Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht usw.

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Tuersteher Ivan
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Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von Tuersteher Ivan »

Berlino10 hat geschrieben:Zum Glück warnt uns das ZDF Heute-Journal um 19:03 Uhr:
"Wer jetzt darauf hofft, dass Russland liberaler wird, sieht sich getäuscht.
Heute wurde ein Aktivist für Umweltschutz wegen Kritik an Sochi 2014 zu 3 Jahren Gefängnis verurteilt."

Hallo? Informationssendung oder Propaganda-TV?
Kaum zu glauben aber sogar in Deutschland gibt es solche Artikel:

Lady Suppenhuhn

"...Deutsche Redaktionen fordern von ihren Moskau-Korrespondenten gerne den „Rundumschlag“, damit das Thema für den Leser leicht verdaulich ist. In diesem Fall hieß das: der Fall „Pussy Riot“ als Zeichen dafür, dass der russische Staat unter Putin III. in die Diktatur abgleitet. So wurde es dutzendfach geschrieben, obwohl die These gewagt ist. Echte Diktaturen wie Nordkorea oder Usbekistan gehen gegen ihre Kritiker mit ganz anderer Härte vor. Prozesse sind dort häufig nicht öffentlich, und Kritiker verschwinden für Jahre hinter Gefängnismauern, ohne dass ihr Schicksal im Westen viel Aufmerksamkeit findet."
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Axel Henrich
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Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von Axel Henrich »

In dem Zusammenhang las ich gestern:
Erdogan will seinen Gegnern die Arme brechen
Erdogan hat versprochen, seinen Opponenten die Arme zu brechen, wenn sie nicht mit der Verleumdung seiner Regierung aufhören.
Ich glaube jetzt Sie sind bereit für Europa ... :lol:

-ah-
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Sibirier
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Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von Sibirier »

Die eine PR Hopserin wuerde noch einmal bis zum Ende in einer Kirche tanzen wollen...

Wenn sie das macht, gleich lebenslang...Die versteht nicht, das sie andere Menschenrechte verletzt...

Sie kann hopsen, von mir aus wo sie will, aber bitte nicht andere Menschenrechte verletzen. Von mir aus kann sie sich ein Eisbein in ihrer V..... stecken, wenn sie es befriedigt, aber die russische Bevoelkerung ihren Glauben in Ruhe lassen.
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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CSB_Wolf
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Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von CSB_Wolf »

Sibirier hat geschrieben:Von mir aus kann sie sich ein Eisbein in ihrer V..... stecken, wenn sie es befriedigt, aber die russische Bevoelkerung ihren Glauben in Ruhe lassen.
:lol: :lol: :lol:

Gruss
wolf
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Tuersteher Ivan
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Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von Tuersteher Ivan »

Eine gute Kolumne von Jakob Augstein:

Chodorkowski-Freilassung: Der Feind meines Feindes
kamensky
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Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von kamensky »

Sibirier hat geschrieben:Die eine PR Hopserin wuerde noch einmal bis zum Ende in einer Kirche tanzen wollen...

Wenn sie das macht, gleich lebenslang...Die versteht nicht, das sie andere Menschenrechte verletzt...

Sie kann hopsen, von mir aus wo sie will, aber bitte nicht andere Menschenrechte verletzen. Von mir aus kann sie sich ein Eisbein in ihrer V..... stecken, wenn sie es befriedigt, aber die russische Bevoelkerung ihren Glauben in Ruhe lassen.
Im Kölle-Dom wurde auch "gehopst"

http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/ve ... y/24928027
ATTN @all: Ich bin weder der Verfasser noch ein Redaktionsmitarbeiter von der/den vorstehenden Verlinkung/en.
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Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von Berlino10 »

kamensky hat geschrieben:Im Kölle-Dom wurde auch "gehopst"
http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/ve ... y/24928027
Ich glaube nicht, was ich da lese:
http://www.spiegel.de/panorama/gesellsc ... 40897.html
Der religionspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, bezeichnete sie als respektlos und "eine unnötige Störung der Gläubigen beim Gottesdienst". Die Störung eines Gottesdienstes wie einen Hausfriedensbruch zu bestrafen, sei "angemessen".
Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Alois Glück, nannte die Aktion einer Femen-Aktivistin verletzend und rücksichtslos. .. es gebe "kein Argument, das eine solche Aktion rechtfertigt". Derartige Provokationen zielten darauf ab, andere Menschen zu verletzen, und hätten "mit dem demokratischen Recht auf Demonstration im öffentlichen Raum nichts zu tun".
Nach Angaben einer Kölner Polizeisprecherin vom Donnerstag wurde gegen sie Anzeige erstattet wegen Störung der Religionsausübung und Hausfriedensbruchs. Für Ersteres können eine Geldstrafe oder sogar bis zu drei Jahre Haft drohen.
Wenn die tatsächlich zu irgendetwas verurteilt würde, käme ich 72 Stunden nicht mehr aus dem Lachen raus .
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Dietrich
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Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von Dietrich »

Berlino10 hat geschrieben:Wenn die tatsächlich zu irgendetwas verurteilt würde, käme ich 72 Stunden nicht mehr aus dem Lachen raus .
So 300 Sozialstunden in einem kirchlichen Altenheim fände ich schon angemessen.
Auch für P.R. wäre eine solche Strafe angemessen gewesen. Im Gegensatz zu dem was nämlich immer behauptet wird, heißt Kritik am Urteil gegen P.R. nämlich NICHT, dass sie keine Strafe verdient gehabt hätten! Nur eben keine 2 Jahre Gulag.
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
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Tuersteher Ivan
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Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von Tuersteher Ivan »

Dietrich hat geschrieben:Auch für P.R. wäre eine solche Strafe angemessen gewesen. Im Gegensatz zu dem was nämlich immer behauptet wird, heißt Kritik am Urteil gegen P.R. nämlich NICHT, dass sie keine Strafe verdient gehabt hätten! Nur eben keine 2 Jahre Gulag.
Erstens gibt es schon laengst kein GULAG mehr und zweitens kann ich diese Doppelmoral nicht mehr ertragen: PR wurden vor knapp zwei Jahren für eine aehnliche Aktion in einer russischen Kirche als "Freiheitsheldinnen" gefeiert. Die russische Justiz als "politische" und "willkuerliche" Justiz aufs das Schaerfste kritisiert. In einem "Rechtsstaat Deutschland" ist das natuerlich ganz anders, hier ist es"angemessen" die Stoerung eines Gottesdienstes zu bestrafen, laut Beck.
:roll: :roll: :roll:
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Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von Berlino10 »

Dietrich hat geschrieben:.. heißt Kritik am Urteil gegen P.R. nämlich NICHT, dass sie keine Strafe verdient gehabt hätten! Nur eben keine 2 Jahre Gulag.
Auch ich fand das Urteil zu hart. Aber was gibt uns das Recht, uns mit einer derartigen Haß-Kampagne in die inneren Angelegenheiten RUS einzumischen?
Wegen einer 2 Jahres-Strafe, sogar für etwas, das auch in Deutschland verboten ist. Das ist nichts als Kriegstreiberei und Lobbyismus, die wie bei Chodorkowski auch noch internationale PR- und Medien-Agenturen vorkauen. Lobbyisten, Anwaltskanzleien, PR- und Medien-Netzwerke wie WMP Eurocom - wo Genscher im Aufsichtsrat sitzt.

Sein wir froh, dass wir in Westeuropa weiter sind, aber hören wir auf damit, einseitig RUS besserzuwissern, zu verfolgen und zu beleidigen, wie hier auch noch mit Vorwürfen, für die wir vielleicht andere Strafmaße haben aber dieselben Argumente verwenden. Und warum bleiben Sie alle still, wenn man in Dubai ins Gefängnis kommt wegen eines Turnschuh-Wurf-Videos, in den USA lebenslänglich verurteilt wird, weil man einen Drogendeal beobachtet (!) hat, wenn ein unbewaffneter schwarzer Jugendlicher aus Angst erschossen werden darf, eine schwarze Frau aber 10 Jahre ins Gefängnis gehen muss, weil sie aus Angst einen Warnschuss abgegeben hat?
Nur weil man damit nicht gegen Russland hetzen kann?
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