Im Grunde hast Du wohl recht, wenn man es allein auf die nun plötzlich enorm gestiegenen Gebühren reduziert.manuchka hat geschrieben:Ich glaube nicht, dass eine Klage erfolgreich wäre, weil in der Sache keine Grundrechtverletzung begründet ist. Man müsste erst mal geltend machen, dass ein Ehepartner eines Deutschen überhaupt Anspruch auf Gebührenbefreiung hat. Worauf sollte der sich begründen? Darauf, dass der Ehepartner ja eine AE zwingend braucht, wenn der Deutsche sein Recht auf "Ausübung des Ehe- und Familienlebens" im Bundesgebiet wahrnehmen will? Die Kosten von ca. 100 Euro für das Plastikteil würde ein Gericht wohl nicht als unverhältnismäßig einstufen, ...
Aber das sind ja bei weitem nicht die einzigen Kosten, die man im Gegensatz zu dt.-dt. Paaren zusätzlich zu tragen hat, wenn einen die Liebe nunmal im oder aus dem Ausland trifft.
Doch das ist es ja nicht allein. Es geht auch um den alltagspraktischen Umgang mit inzwischen drei mitzuführenden Dokumenten, der schon bislang unnötig-ärgerlich war.
Und ich gehe noch weiter: Geltendes Recht (nämlich in diesem Fall das Aufenthaltsrecht ausländischer StAng. gem. AufenthG) kann IMHO nicht erst durch die Erhebung von Zusatzgebühren - und dem damit verbundenen Zeit- und Wegeaufwand durchsetzbar werden.
Das eigentliche Ziel meines Ansatzes war und ist eben, zumindest innerhalb des Schengenraums zugewanderten StAng. mit definitivem Aufenthaltsrecht ein leicht handhabbares Personaldokument zur Verfügung zustellen, das auch unabhängig vom eigentlichen 'Heimat'-Pass allgemein gültig ist.
Gruß,
Z.

