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RU: Nachweis über Ihrer Rückkehrwilligkeit ...

Verfasst: 15 Nov 2010, 04:57
von Fahrenheit20
Moin,

ich wollte diese Woche mein Visum beantragen, hab das nicht so verfolgt dass es jetzt alles verschärft wurde.
JETZT hab ich es jedenfalls gemerkt:

Ich muss:
- Nachweis über Ihrer Rückkehrwilligkeit
Für Arbeiter/Angestellte : ein Kontoauszug im Original mit der Lohneinzahlung oder eine Bescheinigung des Arbeitsgebert über Festeinstellung und Angaben zum Lohn oder ein Nachweis über Immobilieneigentum oder Lohnabrechnung im Original.
Für Selbständige : Kopie der Registrierung der eigenen Firma.

Da ich nicht angestellt bin, sondern Selbstständig tätig bin, würde ich gerne erfahren WELCHES Dokument die genau von mir möchten. Eine Kopie vom Gewerbeamt über die eröffnung der Firma?!

Oder vll Verdienst bescheid von einem Steuerberater? Steht da zwar so nicht direkt, aber ist doch auch eine bescheinigung für den Verdienst...
Immobilieneigentum habe ich nicht, ich wohne zur Miete (Ich kauf mir doch keine Wohnung für mich alleine :D).
Oder reicht vll ein Auszug vom Konto ? Aber das Geld kann ich ja auch in Russland ausgeben, wird also wohl kein "nachweis" sein...


Edit:
Sorry* kann das jemand bitte verschieben ? hab gerade gesehen dass es im falschen ist... danke!

Re: RU: Nachweis über Ihrer Rückkehrwilligkeit ...

Verfasst: 15 Nov 2010, 07:56
von Norbert
Fahrenheit20 hat geschrieben:Da ich nicht angestellt bin, sondern Selbstständig tätig bin, würde ich gerne erfahren WELCHES Dokument die genau von mir möchten. Eine Kopie vom Gewerbeamt über die eröffnung der Firma?!
Da die Regelung ganz neu ist, weiß das hier auch noch niemand. Frag am Besten bei einer der Visa-Agenturen (und melde die Antwort dann bitte auch hier).

P.S.: Thema verschoben.

Re: RU: Nachweis über Ihrer Rückkehrwilligkeit ...

Verfasst: 15 Nov 2010, 14:12
von sir_edward
Du brauchst eine Kopie der Registrierung der eigenen Firma.

Quelle: http://www.russland-visum.eu/blog

Re: RU: Nachweis über Ihrer Rückkehrwilligkeit ...

Verfasst: 15 Nov 2010, 15:37
von dog.88
sir_edward hat geschrieben:Du brauchst eine Kopie der Registrierung der eigenen Firma.

Quelle: http://www.russland-visum.eu/blog
Das hat er ja schon selber geschrieben, nur weiß er nicht welches Dokument das genau sein soll ;)

Re: RU: Nachweis über Ihrer Rückkehrwilligkeit ...

Verfasst: 15 Nov 2010, 15:49
von sir_edward
dog.88 hat geschrieben:Das hat er ja schon selber geschrieben, nur weiß er nicht welches Dokument das genau sein soll ;)
Stimmt, da habe ich wohl etwas zu schnell gelesen :oops:

Re: RU: Nachweis über Ihrer Rückkehrwilligkeit ...

Verfasst: 15 Nov 2010, 22:34
von m1009
Gewerbeanmeldung oder Eintragung ins HRA, HRB, etc....

DAS ist aber eigentlich nichts Neues, bei einer "echten" Enladung aus Russland.

Re: RU: Nachweis über Ihrer Rückkehrwilligkeit ...

Verfasst: 16 Nov 2010, 15:14
von Axel Henrich
- Nachweis über Rückkehrwilligkeit für Arbeiter/Angestellte : ein Kontoauszug im Original mit der Lohneinzahlung oder eine Bescheinigung des Arbeitsgebers über Festeinstellung und Angaben zum Lohn oder ein Nachweis über Immobilieneigentum oder Lohnabrechnung im Original.

Was mich bei der Formulierung ein bischen wundert, ist die scheinbare Fixierung auf die Hoehe des Lohnes ...
Was sagt der ueber die Rueckkehrwilligkeit aus?
In welcher hier in D akzeptierten Form muessen eigentlich Russen Ihre Rueckkehrwilligkeit nachweisen?
Eine Lohnabrechnung, bei den dort vermerkten Daten, durch die Gegend zu schicken, scheint mir ziemlich abenteuerlich. Einen Kontoauszug finde ich da schon besser, aber hier muesste auch so viel geschwaerzt werden, dass die Russen Ihn vl.t dann nicht mehr akzeptieren - also evtl. die letzten 3 Stellen der Kontonummer ausixen, Kontostand und weitere Buchungen schwaerzen, oder so. Habe gerade mal bei der Bank angerufen, ob ich auch einen Kontoauszug mit nur einer Buchnung, eben diese Lohnbuchung, ohne Kontostand und dieser ausgeixten Kontonummer extra bestellen kann ..., konnte Sie mir adhoc nicht beantworten, werde zurueck gerufen.

Welches Vorgehen wuerdet Ihr als Nachweis favorisieren?

-ah-

Re: RU: Nachweis über Ihrer Rückkehrwilligkeit ...

Verfasst: 16 Nov 2010, 16:05
von Dietrich
Wieso versucht ihr eigentlich immer noch, irgendeinen Sinn und einen "Nutzen" in den zusätzlichen Dokumenten zu finden?
Rückkehrwilligkeit? So ein Quatsch! Gerade Hartz-IV-ler sind am "willigsten" wieder nach Deutschland zurückzukehren. Oder meint irgendjemand, die wollen es sich dann in Russland in der soziale Hängematte gemütlich machen. Ausser Vodka fur 1,50€ den halben Liter gibt es da wohl kaum irgendwelche Vorteile.

Das ist reine Schickane. Reines "wie du mir, so ich dir".

Druckt euch auf dem heimischen PC ein nettes Schreiben eines fiktiven Arbeitgebers aus, setzt ein paar Tausend Euro Monatsgehalt ein und fertig. Opa unterschreibt, denn Stempel gibt es in deutschen Firmen schon lange nicht mehr.

Meint ihr denn, die rufen dann da an? Das ist Mehrarbeit fürs gleiche Geld....

Re: RU: Nachweis über Ihrer Rückkehrwilligkeit ...

Verfasst: 16 Nov 2010, 16:06
von Fahrenheit20
Ich werde es diese Woche mit meiner Gewerbeanmeldung probieren, also diese einreichen!

Das geht die überhaupt nix an was ich verdiene, so seh ich das. Ich werde den garantiert nicht meine Kontoauszüge zeigen, vorallem ist mein Lohn immer unterschiedlich, da Selbstständig... Habe sicherlich genug gründe in Deutschland zu leben, famillie, arbeit e.t.c.......

Re: RU: Nachweis über Ihrer Rückkehrwilligkeit ...

Verfasst: 16 Nov 2010, 16:13
von Sibirier
Dietrich hat geschrieben:Wieso versucht ihr eigentlich immer noch, irgendeinen Sinn und einen "Nutzen" in den zusätzlichen Dokumenten zu finden?
Rückkehrwilligkeit? So ein Quatsch! Gerade Hartz-IV-ler sind am "willigsten" wieder nach Deutschland zurückzukehren. Oder meint irgendjemand, die wollen es sich dann in Russland in der soziale Hängematte gemütlich machen. Ausser Vodka fur 1,50€ den halben Liter gibt es da wohl kaum irgendwelche Vorteile.

Das ist reine Schickane. Reines "wie du mir, so ich dir".

Druckt euch auf dem heimischen PC ein nettes Schreiben eines fiktiven Arbeitgebers aus, setzt ein paar Tausend Euro Monatsgehalt ein und fertig. Opa unterschreibt, denn Stempel gibt es in deutschen Firmen schon lange nicht mehr.

Meint ihr denn, die rufen dann da an? Das ist Mehrarbeit fürs gleiche Geld....
Das muss einer schreiben, der selber mit einem Visum in Russland den Vid na Shitelstvo beantragt hat..... ;)