hotels dafür nicht extra kassieren, es also im Zimmerpreis einkalkulieren müssen. Hatte aber auch keinen Bock am ersten Urlaubstag zu diskutieren, und dann ziemlich sicher vor demselben Ergebnis zu stehen.

Ging jetzt natürlich in die Bewertung ein.
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