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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 10 Jul 2017, 07:02
von Norbert
Beim Googlen habe ich fix gefunden:
В соответствии с Федеральным законом от 30 декабря 2012 года № 320-ФЗ внесены изменения в Федеральный закон от 25 июля 2002 года № 115-ФЗ "О правовом положении иностранных граждан в Российской Федерации". В котором сказано, что подпункт 1 пункта 4 статьи 13 после слова "постоянно" дополнить словами "или временно".
(Quelle: https://www.kdelo.ru/qa/112556-nujno-li ... -vremennoe)

Wenn man das genannte Gesetz prüft, ist diese Änderung noch immer so vorhanden: Von der Arbeitsgenehmigung sind ständig oder zeitweise in Russland lebende Ausländer ("постоянно или временно проживающих в Российской Федерации") befreit. Dies sind Inhaber des вид und der рвп.

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 10 Jul 2017, 08:33
von asgardcrew
JA, ist enthalten!

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 10 Jul 2017, 20:36
von Julian
:D Das bedeutet das ein Arbeitgeber nachdem ich die RVP habe, mit mir nicht mehr Arbeit hat als mit einem russischen Staatsbürger(Behördengänge etc.)? Wird die Arbeitsgenehmigung dann zusammen mit dem RVP ausgegeben oder wo muss ich mich da hin wenden?

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 10 Jul 2017, 21:15
von bella_b33
Julian hat geschrieben:Wird die Arbeitsgenehmigung dann zusammen mit dem RVP ausgegeben oder wo muss ich mich da hin wenden?
AFAIK ist es keine extra Arbeitsgenehmigung, wie es früher mal war. Es ist einfach in der RVP enthalten, so wie es schon deutlich länger beim VID der Fall ist.....man hat die AG dann nicht extra als Karte.

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 10 Jul 2017, 22:02
von asgardcrew
Richtig, mehr Arbeit hat er trotzdem, meines Wissens gilt noch immer die Regel dass er nachweisen muss warum nur du den Job machen kannst, und kein Einheimischer! Zieht einiges an Behördengänge nach sich! Aber machbar alles allemal!

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 11 Jul 2017, 05:16
von m5bere2
Julian hat geschrieben::D Das bedeutet das ein Arbeitgeber nachdem ich die RVP habe, mit mir nicht mehr Arbeit hat als mit einem russischen Staatsbürger(Behördengänge etc.)?
Doch, er braucht weiterhin eine Genehmigung, Ausländer einzustellen, diese Ausländerstellen muss er vorher beim Innenministerium beantragen, nachweisen, dass er keinen gleichguten Russen findet, und so weiter. Er muss dem Innenministerium auch melden, wenn er einen Ausländer einstellt und kündigt, innerhalb von wenigen Tagen, sonst gibt es große Strafen.

Der Vorteil eines RVP gegenüber eines Arbeitsvisum liegt (für mich jedenfalls) in der Unabhänigkeit vom Arbeitgeber: man kann sich einen anderen Arbeitgeber suchen, oder in mehreren Organisationen derselben Oblast (!) arbeiten (mit Arbeitsvisum nur in der Einladerorganisation), und man ist nicht sofort aufgeschmissen, wenn der Arbeitgeber die Verlängerung des Arbeitsvisums verpennt, weil irgendeine Unterschrift gerade im Urlaub ist...

Mit Vid ist man dann im Wesentlichen Russen gleichgestellt, darf auch in allen Oblasten arbeiten, und der Arbeitgeber braucht keine Genehmigungen. Aber auch mit Vid muss der Arbeitgeber dem Innenministerium die Einstellung und Entlassung von Ausländern kurzfristig melden, und alleine das schreckt manche Arbeitgeber ab, sogar Leute mit Vid einzustellen, auch wenn das kein legaler Ablehnungsgrund ist.

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 12 Jul 2017, 10:16
von Julian
Vielen Dank für die Antworten. Ich denke, das ein etwas größeres evtl. westliches Unternehmer das Behördengerenne nicht scheut. In der Firma wo ich Praktikant in RU war gab es zu mindestens Leute die sich um Behördengänge gekümmert haben. Habe ich dann im Rahmen der Arbeitsaufnahme noch irgendwelche Pflichten? Steuernummer besorgen, Krankenversicherung anmelden oder läuft das dann alles über den Arbeitgeber?

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 12 Jul 2017, 11:17
von Norbert
Klar gibt es dafür Leute. Aber letztlich müssen auch die Lust darauf haben. Auch untergeordnete Mitarbeiter haben manchmal längere Hebel, als man denkt ...

Der Arbeitgeber zahlt Steuern und KV, aber die Beantragung der konkreten Steuernummer (wenn benötigt) und der KV-Police ist Aufgabe der Privatperson.

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 06 Aug 2017, 23:16
von Julian
Schönen Sonntag an alle,

ich habe ein Sachverhalt zu dem ich gerne eure Meinung hätte.

Für die Beantragung des RVP benötigt man ja eine Registrierung auf 3 Jahre. Meine Frau wohnt in einer gemieteten Wohnung in der sie nicht registriert ist, sondern in einer anderen Wohnung in Moskau. Die Vermieterin Ihrer Wohnung hat auch keine Lust mich dort für 3 Jahre zu registrieren. Ich hätte die Möglichkeit mich bei der Freundin meiner Frau registrieren zu lassen. Diese wohnt alleine in ihrer eigenen Wohnung. Für die Zeit der RVP Bearbeitung durch die Organe bin ich in Dtl.

1. Muss ich für die RVP mit meiner Frau an der selben Adresse registriert sein?
2. Da ich bis zur Erteilung der RVP in Dtl. bin würde mich interessieren, was die Polizei denkt wenn die kontrollieren kommen?
3. Spricht etwas dagegen mich bei der Freundin zu registrieren? Wie sind eure Erfahrungen? Gefährdet dies die RVP Erteilung?

Besten Dank Julian

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Verfasst: 07 Aug 2017, 07:38
von Norbert
Ich war einst bei der Oma meiner Frau registriert. Ich hatte pro Forma ein paar Hosen und eine Zahnbürste dort. Kontrolliert hat niemand, aber es gab mal einen Anruf. Die Sachbearbeiterin meinte auch mal mit Augenzwinkern zu mir: "Ihre Verwandten wissen hoffentlich, was sie antworten müssen?!" (Sprich: "Ist gerade nicht da." Aber nicht: "Wohnt hier nicht.")

Dass man bis zur Erteilung der RVP nicht im Land ist, ist nicht ungewöhnlich. Man hat ja in dieser Zeit keine andere Möglichkeit, wenn man nicht gerade ein Arbeitsvisum hat.