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Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?

Verfasst: 22 Aug 2012, 08:51
von Axel Henrich
pippie hat geschrieben:Hier ein wirklich guter Artikel von Thomas Fasbender:
Ja, danke fuer den Hinweis. Da finden sich wirklich auch einige meiner Gedanken zum Thema wieder.

-ah-

Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?

Verfasst: 22 Aug 2012, 09:23
von Nikolaus
Ja, danke, das ist eben einer der Wenigen, die sich von ihren "deutschen" Vorurteilen geloest haben (ein Plus fuer Russland-Aktuell). Ich lese deshalb auch gern seine Gedanken zu aktuellen Ereignissen.

Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?

Verfasst: 22 Aug 2012, 09:38
von bauplan
Hat auch mir gut gefallen. Man merkt, dass er nicht erst seit gestern im Land ist und sich vor allem auch mit dem Land und seinen spezifischen Eigenheiten auseinandersetzt.

Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?

Verfasst: 22 Aug 2012, 09:46
von Kultgrieche
Das stimmt, denn die "am deutschen Wesen soll die Welt genesen"-Litanei kotzt mich nur noch an.

Russland hätte sich das ganze internationale Palaver um Pussy Riot völlig sparen und sich ein Beispiel an den USA nehmen können, denn die machen es ja klasse vor, wie man mit juristischen Problemfällen verfährt:
Russland hat ja auch außerhalb seiner Staatsgrenzen Militärbasen. Da gründet man mal in Pridnestrove die rusissche Militärbasis "Guantanamov". Fliegt die Pussies dort aus, macht ein bißchen Waterbording mit ihnen und verknackt sie nach weiß der Geier was für Gesetzen. Somit ist in Russland alles im Lot, alle zufrieden, und der Problemfall ist in eine judikative "Bad Bank" ausgelagert worden.

Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?

Verfasst: 22 Aug 2012, 10:21
von Nikolaus
Gunnar hat geschrieben: Art. 55 ...
Ziff 1. ist aus meiner Sicht bereits eine sehr fragwürdige Einschränkung des Wertes der Verfassung. Hier ist der Vorbehalt formuliert, dass die Grundrechte nicht "allgemein anerkannte REchte und Freiheiten" einschränken dürfe. Also gemeint sind da offensichtlich Rechte, die keinen Verfassungsrang haben, aber "allgemein anerkannt sind". So wie das formuliert ist, gehen diese sonstigen Rechte (welche sollen das den sein?) den Verfassungsrechten sogar vor. Sehr seltsam. Korruption könnte man meinen, sei in einigen Bereichen ein solches allgemein anerkanntes Recht....
Ziff. 2 ist eine Leerstelle. Dieser Satz hat für sich betrachtet keinerlei Aussagegehalt, denn er nennt ja nicht die Rechte, die er uneingeschränkt garantiert. Wie wir in Ziff. 1 gesehen haben, können jedenfalls nicht die Grundrechte gemeint sein.
Ziff. 3 ist der russische Gesetztesvorbehalt. Auch er erlaubt den Eingriff in alle (!) Grundrechte zum Schutz von u.a. Moral (?) und Rechten und Interessen anderer (?). Gummi Gummi, sag ich da bloß....
Also, sorry, ein bisschen mehr Muehe sollte man sich schon machen, bevor man etwas, was man offensichtlich ueberhaupt nicht kennt, in Grund und Boden stampft. Nicht einmal ich als Laie wuerde so etwas schreiben, bevor ich nicht wenigstens mal einen der ja reichlich vorhandenen Kommentare von kompetenten russischen Verfassungsrechtlern zu Rate gezogen haette, am besten von einem der "Vaeter der Verfassung". :)
Spaetestens dann merkt man naemlich, dass, eigentlich ganz logisch, einfach konstatiert wird, dass die vorangehende Aufzaehlung von durch die Verfassung garantierten Menschen- und Buergerrechten nicht abschliessend ist, sondern durch weitere, z.B. auch internationale Normen, ergaenzt werden kann ... Und dass der Terminus "Moral" durchaus nicht diffuser ist als der z.B. im deutschen Grundgesetz ganz analog verwendete Begriff "Sittenrecht" ...
Usw.
Art. 56 betrifft die Situation des Ausnahmezustandes, in dem sich Russland gott lob wegen den Pussies nicht gleich versetzt hat :lol:
Nun, es scheint doch verstaendlich, dass Grundrechte, die trotz Ausnahmezustand nicht eingeschraenkt werden duerfen, erst recht auch im Normalfall entsprechend geschuetzt sind!? :)
Uebrigens habe ich mal die von Dir verlinkte Uebersetzung der russischen Verfassung ueberflogen. Diese ist sicherlich i.a. brauchbar, aber ganz offensichtlich nicht von einem deutschen Muttersprachler verfasst worden und wurde, wenn ueberhaupt, recht nachlaessig redigiert. Scheint mir. :)

Nachtrag:
Ein wohl recht brauchbarer Kommentar zur russischen Verfassung
http://kommentarii.org/konstitutc/index.html

Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?

Verfasst: 22 Aug 2012, 11:30
von bella_b33
Dietrich hat geschrieben:Bezweifelt hier ja auch keiner..... oder?
Keine Ahnung, ich bin da nicht im Bilde und werde es wohl auch nie sein...
2 Jahre Knast klingt doch nichtmal so schlecht. Ist wenigstens ein bisschen Abschreckung für zukünftige Nachahmungstaten mit dabei.

Gruß
Silvio

Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?

Verfasst: 22 Aug 2012, 11:33
von Dietrich
Kultgrieche hat geschrieben:Russland hätte sich das ganze internationale Palaver um Pussy Riot völlig sparen und sich ein Beispiel an den USA nehmen können, denn die machen es ja klasse vor, wie man mit juristischen Problemfällen verfährt:
Was soll DAS mit Pussy Riot zu tun haben?
Sperren die da neuerdings auch Menschen ein, die eine Ordnungwidrigkeit begangen haben, die man aber gerne länger wegsperren möchte?

Die Menschen die in Afghanistan oder Tschetschenien in ähnlichen Situationen von den Russen gefangen wurden, die hätten sich nach Guantanamo und "ein bischen Waterboarding" gesehnt.
Ich erinnere mich da z.B. an das Tagebuch eines russischen Speznas:
* Die Spionageabwehr erfuhr von einer Gruppe von Selbstmordattentäterinnen. Wir stürmten ihr Versteck und nahmen drei Frauen fest. Eine war etwa 40, die anderen jünger, eine ganze 15. Sie standen unter Drogen und lächelten uns an. Zurück auf dem Stützpunkt, haben wir sie alle. Zuerst die Älteste, die die Schahidinnen (Märtyrerinnen) angeworben hat, sie wollte nicht reden. Das änderte sich, als wir mit elektrischem Strom arbeiteten. Dann wurden sie hingerichtet und ihre Körper gesprengt, um Beweise zu vernichten. So haben sie letztlich das bekommen, was sie wollten.
http://www.welt.de/politik/ausland/arti ... -1941.html

Das bedeutet NICHT, dass ich Guantanamo auch nur irgendwie gutheiße. Aber was Russland betrifft und erst Recht im Zusammenhang mit Pussy Riot ist dieser Vergleich ja wohl nicht ernst gemeint.....

Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?

Verfasst: 22 Aug 2012, 11:47
von Kultgrieche
Und wie das ernst gemeint war - seit wann ist denn in der Justiz eine exterritoriale "Auslagerung" möglich und zulässig? Wird nun in der Justiz unterschieden, welche Prozesse im eigenen Land und welche auf dem Mars oder irgendeinem Militärstützpunkt durchgeführt werden? Wo ist die exakt definierte Grenze hierzu? Gilt nicht erst mal per se die Unschuldsvermutung, bis ein Urteil gefällt worden ist?
Hier geht es mir nicht um eine Gleichsetzung bärtiger Spinner mit Pussies, sondern um einen systemischen Vergleich.

Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?

Verfasst: 22 Aug 2012, 11:48
von Gunnar
Hier ist ein sehr interessanter Artikel eines schweizer Rechtsanwalts, der in Russland lebt und arbeitet zum Thema russisches Verfassungsrecht. http://www.advocat.ch/files/Russland.pdf
Aus seiner Sicht ist die Verfassung sehr modern und gut....na gut, wenn er es sagt ;)

Er beschreibt sehr plastisch und alltagsbezogen die hier angesprochene Problematik des fehlenden Verfassungsrechtsbewusstseins sowohl bei den Gerichten, als auch den Behörden als auch den Betroffenen selbst!
Leider trägt sein Dokument kein Datum aber die genannte Zahl von nur 18 Entscheidungen des russischen Verfassungsgerichtes zum Thema Verfassungsrecht seit 1995 ist natürlich mehr als traurig....

Nur mal so zum Vergleich die Jahres(!)statistik des Bundesverfassungsgerichtes hier: http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... A-I-1.html
In Karlsruhe waren im Jahr 2011 aus der Flut der Beschwerden immerhin 4.401 Verfassungsbeschwerden erfolgreich, bei 80 Mio Einwohnern. In Russland gab es über einen (unterstelle ich jetzt mal) über mehr als 1 Jahr dauernden Zeitraum überhaupt nur 18 (!!) Entscheidungen zu Grundrechten, bei 140 Mio Einwohnern. Wieviele davon erfolgreich waren wird leider nicht ausgeführt.

(Die BerVerfG Statistik differnziert bei den Verfassungsbeschwerden zwar leider nicht zwischen solchen nach § 93 As.1 Ziff. 4a und nach Ziff 4b GG (also Grundrechtsbeschwerden von Bürgern und Selbstverwaltungsbeschwerden von Gemeinden), aber letztere dürften den weitaus geringeren Anteil ausmachen).


@Kulturgrieche: Dein Beitrag ist leider nur [gaehn] Das Widerkäuern von solchen sinnlosen Sprüchen zum "deutschen Wesen" bei jeder nächstbesten Gelegenheit kann man sich einfach nur sparen. Und dass der Guantanamospruch im hiesigen Kontext ohne Hand und Fuss ist, wirst Du selber wissen. Außerdem gibt es keine Gleichheit im Unrecht. Wir sind nicht mehr im Mittelalter.

Re: Russische Justiz wird zur Inquisition?

Verfasst: 22 Aug 2012, 11:53
von inorcist
Gunnar hat geschrieben:Leider trägt sein Dokument kein Datum
Nur so zur Info, laut Informationen in der Datei ist die PDF am 4.4.2003 erstellt worden.