AnuLeB hat geschrieben: 05 Jan 2026, 21:03
Zum deutschen Rechtssytem bekennen die sich ja.
Naja, die Stadt Dresden bearbeitet Anträge auf Einbürgerung im Moment nach 3 Jahren, wobei neue Anträge sich wohl eher auf 4 bis 5 Jahre einrichten müssen. Das entspricht nicht den rechtlichen Vorgaben nach § 10 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), welche eine zügige Bearbeitung von Anträgen vorsehen. Genau dafür ist eine Untätigkeitsklage nach § 75 Verwaltungsgerichtsordnung vorgesehen. Und an dieser Stelle finde ich die Formulierung eine Zumutung: "Auch ist die Erhebung einer Untätigkeitsklage nach § 75 VWGO ist möglich, führt jedoch ebenfalls nicht zu einer schnelleren Bearbeitung."
Welche Aussage macht man hier gegenüber den neuen Staatsbürgern? "Es gibt zwar ein Recht, aber es spielt keine Rolle, ob man sich daran hält."
Was könnte man verbessern? Beispiele:
[*] In Berlin (!) läuft der Antrag weitestgehend online und wird innerhalb eines halben Jahres bearbeitet. In Dresden hingegen bringt man die Papiere hin, die Übergabe dieses Aktenordners braucht eine reichliche Stunden und endet mit der Aussage: "Bis wir es dann bearbeiten, müssen Sie die meisten Sachen sowieso nochmals neu einreichen, weil sie veraltert sein werden." Bei 1000 Anträgen im Jahr (Presseaussage) gehen also jährlich 1000 Stunden - das ist schon fast eine der 12 Vollzeitstellen - nur damit verloren, Papier anzunehmen, welches sowieso in der Form nicht benötigt werden wird.
[*] Das Finanzamt derselben Stadt prüft jedes Jahr unser Familieneinkommen. Am Ende bekommt man einen schönen Wisch namens Steuerbescheid. Da steht alles drin, alles wurde geprüft. Durch die direkte Meldung der Arbeitgeber und Banken an das Finanzamt sogar deutlich rechtssicherer, als irgendeine Gehaltsbescheinigung, die man sich selbst schreiben könnte. Aber die Stadt Dresden glaubt dem eigenen Finanzamt nicht und fordert für jegliche Einkommen nicht nur eine schriftliche Bestätigung sondern auch Screenshots aus dem Online-Banking. Und natürlich dennoch den Steuerbescheid.
[*] Auch für das Kindergeld wird nicht nur der Bescheid gefordert sondern Kontoauszüge. Wieso wird daran gezweifelt, dass die Kindergeldkasse das beschiedene Kindergeld nicht auszahlt? So ein Schmarrn.
[*] Ein Familienbuch enthält bereits alle geprüften Daten zu Herkunft (Eltern), Namenswechseln, Kindern, etc. Reicht auch nicht. Es muss nochmals jede einzelne Urkunde im Original, mit Apostille und Übersetzung angeschleppt werden: Geburtsurkunde, russische Heiratsurkunde, deutsche Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder (wenn vorhanden deutsch und russisch).
Das kostet ja alles Zeit, diese unnötigen Blätter anzunehmen, zu sichten, zu bewerten. Da haben bereits Behörden derselben Stadt alles geprüft, man ist heillos überlastet, und vertraut nicht anderen Behörden der eigenen Stadt?! Und selbst wenn es in irgendwelchen Verwaltungsordnungen so steht, dann muss ich eben als Behördenleiter Radau machen, mich über die unhaltbaren Zustände beschweren, eine Vereinfachung anregen, mehr Stellen einfordern. Aber doch nicht lapidar schreiben: Deutsches Recht? Egal!
Das Sahnetüpfelchen: Auf meine Anregung hin, dass es für gut integrierte Ausländer doch auch eine Art Expressbehandlung geben könnte, wurde auf die fehlende Gerechtigkeit einer solchen Regelung hingewiesen. Kann man so sehen, damit kann ich leben. Am folgenden Tag dann eine Freudenmeldung in der Zeitung, dass zwei neue Eishockey-Spieler der Dresdner Eislöwen die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten haben, damit sie in der Mannschaft spielen können. Aha, alle Menschen sind gleich, manche sind gleicher.