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Re: Ehefähigkeitszeugnis

Verfasst: 18 Jan 2022, 14:47
von Piter90
pandainclogic hat geschrieben: 18 Jan 2022, 13:13 Wir wollten in Deutschland heiraten. Standesamt hier sagt, wir brauchen das EFZ. Das haben wir in Moskau durch das Standesamt ausstellen lassen und apostillieren lassen, danach in Deutschland übersetzt - hat dem Standesamt nicht ausreicht bzw. war unnötig. Sie wollen eine Erklärung vor einem Notar was meine Verlobte jetzt in Moskau gemacht hat - allerdings wissen wir jetzt nicht wo wir diese Erklärung apostillieren lassen müssen ( da, wo wir das Dokument vom Standesamt apostillieren lassen haben geht es wohl nicht )
Ähm - ich glaube, da gab es ein Missverständnis.
Russland stellt grundsätzlich kein EFZ aus, weil das russische Recht diese Art von Dokument nicht kennt. Siehe hier die Info vom Auswärtigen Amt: https://germania.diplo.de/ru-de/service ... ngt%20wird.

Aus diesem Grund verlangt euer deutsches Standesamt eine Erklärung vor einem russischen Notar, in der der Familienstand deiner Verlobten bestätigt wird. Wo die Apostille auf die vom Notar ausgestellte Erklärung gemacht werden soll, fragt ihr wahrscheinlich am besten direkt beim Notar nach.

Re: Ehefähigkeitszeugnis

Verfasst: 18 Jan 2022, 15:05
von pandainclogic
Perfekt. Danke Dir
@Piter90
stimmt genau ... in der Mail vom Standesamt war es zuerst nicht genauer beschrieben, später kam dann die Richtigstellung mit "vor einem Notar".