Die formlose Einladung hat nichts mit der Rückkehrwilligkeit zu tun. Die Rückkehrwilligkeit kann entweder durch Arbeitsvertrag/Wohneigentum/Vermögen belegt werden oder eben durch die Vorlage einer Verpflichtungserklärung
Das die Verpflichtungserklärung auch als Nachweis der Rückkehrwilligkeit dient ist mir neu, kann aber durchaus sein. Kenne das Formular bisher nicht.
Ich habe lediglich nur das wiedergegeben, was ich anhand der Quelle (fett geschrieben im vorangegangenen Post/Text) erfahren habe.
Deswegen ja auch der Hinweis meinerseits bezüglich Rückkehrwilligkeit durch Arbeitsvertrag / Immobilienbesitz etc...
Die Verpflichtungserklärung ist also nicht zwingend notwendig. Sie ist auch keine "formelle" Einladung. Über die möglichen Risiken der Abgabe einer Verpflichtungserklärung hast Du dich hoffentlich informiert.
In meinem Falle ist die Verpflichtungserklärung fast schon notwendig, da die Dame nicht über genügend finanzielle Mittel verfügt um die Reise zu Finanzieren. Desweiteren, so meine ich, stelle ich ihr in dieser Verpflichtungserklärung eine bzw. Meine Unterkunft zur Verfügung und hafte voll und ganz für die Dame. Falls Du dies mit "INFORMIERT HAST" gemeint hast, dann beantworte ich das mit JA. Es bleibt mir nicht anderes übrig wenn ich sie sehen will.
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Die formlose Einladung muss nur die von dir aufgelisteten Punkte enthalten. Zusätzlich solltest Du noch schreiben, wo die Dame unter kommt und in welcher Beziehung ihr zueinander steht. Eine Kopie deines Passes solltest du auch beifügen. Halte dich kurz und stelle die wichtigsten Punkte übersichtlich dar. Der Beamte in der Botschaft hat nur wenig Zeit die Unterlagen zu sichten.
Das verstehe ich. Versuche kurz und knapp alles zu schildern. Ich würde gerne, so wie es sich gehört wahrheitsgemäß antworten. Wir kennen uns relativ lange über das Internet und es ist eine Freundschaft entstanden. Diesbezüglich möchte ich sie gerne nach Deutschland einladen. Kann man das so in dem Kontext schreiben??? Ich meine in der heutigen Zeit (alle sind voll vernetzt und digital) ist sowas ja nichts ungewöhnliches mehr oder??
ALSO ZUSAMMENFASSEND SEI ZU SAGEN, DASS ICH DIESE FORMLOSE EINLADUNG AUF JEDEN FALL BEIFÜGEN SOLL/MUSS??
HATTE JA BEREITS ERWÄHNT, DASS ICH DIESE GARNICHT AUF DEM SCHIRM HATTE. LEDIGLICH DIE VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG
Ich wollte ihr, sofern der Reisepass endlich fertig gestellt ist diese Unterlagen per post zukommen lassen, sodass sie das Visum bei VFS Global beantragen kann:
- Verpflichtungserklärung (Ausländerbehörde)
- Auslandskrankenversicherung (Schein inkl. Nachweis der Deckungssumme)
- und jetzt eben noch die formlose Einladung schriftlich auf deutsch
Das müsste es gewesen sein. Zumindest was sie von mir zu bekommen hat...