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Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Verfasst: 18 Nov 2009, 11:40
von bella_b33
ich hoffe, daß Das nochmal in Revision geht! Aber waren denn die Eltern der Opfer bei der Verhandlung dabei? Ich glaube eher nicht(ein Opfer kam aus Ruzaevka, hier aus meiner Gegend) :(

Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Verfasst: 18 Nov 2009, 11:40
von achim
Nikolaus hat geschrieben:Nun, das Tollste ist doch, dass einfach ein Strafbefehl ohne Hauptverhandlung angewendet wurde. So ein Verfahren wird ueblicherweise auf Antrag des Staatsanwalts bei "kleinen" Vergehen und Ordnungswidrigkeiten eingesetzt, um die Gerichte zu entlasten.
Ein Schelm der dabei böses denkt.

Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Verfasst: 18 Nov 2009, 11:41
von achim
bella_b33 hat geschrieben:ich hoffe, daß Das nochmal in Revision geht! Aber waren denn die Eltern der Opfer bei der Verhandlung dabei? Ich glaube eher nicht(ein Opfer kam aus Ruzaevka, hier aus meiner Gegend) :(
Es gab ja anscheinend keine Verhandlung.

Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Verfasst: 18 Nov 2009, 11:52
von harald63
Nikolaus hat geschrieben:Nun, das Tollste ist doch, dass einfach ein Strafbefehl ohne Hauptverhandlung angewendet wurde. So ein Verfahren wird ueblicherweise auf Antrag des Staatsanwalts bei "kleinen" Vergehen und Ordnungswidrigkeiten eingesetzt, um die Gerichte zu entlasten.
Strafbefehle kann es bei Verbrechen, Vergehen und Ordnungswidrigkeiten geben. Wird wohl dann gemacht, wenn der Sachverhalt klar ist und der Angeklagte dem festgestellten Sachverhalt nicht widerspricht. In diesem Fall ist nicht der Strafbefehl das Problem, sondern die milde Strafe.

Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Verfasst: 18 Nov 2009, 12:20
von Sibirier
achim hat geschrieben:Haben die Angehörigen gar keine Handhabe gegen eine solche Ungerechtigkeit? Welche Rechtsmittel gibt es?
Also ich denke, die Angehörigen hätten als Nebenkläger auftreten können (was hier anscheinend versäumt worden ist). M. E. können sie jetzt aber eine Schmerzensgeldklage machen...

Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Verfasst: 18 Nov 2009, 12:32
von Nikolaus
harald63 hat geschrieben:Den Vergleich im o.g. Urteil über 10 Jahre halte ich nicht für richtig. Dort war der Fahrer schon wegen Verkehrsdelikten vorbestraft, ...
Das russische Aussenministerium beschwert sich doch gerade darueber, dass mehrere Noten an die deutsche Botschaft zu den frueheren Verkehrsdelikten des Lehrers geschickt worden sind (Tempo 119 gemessen bei 60 zulaessig, auf Gegenfahrbahn gestoppt, Verdacht auf Alkohol).
Wurden von Botschaft offenbar ignoriert, genauso wie scheinbar jetzt von Staatsanwaltschaft und Gericht.

Der Knackpunkt ist aber, dass zeitnah trotz Verdacht aufgrund der Immunitaet keine Pruefung auf Alkohol/Drogen vorgenommen werden konnte, und Staatsanwaltschaft und Richter nun natuerlich nichts hierzu wissen.
harald63 hat geschrieben:Strafbefehle kann es bei Verbrechen, Vergehen und Ordnungswidrigkeiten geben.
Das ist einfach falsch. Nur bei Vergehen und Ordnungswidrigkeiten. s. link oben.
Die Konsequenzen sind erheblich...

Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Verfasst: 18 Nov 2009, 12:37
von harald63
Nikolaus hat geschrieben:
harald63 hat geschrieben:Strafbefehle kann es bei Verbrechen, Vergehen und Ordnungswidrigkeiten geben.
Das ist einfach falsch. Nur bei Vergehen und Ordnungswidrigkeiten. s. link oben.
Die Konsequenzen sind erheblich...
Sorry, da hab ich was überlesen.

Wenn ich es richtig verstehe, gilt eine Tat, für die das Strafmass ein Jahr übersteigt, als Verbrechen. Dann ist aber wieder nicht der Strafbefehl der Punkt, sondern wie das Gericht zum Schluß kam, nur eine leichte Strafe zu verhängen.

Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Verfasst: 18 Nov 2009, 12:49
von bella_b33
in meinen Augen ein gutes Beispiel dafür, daß Deutschland eine ähnliche Rechtssprechung wie Russland hat. Vom wegen: vor dem Gesetz ist jeder gleich...das zeigt ja mal wieder, daß es überhaupt nicht so ist

Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Verfasst: 18 Nov 2009, 13:07
von Nikolaus
harald63 hat geschrieben:... Dann ist aber wieder nicht der Strafbefehl der Punkt, sondern wie das Gericht zum Schluß kam, nur eine leichte Strafe zu verhängen.
Der Staatsanwalt beantragt den Strafbefehl (!) und damit implizit eine (maximale) Strafe von 1 Jahr auf Bewaehrung. Der Richter hat sich offenbar dem angeschlossen. Wenn der Angeklagte nicht Widerspruch einlegt, ist der Strafbefehl rechtswirksam. Offenbar laeuft morgen die Frist ab.

Warum?
kein Alkohol im Spiel
keine ernsthaften frueheren Verkehrsdelikte
integere Persoenlichkeit (Lehrer, Diplomat)
vielleicht noch: schlechte (eben russische) Verkehrsanlagen und unberechenbare angetrunkene (eben russische) Fussgaenger
usw. usw.

Re: 2 Tote und in Deutschland ist nichts zu lesen !?

Verfasst: 18 Nov 2009, 13:13
von Sibirier
Weiß das jemand, aber welcher Geschwindigkeitsüberschreitung in DE wird der Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit gemacht?

Ich glaube, wer einen Führerschein hat, der ist selbst schon mal zu schnell gefahren. Wahrscheinlich auch schon 50-60 km/h, wenn es so "gang und gebe" wäre (was ja in Russland öfters vorkommt). Also ich bin in Moskau noch nie gefahren, wie sehen es die anderen Autofahrer hier? Seit Ihr schon mal mit 100 oder 120 durch Moskau gefahren?

Ich weiß momentan echt nicht, wie ich dazu stehe.... Einerseits, ja 2 Menschen sind dadurch um Leben gekommen, da ist die Strafe "recht mild". Anderseits war es aber auch kein Vorsatz -wie bei einem Mord-....

Ich bin schon am grübeln, wenn ich den Führerschein habe, würde ich mich dieser Moskauer Fahrweise auch so anpassen? Könnte es mir ebenfalls dann passieren, dass ich wegen der überhöhten Geschwindigkeit jemanden töte?

Bei mir ist natürlich der Unterschied, ich besitze keine Immunität und würde vor einem Moskauer Richter gestellt, wo dann sicherlich aufgrund der großen Empörung der Bevölkerung evtl. das Höchstmaß angesetzt wird...

Auch persönlich finde ich schon immer, auch wenn man in ein dt. Gefängnis muss, dass die es einfach dort zu gut haben.