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Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?
Verfasst: 18 Nov 2009, 00:08
von bella_b33
Tolle Rechtssprechung :x da bekommt jeder Normalo mehr wenn er nen Leitpfosten umsäbelt!
Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?
Verfasst: 18 Nov 2009, 00:26
von Axel Henrich
bella_b33 hat geschrieben:Tolle Rechtssprechung :x da bekommt jeder Normalo mehr wenn er nen Leitpfosten umsäbelt!
Mal noch ein beklopptes Beispiel ... in einer Pressemitteilung des OLG Koeln.
Ein Autofahrer ist beim Telefonieren erwischt worden und zu 40 Euro und 1 Punkt verdonnert worden. Dagegen hat er geklagt, weil das kein Handy war was er in der Hand hatte, sondern das Mobilteil seines Festnetztelefons von zu Hause.
Das OLG Koeln hat in errster Instanz diese Ausrede nicht gelten lassen, dafuer hat der 1. Strafsenat des OLG Koelns das Urteil in 2. Instanz kassiert: "Ein Schnurlostelefon ist kein Handy im eigentlichen Wortsinn", der Autofahrer braucht nicht zahlen ...
-ah-
Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?
Verfasst: 18 Nov 2009, 00:45
von Nikolaus
Nun, das Tollste ist doch, dass einfach ein Strafbefehl ohne Hauptverhandlung angewendet wurde. So ein Verfahren wird ueblicherweise auf Antrag des Staatsanwalts bei "kleinen" Vergehen und Ordnungswidrigkeiten eingesetzt, um die Gerichte zu entlasten.
Was das u.a. bedeutet
http://www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte/St ... /index.php
Armes Deutschland. Wir unterscheiden uns immer weniger von Entwicklungslaendern.
Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?
Verfasst: 18 Nov 2009, 00:49
von Aniki
http://www.kp.ru/daily/24395/572934/
Mir fehlen die Worte... Täterjustiz vom Feinsten. Hätte jemand den Cayenne geklaut, hätte er wahrscheinlich Gefängnis bekommen, aber Menschenleben scheinen der deutschen Justiz allerorts weniger wert als Sachwerte.
Das wird ja einen Orkan der Entrüstung in der russischen Presse geben... Und wieder ein Keil in den deutsch-russischen Beziehungen.
Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?
Verfasst: 18 Nov 2009, 01:08
von Kundun
Ralf hat geschrieben:Wer Fehler macht, der sollte weit härter bestraft werden.
Da bin ich mit Ralf komplett zusammen.
Gruß
Kundun
Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?
Verfasst: 18 Nov 2009, 02:46
von Magic Touch
Ich finde das Urteil ist so typisch für Deutschland.
Da fährt man 200 km/h durch eine Ortschaft (Ausfallstraße) und fährt 2 Menschen tod die über einen Zebrastreifen die Staße überqueren und das ganze ist wegen Unachtsamkeit passiert (Unfallursache)
Also wenn ich mit 200 km/h in einer Ortschaft mich einem Zebrastreifen (Fußgängerübergang mit Vorrang für Fußgänger) nähere nähme ich doch bewußt den Tod von Menschen in kauf.
Aber naja: Fahrlässigkeit und Vorsatz hängt wohl eher damit zusammen welchen sozialen Status man hat.
Armes Deutschland, arme Angehörige der Opfer, die einfach nur Gerechtigkeit wollen. :(
Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?
Verfasst: 18 Nov 2009, 05:05
von Alex KA
Der Fahrer, der 2 Kinder auf Kinderspielplatz überfahren hat, wodurch ein Kind gestorben ist, hat 4,5 Jahre Strafkolonie bekommen
http://www.vesti.ru/doc.html?id=325954
Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?
Verfasst: 18 Nov 2009, 09:54
von zimdriver
Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?
Verfasst: 18 Nov 2009, 11:25
von Dietrich
Einem anderen Fahrer einen Vogel zeigen kann bis zu 4000 Euro kosten....
"Dummes Miststück" sogar 5000, also das Gleiche wie 2 (russische) Menschenleben.
Aber wenn man erstmal der Deutschlehrer der Kinder von den "richtigen Leuten" ist, dann hat man eben Cayenne und Narrenfreiheit...
Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?
Verfasst: 18 Nov 2009, 11:35
von harald63
Dietrich hat geschrieben:Einem anderen Fahrer einen Vogel zeigen kann bis zu 4000 Euro kosten....
"Dummes Miststück" sogar 5000, also das Gleiche wie 2 (russische) Menschenleben.
Ich halte das Urteil, die Freiheitsstrafe auf Bewährung, auch für zu mild. Wenn ich es aber richtig verstanden habe, sind die 5000 erst einmal die strafrechtliche Seite. Zivilrechtlich (Schadensersatz, Schmerzensgeld) u.ä. kann es dann um ganz andere Summen gehen.
Den Vergleich im o.g. Urteil über 10 Jahre halte ich nicht für richtig. Dort war der Fahrer schon wegen Verkehrsdelikten vorbestraft, fuhr ohne Lappen und beging Unfallflucht.