Für sie ist das ganz einfach: Als russische Staatsbürgerin braucht sie ihren gültigen russischen Inlandspass. Mehr nicht. Vorausgesetzt, dass sie ledig ist natürlich.fo-shizzl-fizzl hat geschrieben:Ui Iu jetzt geht's hier rund...Also wie gesagt ich habe die Deutsche Staatsangehörigkeit und sie die russische.Sie ist in Uzbekistan geboren ich in Kazachsten.Aber beide zur Zeit der UDSSR!Als Russe braucht man bei einer Hochzeit in Russland nur einen Inlandspass - das geht ohne jedwede Geburtsurkunden. Das ist eben der Vorteil bei der Hochzeit in Russland bei einem Standesamt, das kein Ehefähigkeitszeugnis verlangt: Weder von ihr, noch von ihm ist eine Geburtsurkunde vonnöten. Auch für die Familienzusammenführung danach wird weder von ihr, noch von ihm eine Geburtsurkunde verlangt. Damit umgeht man also alle Probleme mit usbekischen Papieren, Beglaubigungen etc. Bei einer Hochzeit in Deutschland ist die Vorlage einer Geburtsurkunde und die Lösung aller damit zusammenhängenden Probleme unabdingbar.
Von dem Visum der Familienzusammenführung bin ich noch weit entfernt von daher weiß ich nciht ob es sinn macht da drüber schon zu diskutieren.Es sei denn natürlich ich muss etwas beachten, damit es später einfacher geht...
Sie wird jetzt wenn sie dazu kommt mal die Woche im SAGS nachfragen,welche Unterlagen von mir benötigt werden und welche anerkannt werden udn was sonst noch gebraucht wird.
Für dich: In vielen Standesämtern den Pass und Meldebescheinigung mit Familienstand (mit Apostille und Übersetzung).
Wenn das Standesamt von dir zusätzlich ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, dann geht der Kreislauf mit Geburtsurkunden etc. los.
Es sieht anfangs immer alles viel komplizierter aus, als es in Wirklichkeit ist. Viel Erfolg!



