Ja, danke fuer den Hinweis. Da finden sich wirklich auch einige meiner Gedanken zum Thema wieder.pippie hat geschrieben:Hier ein wirklich guter Artikel von Thomas Fasbender:
-ah-

Ja, danke fuer den Hinweis. Da finden sich wirklich auch einige meiner Gedanken zum Thema wieder.pippie hat geschrieben:Hier ein wirklich guter Artikel von Thomas Fasbender:

Also, sorry, ein bisschen mehr Muehe sollte man sich schon machen, bevor man etwas, was man offensichtlich ueberhaupt nicht kennt, in Grund und Boden stampft. Nicht einmal ich als Laie wuerde so etwas schreiben, bevor ich nicht wenigstens mal einen der ja reichlich vorhandenen Kommentare von kompetenten russischen Verfassungsrechtlern zu Rate gezogen haette, am besten von einem der "Vaeter der Verfassung".Gunnar hat geschrieben: Art. 55 ...
Ziff 1. ist aus meiner Sicht bereits eine sehr fragwürdige Einschränkung des Wertes der Verfassung. Hier ist der Vorbehalt formuliert, dass die Grundrechte nicht "allgemein anerkannte REchte und Freiheiten" einschränken dürfe. Also gemeint sind da offensichtlich Rechte, die keinen Verfassungsrang haben, aber "allgemein anerkannt sind". So wie das formuliert ist, gehen diese sonstigen Rechte (welche sollen das den sein?) den Verfassungsrechten sogar vor. Sehr seltsam. Korruption könnte man meinen, sei in einigen Bereichen ein solches allgemein anerkanntes Recht....
Ziff. 2 ist eine Leerstelle. Dieser Satz hat für sich betrachtet keinerlei Aussagegehalt, denn er nennt ja nicht die Rechte, die er uneingeschränkt garantiert. Wie wir in Ziff. 1 gesehen haben, können jedenfalls nicht die Grundrechte gemeint sein.
Ziff. 3 ist der russische Gesetztesvorbehalt. Auch er erlaubt den Eingriff in alle (!) Grundrechte zum Schutz von u.a. Moral (?) und Rechten und Interessen anderer (?). Gummi Gummi, sag ich da bloß....
Nun, es scheint doch verstaendlich, dass Grundrechte, die trotz Ausnahmezustand nicht eingeschraenkt werden duerfen, erst recht auch im Normalfall entsprechend geschuetzt sind!?Art. 56 betrifft die Situation des Ausnahmezustandes, in dem sich Russland gott lob wegen den Pussies nicht gleich versetzt hat![]()

Keine Ahnung, ich bin da nicht im Bilde und werde es wohl auch nie sein...Dietrich hat geschrieben:Bezweifelt hier ja auch keiner..... oder?
Was soll DAS mit Pussy Riot zu tun haben?Kultgrieche hat geschrieben:Russland hätte sich das ganze internationale Palaver um Pussy Riot völlig sparen und sich ein Beispiel an den USA nehmen können, denn die machen es ja klasse vor, wie man mit juristischen Problemfällen verfährt:
http://www.welt.de/politik/ausland/arti ... -1941.html* Die Spionageabwehr erfuhr von einer Gruppe von Selbstmordattentäterinnen. Wir stürmten ihr Versteck und nahmen drei Frauen fest. Eine war etwa 40, die anderen jünger, eine ganze 15. Sie standen unter Drogen und lächelten uns an. Zurück auf dem Stützpunkt, haben wir sie alle. Zuerst die Älteste, die die Schahidinnen (Märtyrerinnen) angeworben hat, sie wollte nicht reden. Das änderte sich, als wir mit elektrischem Strom arbeiteten. Dann wurden sie hingerichtet und ihre Körper gesprengt, um Beweise zu vernichten. So haben sie letztlich das bekommen, was sie wollten.

Nur so zur Info, laut Informationen in der Datei ist die PDF am 4.4.2003 erstellt worden.Gunnar hat geschrieben:Leider trägt sein Dokument kein Datum