Re: Bald: Privatvisa bis 1 Jahr fuer enge Verwandte
Verfasst: 07 Dez 2021, 13:42
Russland-Forum des ehemaligen Portals aktuell.ru
https://www.russland-aktuell.net/
RG schreibtNik hat geschrieben: 07 Dez 2021, 13:42 Also doch alle drei Monate...
https://russland.ahk.de/infothek/news/d ... auslaender
Danke fuer den link.Nik hat geschrieben: 07 Dez 2021, 13:42 Also doch alle drei Monate...
https://russland.ahk.de/infothek/news/d ... auslaender
Wäre aber schräg, wenn das anders wäre. Dann müßte man ja ständig zusammenrechnen, wie viele Tage insgesamt man nun schon in Rus war.Nikolaus hat geschrieben: 07 Dez 2021, 23:00Danke fuer den link.Nik hat geschrieben: 07 Dez 2021, 13:42 Also doch alle drei Monate...
https://russland.ahk.de/infothek/news/d ... auslaender
Ja, gut klingt das nicht.
Aber ich habe immer noch nicht gefunden, dass die Zaehlung der 90 Tage nicht bei jeder Einreise von vorn beginnt - wie z.B. die Frist fuer das Melden des Aufenthalts in Ru. Wenn das gleiche Prinzip gilt, dann muesste man ja mindestens 90 Tage am Stueck in Ru sein, um unter die neuen Pflichten zu fallen.
Noe, so ist das eigentlich haeufig, egal wo. Bis zu einer bestimmten Grenze ist man eben noch von bestimmten Pflichten befreit.arghmage hat geschrieben: 07 Dez 2021, 23:22 Eine Untersuchung erst nach 90 Tagen finde ich auch irgendwie sinnfrei. Wenn man wirklich eine der Krankheiten haben sollte, hätte man die in den 90 Tagen ja schon kräftig verbreiten können. Von daher würde ich das eher in die Schublade Schikane einordnen.
Danke für den Bericht und freut mich, daß es geklappt hat. Gut zu wissen, daß die Beantragung dieses Visums auch funktioniert, wenn sich der Ehepartner in Rußland aufhält. Der Hinweis hier unten https://rusconsmchn.mid.ru/private_visa „только лично в Генконсульстве или визовом центре“ bezieht sich also NICHT auf den Ehepartner, wie es m.W. früher mal war. In der Liste ist etwa der Original-Reisepass erwähnt, stattdessen gab es in Deinem Fall beglaubigte Kopien. Klingt logisch. Vor der gleichen Situation stehe ich demnächst auch.Nik hat geschrieben: 02 Dez 2021, 01:09 Ich musste folgende Unterlagen vorlegen, um das Visum als Ehepartner zu beantragen:
- Einladungsschreiben, ausgefüllt und unterschrieben von meinem Mann (das Formular kann man auf der Seite der Botschaft runterladen, da wird auch der Zeitraum eingetragen, Anzahl der Einreisen, Adresse usw), von einem russischen Notar beglaubigt. Das haben wir bei meinem letzten Aufenthalt machen lassen.
- Passkopien von meinem Mann (Inlands- und Reisepass), notariell beglaubigt
- Kopie der Eheurkunde, notariell beglaubigt
Da warst Du klar sorgfaeltiger als ich, danke.
Die Interpretation einer Moskauer Juristin, soll wohl am WE auf Youtube erscheinen....
Also mich wuerde das interessieren - bin aber zu ungeuebt mit youtube. Kannst Du nicht vielleicht mit einem link helfen!? Am besten vielleicht gleich in einem Extra-Thema. Hier passt es ja nur sehr bedingt, ...m1009 hat geschrieben: 10 Dez 2021, 10:05 Die Interpretation einer Moskauer Juristin, soll wohl am WE auf Youtube erscheinen....