Eine
sehr interessante Disukussion. Das eigentliche Problem und Dilemma in der Debatte liegt m.E. darin, dass nach dem alten Juristenspruch nicht der Recht bekommt der es hat, sondern der, der es beweisen kann. Demzufolge ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte durchaus konsequent und tadellos. Allerdings heißt es in der Eintscheidung auch ausdrücklich zu dem wohl schwerwiegendsten Vorwurf einer politischen Motivation der Verfolgung:
The Court observed that while Mr Khodorkovskiy’s case might raise some suspicion as to what the real intent of the Russian authorities might have been for prosecuting him, claims of political motivation behind prosecution required incontestable proof, which had not been presented.
Vornehm ausgedrückt!

Im Klartext: Zweifel an den tatsächlichen Absichten von Russland liegen durchaus in der Luft, sind aber, da der Vorwurf sehr schwer wiegt, bitte schön glasklar zu beweisen.
Die mangelnde Beweislage führt in einem fairen Prozess zwangsläufig dazu, dass eine aufgestellte Behauptung ohne den Nachweis ihrer Richtigkeit vor einem rechtsstaatlichen Gericht nicht durchdringen kann und darf. Nicht mehr und nicht weniger. Das, was man in Deutschland beispielsweise in einem Strafverfahren als sogenannten 'Freispruch erster Klasse' bezeichnet, ist so ein Urteil aber genau deshalb auch bei weitem nicht. Das Urteil bestätigt allein, dass Putin die richtige Strategie in dem Machtpoker gegen seinen Widersacher gewählt hat (wenn ich mal meine Meinung einstreuen darf

)
Khodorkovski hatte einfach nicht genug oder kein Beweismaterial zusammentragen können und Russland hat den vorgeworfenen Rechtsverstoß selbstverständlich nicht zugestanden sondern weit von sich gewiesen und konnte daher wegen der allgemeinen Beweislastregel nicht belangt werden. Damit hat Russland aber entgegen offensichtlich anderslautenden Meinungen hier im Forum vor dem Gerichtshof nicht etwa einen grandiosen Sieg errungen oder eine Bescheinigung erhalten, dass alles prima rechtsstaatlich abgelaufen wäre. Das Ergebnis stellt vielmehr schlichtweg die lapidare Erkenntnis dar, dass es für einen einzelnen Staatsbürger verdammt schwer ist (sogar für einen Multimilliardär), Beweise für eine willkürliche, sachfremde Motivation eines Staatsapparates bzw. seiner Apparatschiks zu bekommen.
Ich bitte Euch! Der Mann (Putin) war beim KGB! Da dürfte es zum kleinen Einmaleins gehören, Hintergründe, Motivlagen und gezogene Strippen so zu verschleiern, dass deren Aufklärung für einen einzelnen nahezu unmöglich ist. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hingegen ist keine Verfolgungsbehörde mit wirklich richtiger Amtsermittlung oder eigenen Untersuchungsrichtern. Er betreibt praktisch keine eigene Aufklärung von Hintergründen oder ordnet eine Durchsuchung von Geschäfts- oder Gerichtsräumen an. Er ist einfach nur ein Gericht , welches die ihm von den Parteien selbständig vorzulegenden Beweismittel prüft.
Die Gleichung
Dem Gerichtshof konnten keine Beiweise für eine politische Motivation vorgelegt werden = Also gab es keine politische Motivation
ist daher reichlich naiv. Die Russische Administration würde sich beim Lesen dieser These jedenfalls vor Lachen die Schenkel klopfen.
Aus meiner SIcht kann dieses eurpäische Urteil nicht dazu beitragen, den ganz üblen Bei - und Nachgeschmack dieser Angelegenheit wegzuspülen.
Zu dem zweiten Prozess gegen Khodorkowski finde ich folgende Publikation der Bundeszentrale für politsche Bildung (praktisch eine offizielle Stellungnahme!) sehr erhellend:
http://www.bpb.de/files/34F1QF.pdf
Das Fazit vorstehend verlinkter, sehr ausführlicher und fundierter Betrachtung lautet:
Das Urteil des Chamowniki-Gerichts hat zu Recht welt-
weit scharfe Kritik, Ablehnung und Verurteilung erfah-
ren. Schon eine nur kurze Analyse wie diese zeigt eine
erschreckende Fülle schwerer und schwerster Verletzun-
gen tragender, von der Verfassung Russlands feierlich
verkündeter Grundsätze des Strafrechts und des Rechts-
staates. Das zweite Strafurteil gegen Chodorkowskij
und Lebedew übertrifft das erste bei weitem an Wider-
sprüchlichkeit, Willkür und Bösartigkeit. Es ist ein wei-
teres, bestürzendes Dokument von Rechtsnihilismus
und auch von Zynismus der russischen Justiz, weil es
den willkürlichen Umgang mit dem Gesetz und die bös-
willige Verdrehung des Rechts kaum noch verschleiert.
Damit ist doch eigentlich so ziemlich alles gesagt....
Gruß, Gunnar