Da hat Herr Fassbender schon mit vielen Dingen recht. Allerdings drückt er sich leider vor dem Kern der Diskussion:
Über das Strafmaß lässt sich streiten. Auch über den Tatbestand des Hooliganismus.
Schließlich regt sich der Großteil der "westlichen Welt" nicht darüber auf,
dass eine Strafe ausgesprochen wurde, sondern welche Strafe und wie das vom Gericht begründet wurde (also wie der Prozess ablief).
Richtig ist jedoch, das Russland den Schutz sakraler Räume mittels Strafrecht zum staatlichen Anliegen macht.
Dann sollte aber ein entsprechendes Gesetz bestehen, ähnlich wie in Deutschland. Daraus (rein) religiösen Hoopliganismus zu konstruieren, den man dann nur in einem Prozess "beweisen" kann, der wenig rechtsstaatliches beinhaltet, ist nun mal nicht in Ordnung.
Auf diese Vorwürfe geht Herr Fasbender aber leider nicht ein. Er tut so, als wenn sich der "europäische Westen" bereits darüber aufregt, dass die drei überhaupt eine Strafe bekommen haben. Das mag in bestimmten "Künstlerkreisen" so sein, dürfte aber mit den Einwendungen der meisten anderen wenig zu tun haben.
Moskau ist nicht Düsseldorf, und in Russland gelten russische Gesetze. [...] Und so wird Wladimir Putin in seiner dritten Präsidentschaft endgültig zum Hassobjekt der Ich-will-alles-und-das-sofort-Fraktion.
Das mag stimmen, aber es ist eben nicht nur die "Ich-will-alles-und-das-sofort-Fraktion", die Kritik an diesem Verfahren äußert.
Auch ich habe meine Probleme mit der
Spaßgesellschaft. Das unbedingte Recht auf Selbstverwirklichung und Selbstdarstellung, und sei es in Form lästerlicher Veitstänze vor dem Altar.
. Trotzdem muss man solche Leute vor dem Gesetz genau so behandeln, wie alle anderen auch.