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Rückreise Minderjähriger nach Russland

Verfasst: 29 Apr 2010, 00:12
von porschi27
Hallo!

der minderjährige Sohn meiner Frau ( beide haben die russische Staatsbürgerschaft) möchte uns im Sommer in Begleitung seiner Großmutter in Deutschland besuchen. Meine Frau ist in Deutschland gemeldet. Für die Einreise ist soweit alles geklärt (der leibliche Vater hat eine notarielle Einverständniserklärung geschrieben).
Ist es richtig, dass er für die Rückreise nach Russland auch eine notarielle Einverständniserklärung meiner Frau benötigt? Und wenn ja: Muss ich diese Einverständniserklärung selbst formulieren oder gibt es dazu ein spezielles Formular, was der deutsche Notar verwendet? Und reicht es dem Notar aus, wenn meine Frau und ihr Sohn sich mit ihren Pässen ausweisen?

Vielleicht weiß jemand eine Antwort darauf. Danke im Voraus.. :D

Re: Rückreise Minderjähriger nach Russland

Verfasst: 29 Apr 2010, 09:56
von Dietrich
Wenn deine Frau mit dem Kind wieder einreist, dann wird sie wohl kaum noch zusätzlich nachweisen müssen, das sie selber damit einverstanden ist...
Eine Geburtsurkunde oder sowas sollte sie u.U. dabei haben, damit sie jederzeit beweisen kann, dass sie die Mutter ist.

Re: Rückreise Minderjähriger nach Russland

Verfasst: 29 Apr 2010, 10:14
von harald63
Mal eine dumme Zusatzfrage: Ist so eine Einverständniserklärung des Vaters wirklich schon nötig, wenn es nur um eine Besuchsreise geht und nicht um einen dauerhaften Aufenthalt?

Re: Rückreise Minderjähriger nach Russland

Verfasst: 29 Apr 2010, 11:19
von Sibirier
Leider ja: Hier ein Auszug aus dem Merkblatt der dt. Botschaft:

Minderjähriges Kind :
· Für ein minderjähriges Kind ist – unabhängig von dessen Alter – ein eigener
Visumsantrag (zweifach) einzureichen, der von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten
unterschrieben wird. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres benötigt das Kind in
jedem Fall einen eigenen Reisepass (unabhängig davon, ob es weiterhin im Pass
seiner Eltern eingetragen ist). Weiterhin werden folgende Unterlagen zwingend
benötigt:
o eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung derjenigen
Sorgeberechtigten, die nicht zur Visumsbeantragung für das Kind in der
Visastelle vorsprechen. Die Einverständniserklärung ist im Original und in
Kopie vorzulegen, eine Übersetzung in die deutsche Sprache ist beizufügen.
In der Erklärung müssen sowohl die Sorgeberechtigten als auch das Kind
genau bezeichnet werden (Vorname, Name, Geburtsdatum). Aus ihr muss
weiterhin hervorgehen, dass
- die Sorgeberechtigten einer zeitlich befristeten Reise ihres Kindes nach
Deutschland und in andere Schengen-Staaten zustimmen,
- einer Adoption oder Aufenthaltsverlängerung nicht zugestimmt wird
- das Kind entweder alleine oder mit einer Betreuungsperson (Name ist
anzugeben) reisen soll.
Sofern die Betreuungsperson nicht zur gleichen Zeit ihr Visum beantragt, ist
eine Kopie der Datenseite ihres Auslandspasses und des gültigen Visums
beizufügen.
o

Re: Rückreise Minderjähriger nach Russland

Verfasst: 29 Apr 2010, 13:04
von fich27
Hallo,

aus meiner Erfahrung wird eine Einverständniserklärung, die vor einem deutschen Notar abgegeben wurde, GAR NICHT akzeptiert. Deine Frau muss diese Erklärung in einem russischen Konsulat vor dem dort tätigen RUSSISCHEN Notar abgeben. Dieser gibt auch den Text der Erklärung vor.

Gruß
fich