Admix hat geschrieben:Und natürlich ist Recht ein sehr dehnbarer Begriff. Und strafbare Handlungen sind sehr relativ. Gerade deshalb finde ich Aussagen wie:
Sehe ich genauso, der Prozess mag fragwürdig gewesen sein, aber wenn das Urteil beim Gros der russischen Bevölkerung auf Zustimmung stößt, dann ist doch alles ok.
sehr bedenklich. Oder sollte es Sarkasmus sein?
Stark überspitzt könnte man dann die Deutsche Geschichte zum Vergleich heranziehen ...
... oder ein anderes Beispiel: "Homosexuelle Straßenparaden sind in RUS verboten, deswegen wäre es auch ok, dass die Leute, sollten sie sich trotzdem auf die Straße wagen, gnadenlos verdroschen und zur Not auch totgeprügelt werden. Wären sie halt zu Hause geblieben." So in etwa klingt das, was einige da in Bezug auf P.R. ablassen.
Ich weiß nicht, ob wir das hier schon hatten - ich möchte mal den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und einige Prinzipien für rechtsstaatliche Justiz ins Spiel bringen. Wir streiten ja hier, glaube ich, nicht darum, ob das eine Scheiß-Aktion war und ob das bestraft gehört. Ich glaube, da sind wir uns so ziemlich einig - ja, war Mist, ja, Strafe muss sein. Die Frage ist aber: Ist die Strafe gegenüber der Schwere der Tat verhältnismäßig, also geeignet, angemessen und verhältnismäßig im engeren Sinne? Was ist mit dem Recht eines Beschuldigten auf einen fairen Prozess? Was ist mit der Unschuldsvermutung? Das Ganze erinnerte an
Volksgerichtshof oder
Troika NKWD, das hatte mit einem rechtsstaatlichen und fairen Prozess nichts zu tun.
Ich finde es übrigens daneben zu sagen: Die Amis machen es so, also darf es in Russland genau so oder noch schlimmer laufen. Ja, was die USA sich erlauben, ist zum Kotzen, aber sollen wir uns an den Negativbeispielen orientieren? Nur weil die verstoßen, dürfen wir (darf Russland) das auch? Dafür gibt es übrigens (zumindest in DE) auch einen Rechtsgrundatz:
Keine Gleichbehandlung im Unrecht.
Du erntest, was du säst.