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Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Verfasst: 26 Sep 2018, 18:14
von vbajo
Klaus hat geschrieben: 26 Sep 2018, 17:56 Zudem frage ich mich, wie die noch die 90/180-Regel überprüfen wollen, bei 50 Stempel pro Halbjahr...
Ich schätze per Computer. Ich selbst war mir nicht sicher, obwohl ich ziemlich genau 2x3 Monate Aufenthalt realisiert habe, ob ich nicht gegen die Regel verstoße und habe mir extra ein Progrämmchen geschrieben, das das überprüft. :-)
Es gibt auch gleich eine CSV-Datei aus, die ich ausgedruckt habe, um ggf. skeptischen Grenzbeamten meine Gesetzestreue veranschaulichen zu können. Sicher ist sicher.

Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Verfasst: 26 Sep 2018, 18:43
von Tonicek
Magdeburg-Moskva hat geschrieben: 23 Aug 2018, 19:45 Ich kann nur bestätigen, dass die meisten Botschaften nur dann Visa ausstellen, wenn der Antragsteller dauerhaft und legal im betreffenden Land wohnt und dies nachweist...
Mag sein, aber eben nur die meisten, nicht alle. Sonst hätte ich letztes Jahr nicht mein Business-Visum in Prag bekommen, mit meinem DE-Paß.
Und vor Jahren habe ich mir in Cambodia ein Vietnam-Visum binnen 1 Std geholt.
Und in Odessa erhielt ich ebenfalls binnen einer Std ein rumän. Visum.
Und in Thailand hat es 3 Tg gedauert, bis ich ein Laos-Visum erhielt . . .
Und in Nelspruit, RSA, bekam ich nach 3 Tg ein Visum für Mocambique . . .
Und in Israel, Eilat, bekam ich binnen 2 Tg ein Visum f. Ägypten . . .

Was lehrt uns all dieses?
Den Ball ganz flach halten mit irgendwelchen Weisheiten - sie könnten falsch sein - neusprech "fake news" . . .

Übrigens, weil hier immer von KIG und KAZ die Rede ist: Für bis zu 30 Tg ist kein Visum nötig.

@ Vladimir: Endlich zeigst Du Dein wahres Gesicht auf Deinem Avatar - danke!

Alle Antworten zum Thema "Ball flach halten" bitte in der Kaffeebar: viewtopic.php?f=28&t=20174, Norbert, Vize-Admin

Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Verfasst: 26 Sep 2018, 18:53
von vbajo
Tonicek hat geschrieben: 26 Sep 2018, 18:43 Mag sein, aber eben nur die meisten, nicht alle.
Ich weiß. Habe geschrieben dass das sogar bei russichen Botschaften geht als Deutscher und zwar in Finnland. Das haben mir 2 Visazentren bestägt, dann geh ich mal davon aus, dass es stimmt.
Tonicek hat geschrieben: 26 Sep 2018, 18:43 Übrigens, weil hier immer von KIG und KAZ die Rede ist: Für bis zu 30 Tg ist kein Visum nötig.
Also tatsächlich sind es 60 Tage in KIG. Das habe ich gerade erst gemacht. Habe volle 3 Monate in KAZ und KIG verbracht um die 3 Monate Abwesenheit in Russland zu "überbrücken" (am Ende gefiel es mir dort besser als In RU!). Einen Monat KAZ, 2 Monate KIG. Theoretisch kann man sogar den visafreien Aufenthalt beliebig verlängern indem man mal eben über die Grenze hüpft. Ich habe sogar das gemacht, weil mir ein paar Tage fehlten. Funktioniert. Aber zugegeben - der kirgisische Grenzbeamte sah das nicht gerne. Wenn man für ein Wochenende nach Almaty fährt von Bishkek aus interessiert es sicher keine Sau.

Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Verfasst: 26 Sep 2018, 19:57
von Norbert
Tonicek hat geschrieben: 26 Sep 2018, 18:43Den Ball ganz flach halten mit irgendwelchen Weisheiten - sie könnten falsch sein - neusprech "fake news" . . .
Nochmals: Es hat niemand angezweifelt, dass die funktionieren KANN. Es war einzig ein Hinweis, dass es nicht funktionieren MUSS. Und wenn man darauf eine Planung für einen Auslandsaufenthalt aufbaut, ist daher sehr dringend zu empfehlen, dies vorher zu recherchieren.

Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Verfasst: 26 Sep 2018, 22:01
von m1009
Bobsie hat geschrieben: 12 Sep 2018, 21:41 Unser Bekannter hat jetzt die russische "Hälfte" der Grenze passiert und steht jetzt bei den Letten. Strafe zahlen für seine 7 Tage überzogenes Visum musste er nicht, keiner hat irgend etwas dazu gesagt.
Ich ergänze: Komplette Grenzdurchfahrzeit 1 Std. und 15 Min. Rekordverdächtig!!! :shock:
Er hat die Visumgueltigkeit oder die 90Tage Regelung ueberzogen?

Rekord war bei mir 30 oder 40 min.... ist aber schon ne ganze Weile zurueck.... Brest

Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Verfasst: 26 Sep 2018, 22:04
von m1009
Norbert hat geschrieben: 26 Sep 2018, 19:57
Tonicek hat geschrieben: 26 Sep 2018, 18:43Den Ball ganz flach halten mit irgendwelchen Weisheiten - sie könnten falsch sein - neusprech "fake news" . . .
Nochmals: Es hat niemand angezweifelt, dass die funktionieren KANN. Es war einzig ein Hinweis, dass es nicht funktionieren MUSS. Und wenn man darauf eine Planung für einen Auslandsaufenthalt aufbaut, ist daher sehr dringend zu empfehlen, dies vorher zu recherchieren.
Ich hab an und an Asien Reisende bei mir.... Schweizer bekommen eine Russland Visum ueberall.... Deutsche nicht. Ich habe bisher nur einen Reisenden getroffen, der sein Russland Visum in der Mongolei bekommen hat. Mir selbst wurde 2018 die Abgabe im Konsulat Warschau verweigert.

Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Verfasst: 26 Sep 2018, 22:05
von m1009
Tonicek hat geschrieben: 26 Sep 2018, 18:43
Und vor Jahren habe ich mir in Cambodia ein Vietnam-Visum binnen 1 Std geholt.
Und in Odessa erhielt ich ebenfalls binnen einer Std ein rumän. Visum.
Und in Thailand hat es 3 Tg gedauert, bis ich ein Laos-Visum erhielt . . .
Und in Nelspruit, RSA, bekam ich nach 3 Tg ein Visum für Mocambique . . .
Und in Israel, Eilat, bekam ich binnen 2 Tg ein Visum f. Ägypten . . .

Dies ist eine Russland Forum. Hier geht es (meist) um ein Visum fuer Russland. Meine Visa fuer Asien bekomme ich in Moskau. Fuer Russland i.d.R. nur in DE. Da helfen Deine Erfahrungen mit Vietnam oder anderen Staaten nicht.

Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Verfasst: 26 Sep 2018, 22:10
von Bobsie
m1009 hat geschrieben: 26 Sep 2018, 22:01 Er hat die Visumgueltigkeit oder die 90Tage Regelung ueberzogen?
Er hat die 90 Tage überzogen, das Visum ist noch 2 Jahre gültig (5Jahresvisum).

Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Verfasst: 27 Sep 2018, 19:02
von Tonicek
m1009 hat geschrieben: 26 Sep 2018, 22:05 ...Dies ist eine Russland Forum. Hier geht es (meist) um ein Visum fuer Russland. Meine Visa fuer Asien bekomme ich in Moskau. Fuer Russland i.d.R. nur in DE. Da helfen Deine Erfahrungen mit Vietnam oder anderen Staaten nicht.
Hi, m1009, leider liegst Du völlig falsch - auch mit neuem Hut.

Meine Aussage bezog sich auf diesen Satz:
Magdeburg-Moskva hat geschrieben:Ich kann nur bestätigen, dass die meisten Botschaften nur dann Visa ausstellen, wenn der Antragsteller dauerhaft und legal im betreffenden Land wohnt und dies nachweist...
Und da steht nachweislich NICHTS von RUS - alles ganz allgemein gehalten, wie: "dauerhaft und legal im betreffenden Land wohnt und dies nachweist..."

Also, noch mal: Immer schön den Ball ganz flach halten - ODER: sich stärkere Argumente überlegen . . .

Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?

Verfasst: 27 Sep 2018, 19:16
von bella_b33
Oh, die Vogel....äh, Forenscheuche wieder auf Hochtouren :lol: