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Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?
Verfasst: 21 Aug 2012, 12:47
von Dietrich
bauplan hat geschrieben:Du bist wirklich gut im alles falsch verstehen.
Vielleicht "erklärst" du deine Beiträge auch zu wenig....
bauplan hat geschrieben:1.) haben wir kein Forum. Soviel zu deiner Schwachsinnigen Aussage mit unfreien Haufen.
Schwachsinnig? Aber ohne eigene Foren-Leitungs-Ertfahrung anderen vorzuschreiben, wie sie ihre Mitarbeiter zu "schulen" haben? Nochmal: Ich bin kein Mitarbeiter von Achim. Und ich brauche auch keine Schulung, um hier als Moderator arbeiten zu können. Vielleicht sollte man eher für manche Teilnehmer Schulungen für ordentliches Benehmen einführen.
bauplan hat geschrieben:2.) dir ist passiert, das du nicht wüsstest, wer ich bin bzw. das ich mich hier deinetwegen erklären musste, was Achim ja nun gar nicht mag. Das zu meinem schlecht gebrieft.
Muss man das wissen, um hier als Moderator wirken zu dürfen? Bist du so wichtig, dass man das wissen muss? Kaum. Und
trotzdem habe ich mich sogar dafür entschuldigt. Was dich aber nicht daran hindert, da weiterhin munter nachzutreten. Schlechter Stil.
Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?
Verfasst: 21 Aug 2012, 13:03
von bauplan
Dietrich hat geschrieben:Muss man das wissen, um hier als Moderator wirken zu dürfen? Bist du so wichtig, dass man das wissen muss? Kaum.
So jetztnochmal zum mitschreiben.
Ich habe kein Problem damit. Darum ist eine Entschuldigung bei mir gar nicht nötig.
Achim hat ein Problem mit mir. Bei ihm musst du dich entschuldigen.
Das Briefen bezieht sich ausdrücklich darauf, das Achim dir nicht gesagt hat, dass ich nicht schreiben darf wer ich bin etc.
Und du das ja herausgefordert hast.
Ist es dir jetzt etwas klarer oder möchtest du weiter alles verdrehen?
Gruß Gunnar Jütte
Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?
Verfasst: 21 Aug 2012, 13:05
von Admix
Es reicht. Alle weiteren Beiträge, die nicht zum Thema gehören werde ich ab diesem Punkt löschen (weil das umsortieren für solchen Quark der Mühe nicht wert ist). Wer noch Diskussionsbedarf hat, der mag das in der Kaffeebar fortführen.
Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?
Verfasst: 21 Aug 2012, 13:12
von kamensky
Droht hier der Regierung schlussendlich naechstes Ungemach??
http://de.rian.ru/politics/20120821/264232226.html
Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?
Verfasst: 21 Aug 2012, 13:13
von bauplan
[quote=Gunnarurl] zu Berthold Brechts äußerst provokativer Aktion während des damaligen Bundestagswahlkampf, als F.J. Strauß zum Kanzler kanditierte. Brecht wurde dafür wegen Beleidigung von F.J.S. gerichtlich verurteilt, seine Revision dagegen wurde als offensichtlich aussichtslos verworfen, aber vor dem Verfassungsgericht setzte er sich schliesslich so durch, dass der Fall von vorne neu verhandelt werden mußte, unter Berücksichtung des Verfassungsranges der Kunst.
![/quote]
Nur kurz zur Info, Brecht ist 1956 gestorben und Strauss war 1980 Kanzlerkandidat.
Es ging um ein Brecht Gedicht.
Man kann ja nicht alles wissen
Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?
Verfasst: 21 Aug 2012, 13:20
von Gunnar
bauplan hat geschrieben:
Nur kurz zur Info, Brecht ist 1956 gestorben und Strauss war 1980 Kanzlerkandidat.
Es ging um ein Brecht Gedicht.
Man kann ja nicht alles wissen
wenn das alles ist, was Du einzuwenden hast kann ich damit leben

Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?
Verfasst: 21 Aug 2012, 13:24
von Nikolaus
Gunnar hat geschrieben:Die Übersetzung stammt vom Lehrstuhl Prof. Dr. Martin Fincke, Passau, einem Mitglied des Institutes für Ostrecht in München
http://www.ostrecht.de/index.php?id=121
Sie ist hier
http://www.constitution.ru/de/index.htm veröffentlicht. Ich hab mal unterstellt, dass das sehr sorgfältig übersetzt wurde, und zwar vorallem mit dem rechtlichen Backgroundwissen und nicht wortwörtlich unter möglicher Verzerrung des Rechtsgehaltes. Eine Übersetzung von Gesetzen erfordert immer eine Rechtsvergleichung, um den Gehalt richtig in der anderen Sprache und dem anderen Rechtsraum erfassbar zu machen.
Da bin ich natuerlich in jeder Hinsicht einverstanden, und deshalb wurde dort auch richtig uebersetzt "Schutz der Grundlagen der Verfassungsordnung". Jetzt wundere ich mich noch mehr, woher Deine "Uebersetzung" stammt ...

Und warum Du die uebrigen Saetze der beiden Artikel geflissentlich in Deinen Betrachtungen ignoriert hast ...
hab mir übrigens gestern auf youtoube nochmal das Video
Ich hoffe, sorry, dass Du Dir auch wirklich das authentische Video angesehen hast, nicht das von "interessierten Seiten" aus verschiedenen "Auftritten" der Pussies zusammengeschnittene und vertonte.
Aber hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Stellung von "Kunst" in Russland hast Du mich wirklich neugierig gemacht. Ich meine zwar, in der Urteilsbegruendung waere einiges hierzu gesagt worden. Aber ich werde mir mal die Zeit nehmen, um etwas solidere Informationen zu besorgen. Ich kann mir naemlich nicht vorstellen, dass so ein Mann wie Zorkin nicht auch in diesem Punkt bemueht war, die Erfahrungen westlicher Demokratien einzubringen.
Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?
Verfasst: 21 Aug 2012, 13:29
von bauplan
Gunnar hat geschrieben:bauplan hat geschrieben:
Nur kurz zur Info, Brecht ist 1956 gestorben und Strauss war 1980 Kanzlerkandidat.
Es ging um ein Brecht Gedicht.
Man kann ja nicht alles wissen
wenn das alles ist, was Du einzuwenden hast kann ich damit leben

Ist nicht alles, aber mit dem IPad bei KFC in Moskau ist mir das schreiben zu nervig, vor allem das quotieren mit fettigen Finger ist mühsam?
Du hattest nur so überzeugend über Brecht geschrieben, dass man Glauben konnte du warst dabei.
Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?
Verfasst: 21 Aug 2012, 13:38
von Gunnar
Nikolaus hat geschrieben:
Ich hoffe, sorry, dass Du Dir auch wirklich das authentische Video angesehen hast, nicht das von "interessierten Seiten" aus verschiedenen "Auftritten" der Pussies zusammengeschnittene und vertonte.
Hast Du zufällig den Link parat? Oder ist er hier schonmal weiter vorne zitiert? Würde mir natürlich gern das maßgebliche Video anschauen, wenn es da mehrere geben soll.
Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?
Verfasst: 21 Aug 2012, 13:50
von Gunnar
Nikolaus hat geschrieben:
Da bin ich natuerlich in jeder Hinsicht einverstanden, und deshalb wurde dort auch richtig uebersetzt "Schutz der Grundlagen der Verfassungsordnung". Jetzt wundere ich mich noch mehr, woher Deine "Uebersetzung" stammt ...

Und warum Du die uebrigen Saetze der beiden Artikel geflissentlich in Deinen Betrachtungen ignoriert hast ...
.
Hab ich nicht ignoriert, ist einfach nicht maßgeblich. Art. 56 betrifft die Situation des Ausnahmezustandes, in dem sich Russland gott lob wegen den Pussies nicht gleich versetzt hat
Art. 55 lautet im vollen Wortlaut:
1. Die Aufzählung der Grundrechte und Grundfreiheiten in der Verfassung der Rußländischen Föderation darf nicht als Verneinung oder Schmälerung anderer allgemein anerkannter Rechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers ausgelegt werden.
2. In der Rußländischen Föderation dürfen keine Gesetze erlassen werden, die die Rechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers aufheben oder schmälern.
3. Die Rechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers können durch Bundesgesetz nur in dem Maße eingeschränkt werden, wie dies zum Schutz der Grundlagen der Verfassungsordnung, der Moral, der Gesundheit, der Rechte und gesetzlichen Interessen anderer sowie zur Gewährleistung der Landesverteidigung und Staatssicherheit notwendig ist.
Ziff 1. ist aus meiner Sicht bereits eine sehr fragwürdige Einschränkung des Wertes der Verfassung. Hier ist der Vorbehalt formuliert, dass die Grundrechte nicht "allgemein anerkannte REchte und Freiheiten" einschränken dürfe. Also gemeint sind da offensichtlich Rechte, die keinen Verfassungsrang haben, aber "allgemein anerkannt sind". So wie das formuliert ist, gehen diese sonstigen Rechte (welche sollen das den sein?) den Verfassungsrechten sogar vor. Sehr seltsam. Korruption könnte man meinen, sei in einigen Bereichen ein solches allgemein anerkanntes Recht....
Ziff. 2 ist eine Leerstelle. Dieser Satz hat für sich betrachtet keinerlei Aussagegehalt, denn er nennt ja nicht die Rechte, die er
uneingeschränkt garantiert. Wie wir in Ziff. 1 gesehen haben, können jedenfalls nicht die Grundrechte gemeint sein.
Ziff. 3 ist der russische Gesetztesvorbehalt. Auch er erlaubt den Eingriff in alle (!) Grundrechte zum Schutz von u.a. Moral (?) und Rechten und Interessen anderer (?). Gummi Gummi, sag ich da bloß....