Also ich nehme den Verschwörungetheoretiker zurück und knöpfe in der Diskussion an folgendes an:
m5bere2 hat geschrieben:Dass eine unter Druck gemachte Aussage allgemein hinterfragt gehört, kann doch eine B-Probe gar nicht ändern, das ist doch elementare Logik.
Genau, da gebe ich dir recht.
Aber was kann man bei einer solche Aussage allgemein hinterfragen?
1. Die Motivation, eine solche Aussage überhaupt zu treffen, nachdem man vorher geschwiegen hat.
2. Den Wahrheitsgehalt der Aussage.
Zu 1: Die Motivation hast du ja gut beschrieben: 2 Leute in ähnlichen Positionen sind in Russland schon umgekommen. Er hat Angst, flieht aus dem Land und möchte möglichst guten Schutz (z.B. durch ein Zeugenschutzprogramm). Außerdem wurde er (wenn es denn so war) von seinen Auftraggebern als Baunernopfer fallengelassen und möchte sich möglicherweise rächen.
So weit zur Motivation.
Dies kann jetzt natürlich unterschiedliche Auswirkungen auf den 2. Punkt haben: Den Wahrheitsgehalt der Aussage
2a: Es ist alles mehr oder weniger gelogen, weil er sich wichtig machen möchte und weil er meint, mit solch einer Geschichte den besseren Schutz zu erhalten und seine Rache zu maximieren.
2b: Es ist tatsächlich so abgelaufen wie er es gesagt hat.
(wenn ich was vergessen habe, bitte ergänzen)
Ich gebe dir Recht, dass man in einem solchen Fall die Möglichkeit 2a nicht aus dem Auge verlieren darf und sie nicht immer die unwahrscheinlichere ist. Ändert aber in meinen Augen aber gar nichts daran, dass 2a in dem Moment wegfällt, wenn man bewiesen hat, dass er eben die Wahrheit sagt. Und auch die Motivation ist dann nicht mehr so entscheidend. Es sei denn, er hat seine Aussage unter Zwang getätigt. Aber da er freiwillig in die USA geflüchtet ist, halte ich das für sehr unwahrscheinlich.
m5bere2 hat geschrieben:Wenn du mir ein rotes Auto zeigst, ändert das nichts an der Wahrheit der Aussage, dass Autos im Allgemeinen nicht rot sind.
Es ändert aber auch nichts daran, dass das Auto welches ich dir zeige definitiv rot ist. Zu 100%.
m5bere2 hat geschrieben:Wenn die B-Proben positiv sind, dann müssen Leute bestraft werden, das ist klar. Aber das ändert doch nichts an der Wahrheit der allgemeinen Aussage, dass eine in so einer Situation gemachte Aussage hinterfragt werden muss... ist das so schwer zu verstehen? Verstehst du das Wort "hinterfragen" nicht? Das ist nämlich verschieden von "abstreiten".
Das verstehe ich schon, mir erschließt sich nur die Relevanz zu diesem Fall dann nicht mehr.
Wenn der Fall bewiesen ist, handelt es sich aber um keine beliebige in einer solchen Situation gemachte Aussage mehr. Fall 2a ist damit vom Tisch.
Wenn die Polizei einen Menschen aus Irgendwoland schnappt, weil ein anderer behauptet, dieser hätte ihm eine Brieftasche geklaut, dann ist die Aussage "aber nicht alle Menschen aus Irgendwoland sind Taschendiebe" natürlich wahr.
In dem Moment wo die Polizei die Brieftasche bei ihm findet ist die Aussage zwar immer noch korrekt, für den Fall aber nicht mehr relevant.
Und sie kann natürlich erst recht nicht dafür verwendet werden, der Polizei zu untersagen, die Taschen des Mannes zu durchsuchen. Dafür ist die Aussage des anderen Mannes ausreichend.
Und genau in diesem Fall ist das "Geständnis" eben auch ausreichend um weiter zu ermitteln. Egal wo, wann und wie sie gemacht wurde. Und wenn sich durch die Öffnung der B-Proben seine Geschichte als wahr herausstellt, dann muss bestraft werden. Staatliches Handeln dann auch auf staatlicher Ebene und nicht auf der einzelner Athleten.
Einen besseren Vorschlag als eine Sperre für alle Sportler des Landes hat es hier ja auch nicht gegeben.
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)