Einbürgerung EU Recht....
Verfasst: 14 Dez 2010, 22:31
Guten Abend,
nachdem ich so gute Hilfe von euch erhalten habe und mittlerweile seit einem Jahr mit meiner Frau in Deutschland lebe und glücklich bin kommt jetzt das nächste Thema auf uns zu....Einbürgerung...
Kleiner Nachtrag noch zum letzten Thema -Führerschein-, der Internationale Führerschein ist in der EU 6 Monate lang anerkannt und meine Frau hat danach den deutschen gemacht,Sie brauchte nur Theorie und Praxis zu bestehen (keine theoretischen oder praktischen Kurse belegt) und hat jetzt einen regulären deutschen Führerschein. Gut zu wissen ist auch dass man bei Erhalt des deutschen Führerscheins den russischen abgeben muss....was wir auch gemacht haben !
Kommen wir aber jetzt zum neuen Thema. Ich muss etwas ausholen da hier viele Faktoren mitspielen und ich nix vergessen will...
Da ich (wie schon vorher geschrieben) Pilot bin und meine Frau auch manchmal mit auf Reisen nehmen will habe ich mich jetzt mit dem Thema Einbürgerung und Reiserecht befasst.
Meine Frau hat einen russischen Reisepass mit einem auf EU Freizügigkeitsgesetz basierenden Aufenthaltstitel für 5 Jahre (in D ausgestellt aber EU weit gültig). Ich selbst bin ja Luxemburger (EU Bürger,Freizügigkeitsberechtigt in D arbeitend).
Nun ist es leider so dass ich meine Frau mit Ihrem russischen Reisepass nicht so einfach mitnehmen kann zumal in die Länder wo Sie mit Ihrem russischen Reisepass ein Visum braucht. Ich habe über die letzten Tage versucht herauszufinden wie die Gesetzeslage sich in Ihrem (unserem) Fall verhält aber hier gibt es keine detaillierten Funde/Gesetze...
Ich habe auch bereits in unserer Kreisstadt nachgefragt, diese verweisen mich an die EU obwohl es deutsches Gesetz ist, und bei genauerem Nachfragen hat der Beamte zugegeben dass er gerne helfen würde aber keine Ahnung hat wie die Gesetzeslage hier ist. Aussage: Einen solchen Fall noch nie gehört geschweige denn bearbeitet...
Wir sind gemäss EU verheiratet, wir haben ein Haus(wg Eigentumsbesitz) zusammen gekauft( 50/50 %) und Sie ist gerade dabei Ihren Integrationskurs zu beenden um dann auch den Deutschtest zu schreiben.
Es gibt bei der Einbürgerung etliche Ausnahmen 8 ,7,6 oder 4 (wenn 2 Jahre in D verheiratet) Jahre muss man in Deutschland leben und andere Vorgaben müssen hier erfüllt sein...
Ich blicke hier nicht mehr durch und frage euch um Rat!
Als Zusatzinfo kann ich noch sagen dass Sie nur einen deutschen Reisepass braucht, da ich sie als Pilot auf der sogenannten General Declaration mitnehmen kann (ist wie ein Ticket ohne Kosten), welches von meiner Firma gestellt wird.
Vielen Dank im voraus,
sonnige Grüsse aus Singapur,
desertrazor
nachdem ich so gute Hilfe von euch erhalten habe und mittlerweile seit einem Jahr mit meiner Frau in Deutschland lebe und glücklich bin kommt jetzt das nächste Thema auf uns zu....Einbürgerung...
Kleiner Nachtrag noch zum letzten Thema -Führerschein-, der Internationale Führerschein ist in der EU 6 Monate lang anerkannt und meine Frau hat danach den deutschen gemacht,Sie brauchte nur Theorie und Praxis zu bestehen (keine theoretischen oder praktischen Kurse belegt) und hat jetzt einen regulären deutschen Führerschein. Gut zu wissen ist auch dass man bei Erhalt des deutschen Führerscheins den russischen abgeben muss....was wir auch gemacht haben !
Kommen wir aber jetzt zum neuen Thema. Ich muss etwas ausholen da hier viele Faktoren mitspielen und ich nix vergessen will...
Da ich (wie schon vorher geschrieben) Pilot bin und meine Frau auch manchmal mit auf Reisen nehmen will habe ich mich jetzt mit dem Thema Einbürgerung und Reiserecht befasst.
Meine Frau hat einen russischen Reisepass mit einem auf EU Freizügigkeitsgesetz basierenden Aufenthaltstitel für 5 Jahre (in D ausgestellt aber EU weit gültig). Ich selbst bin ja Luxemburger (EU Bürger,Freizügigkeitsberechtigt in D arbeitend).
Nun ist es leider so dass ich meine Frau mit Ihrem russischen Reisepass nicht so einfach mitnehmen kann zumal in die Länder wo Sie mit Ihrem russischen Reisepass ein Visum braucht. Ich habe über die letzten Tage versucht herauszufinden wie die Gesetzeslage sich in Ihrem (unserem) Fall verhält aber hier gibt es keine detaillierten Funde/Gesetze...
Ich habe auch bereits in unserer Kreisstadt nachgefragt, diese verweisen mich an die EU obwohl es deutsches Gesetz ist, und bei genauerem Nachfragen hat der Beamte zugegeben dass er gerne helfen würde aber keine Ahnung hat wie die Gesetzeslage hier ist. Aussage: Einen solchen Fall noch nie gehört geschweige denn bearbeitet...
Wir sind gemäss EU verheiratet, wir haben ein Haus(wg Eigentumsbesitz) zusammen gekauft( 50/50 %) und Sie ist gerade dabei Ihren Integrationskurs zu beenden um dann auch den Deutschtest zu schreiben.
Es gibt bei der Einbürgerung etliche Ausnahmen 8 ,7,6 oder 4 (wenn 2 Jahre in D verheiratet) Jahre muss man in Deutschland leben und andere Vorgaben müssen hier erfüllt sein...
Ich blicke hier nicht mehr durch und frage euch um Rat!
Als Zusatzinfo kann ich noch sagen dass Sie nur einen deutschen Reisepass braucht, da ich sie als Pilot auf der sogenannten General Declaration mitnehmen kann (ist wie ein Ticket ohne Kosten), welches von meiner Firma gestellt wird.
Vielen Dank im voraus,
sonnige Grüsse aus Singapur,
desertrazor