FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
- Sibirier
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Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung
Die Übersetzung lass hier in Russland von einer Übersetzerin mit Diplom machen. Anschl. wird die Übersetzung vom Notar beurkundet. Ist glaube ich billiger, als in DE.
Aber Apostille muss schon dran sein...
Aber Apostille muss schon dran sein...
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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kazan
Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung
Ok verstanden, die Überstzung ist kein Service vom Amt in DE. Und Apostille ist klar.
Frage: Hätte ich einen Notar in DE mit Russischkentnissen, könnte ich die Übersetzungsbeglaubigung hier in DE machen? Oder ist das aus russisch bürokratischen Gesichtspunkten nicht anzuraten?
Frage: Hätte ich einen Notar in DE mit Russischkentnissen, könnte ich die Übersetzungsbeglaubigung hier in DE machen? Oder ist das aus russisch bürokratischen Gesichtspunkten nicht anzuraten?
Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung
Was du alles weisst! Als ich mich meinen Registrationsstempel bekam, habe ich gleich nachgefragt, welche Dokumente ich in einem Jahr vorbeibringen muss und die Bearbeiterin hat mir gesagt:"Kommen sie in ca. einem Jahr wieder hierher (*und stellen sich drei Stunden an, vielleicht noch am falschen Zimmer*) und ihnen wird mitgeteilt, welche Dokumente sie vorlegen muessen (*wobei wir ihnen nie die vollstaendige Liste mitteilen, sondern nur max. 3/4 der notwendigen Dokumente*).Norbert hat geschrieben: Beizulegen sind Einkommensbestätigungen, eine volle Passkopie (mit allen Ein- und Ausreisestempeln) sowie - nicht immer, aber immer öfter - ein aktualisierter Antrag auf Verlängerung der Registrierung inklusive der dazu notwendigen Nachweise (Zustimmung des Vermieters und der Hausverwaltung (Forma 1N)).
kationok
- Norbert
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Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung
Nicht anzuraten, weil dann die russische Behörde unter Umständen sagt: "Ich verstehe nicht, was der Notar drunter geschrieben hat!" ("Beglaubigt am ..." könnte ja auch eine Ablehnung sein ...)kazan hat geschrieben:Hätte ich einen Notar in DE mit Russischkentnissen, könnte ich die Übersetzungsbeglaubigung hier in DE machen? Oder ist das aus russisch bürokratischen Gesichtspunkten nicht anzuraten?
- bella_b33
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Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung
Richtig, genau so haben wir es letzte Woche machen lassen, morgens zum Übersetzer, nachmittags gleich zum Notar, wo uns der Übersetzer die Sachen alle persönlich vorbeigebracht hat.Sibirier hat geschrieben:Die Übersetzung lass hier in Russland von einer Übersetzerin mit Diplom machen. Anschl. wird die Übersetzung vom Notar beurkundet. Ist glaube ich billiger, als in DE.
Aber Apostille muss schon dran sein...
Viele Grüße
Silvio
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
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kazan
Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung
a.) Zu diesem Formular NDFL-2 finde ich fast nichts im Netz, ist das ein russ. Formular? Gilt das also nur für russ. Einkommen?Norbert hat geschrieben:(5) Einkommensnachweis. Meist per Formular NDFL-2, es geht aber auch mit Zinsen oder anderen Geldeinnahmequellen - mindestens das Existensminimum (3700 Rubel pro Monat, glaube ich). Es geht auch, wenn die Ehefrau mindestens das Doppelte verdient (also 7400 Rubel)
(9) Heiratsurkunde mit Übersetzung und beglaubigter Kopie.
b.) Ist bis auf Punkt 9 in der Liste alles das gleiche Prozedere, auch wenn man nicht verheiratet ist?
Danke
- Norbert
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Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung
Das ist eine Art Lohnsteuerkarte, die man als in Russland Angestellter vom Arbeitgeber bekommt. Wenn man kein Einkommen in Russland hat, muss man sein Einkommen anderswo nachweisen und sicher notariell übersetzen lassen.kazan hat geschrieben:a.) Zu diesem Formular NDFL-2 finde ich fast nichts im Netz, ist das ein russ. Formular? Gilt das also nur für russ. Einkommen?
Ja, in diesem Fall käme dann halt noch ein Schreiben hinzu, worauf Du Deinen Aufenthalt begründest. Also warum Du in Russland sein willst und was der russische Staat davon haben wird.b.) Ist bis auf Punkt 9 in der Liste alles das gleiche Prozedere, auch wenn man nicht verheiratet ist?
- Norbert
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Ich habe den Thread (a) umbenannt, um Unklarheiten mit dem Wort "Wohnrecht" zu vermeiden. (b) habe ich das Thema verallgemeinert (nicht nur für Ehepartner von Russen) und aktualisiert. (c) habe ich es von Ehepartner-Rubrik in die Rubrik für mittelfristigen Aufenthalt verschoben. Und (d) habe ich eine Grafik zur Abschreckung gemalt - dies sind die Amtswege, die für meinen вид на жительство notwendig waren.
P.S.: Dieses "отмена невозможна." ist zufällig reingerutscht. Finde es aber sehr passend.
P.S.: Dieses "отмена невозможна." ist zufällig reingerutscht. Finde es aber sehr passend.
- Norbert
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Ich habe die Diskussion zum Thema Preise bei Übersetzungen abgetrennt: http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=8582
Einzig Zeppelins Kommentar bezog sich noch auf dieses Thema hier:
Einzig Zeppelins Kommentar bezog sich noch auf dieses Thema hier:
Zeppelin hat geschrieben:@Norbert: Die Karte ist ja obergeil.![]()
- bella_b33
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Re: FAQ: Wohnrecht in Russland nach Eheschließung
Was braucht man alles zur Beantragung eines Vid na Shittelstwo? Sicherlich andere Papiere als für die Rashenje, oder?Norbert hat geschrieben:Du kannst ein halbes Jahr vorher beginnen. Wurde mir gesagt.Stromberg hat geschrieben:Meine разрешение habe ich erst diesen Mai bekommen (2008). Weiss jemand, wann ich den Antrag auf вид stellen kann? Muss ich bis Mai 2009 warten, oder kann ich schon frueher?
Viele Grüße
Silvio
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