Alex7733 hat geschrieben: Ich will nicht eingebildet klingen, aber ich denke, das mit dem charmanten Auftritt bekommen wir hin.
Davon gehe ich auch mal aus.
Alex7733 hat geschrieben: Am Montag werden wir in unserem zuständigen Standesamt vorsprechen. Dort werden wir versuchen, einen Termin zur Eheschliessung zu bekommen, ... Also, was haltet ihr davon?
Hingehen und Heiratsabsicht amtlich anmelden auf jeden Fall!
Termin für Eheschließung kann dann aber noch nicht vergeben werden. Den Grund habe ich oben schon genannt. (EFZ)
Alex7733 hat geschrieben:Genau das werden wir herausfinden. Laut MB muss die ABH diesen Antrag auf Duldung/AE/*wasauchimmer,damitsienichtausreisenmuss* so oder so erst einmal prüfen. Für die Zeit der Prüfung wird die ABH laut MB wohl eine Fiktion ausstellen, da nicht zu erwarten ist, dass die bis zum 16.07. geprüft und entschieden haben werden (am 17.07. wäre ihr geplanter Flugtermin).
Davon gehe ich auch aus.
Alex7733 hat geschrieben:Wenn der/die Bearbeiter(in) uns erzählt, dass zwar nichts gegen eine erneute Einreise spricht, sie müsse halt vorher einfach brav ausreisen, und es gäbe wirklich gar keine Möglichkeit, gleich hier zu bleiben, dann, erst dann würde ich das Gespräch in die Richtung einer Vorabzustimmung lenken. Sollte der/die Bearbeiter(in) sich auch darauf nicht einlassen wollen, dann evtl. Vorgesetzter, und dann RAe der MB.
Das würde ich auch so machen.
Zeppelin hat geschrieben:Was bedeutet EFZ?
EFZ = Ehefähigkeitszeugnis; siehe dazu bitte
die FAQ zur Heirat in Dtl.
Also zur Geburtsurkunde kann ich nicht mehr sagen, als ich schon schrieb.
Am Monatg kann ich aber mal die Einbürgerungsbehörde meines Bezirks fragen, ob und in welcher Form Personen wie Du in die deutschen Personenstandsregister übernommen worden sind.
IMHO müsste die nämlich geschenen sein, und wenn dem so ist, müsstest Du vom Standesamt Deines Beziks innerhalb weniger Tage eine druckfrische Geburtsurkunde bekommen sind.
Und dort beantragst Du auch gleich das EFZ für Dich.
Dieses wird aber - ohne dass ich die Begründung dafür ausführen möchte - nur unvollständig ausgefertigt werden können, weil - siehe wieder die FAQ - RUS eben kein EFZ für Deine Verlobte ausstellt.
Und nur deshalb wird dieses blöde Befreiungsverfahren beim OLG (bzw. KG in Berlin) erforderlich.
Nur für den Fall, dass meine Kenntnis der Rechtslage bzgl. Einbürgerung nicht ganz zutreffend ist, käme evtl. deine Frage nach Lemberg ins Spiel.
Schönen Abennd erst mal noch.
Ich melde mich, wenn ich am Montag etwas zu der GU klären konnte.
Z.