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Registrierung Russland nach sieben Tagen??

Verfasst: 08 Feb 2012, 00:26
von lixil
Hallo,
ich bin leider nicht auf dem aktuellen Stand.
Ist es richtig, dass man sich zur zeit in Russland innerhalb von sieben und nicht innerhalb von drei tagen registrieren muss?

http://www.russland-visum.de/in-russlan ... -visum.php

Was ist, wenn ich an keinem Ort in Russland länger als 6 Tage bin?

Registrierung nicht mehr notwendig???

Gruß

Re: Registrierung nach sieben Tagen??

Verfasst: 08 Feb 2012, 01:35
von manuchka
Nicht nach, sondern innerhalb von sieben Tagen - siehe hier:

http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=12922

Dort findest du auch die Infos zur Registrierung, wenn du kürzer als 7 Tage irgendwo bist. Kurzfassung: Registrierung nicht notwendig, dann musst du aber sämtliche Reisebelege aufheben. Empfehlen würde ich, dass man sich dennoch wenigstens einmal irgendwo registrieren lässt, um möglichen unangenehmen Diskussionen vorzubeugen.

Re: Registrierung nach sieben Tagen??

Verfasst: 08 Feb 2012, 02:03
von lixil
Alles klar,
danke für die Info, und den Link

Re: Registrierung nach sieben Tagen??

Verfasst: 08 Feb 2012, 12:32
von kaktus
Ich würde auch so vorgehen wie manuschka empfohlen hat! sonst drohen lange und nervenaufreibende Diskussionen... eigene Erfahrung :cry:

Re: Registrierung nach sieben Tagen??

Verfasst: 08 Feb 2012, 18:05
von grc
Ja stimmt so, hatte den Fall schon.
Wie die Kollegen oben schon schreiben, alle tickets bzw. hotelrechnungen aufbewahren.
Auch wenn sie bei der Emmigration am Flughafen nicht fragen, aber meistens - so mir schon passiert - kommt irgendein Zöllner oder Plozist im Vorfeld auf die Idee nach der Registrierung zu fragen.

Re: Registrierung nach sieben Tagen??

Verfasst: 08 Feb 2012, 18:48
von m1009
Was aber sehr wahrscheinlich ist, das u.U. einem nach Ablauf der 7 Tage Frist, trotz Nachweis (Flugtickets, Bahn etc.), die Uebernachtung im Hotel verweigert wird.

Re: Registrierung nach sieben Tagen??

Verfasst: 10 Feb 2012, 03:23
von kalmyk
Obwohl illegalerweise.

Das Hotel darf (muss?) dich aufnehmen, auch wenn Du keine "Registrierungs"-Talons vorzuweisen hast. Für die Zeit, die Du tatsächlich im Hotel verbringst, muss es dann das Migrationsamt über deine Ankunft informieren, und dir den entsprechenden Talon ausstellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob du 2 Stunden, 2 Tage oder 2 Monate im Hotel verbringst.

Im konkreten Fall wird man dann leider trotzdem abgewiesen ohne den Talon, dabei spielt die Preisklasse des Hotels offenbar keine Rolle (gecheckt in Barnaul und Rostow).

Übrigens - 7 Werktage, nicht 7 Kalendertage. Das sind also minimum 9 Kalendertage, während denen die "aufnehmende Seite" (falls es sich um eine natürliche Person handelt), deine Ankunft ohnehin nicht melden muss.

Der ausländische Tourist muss generell gar nichts unternehmen und hat überhaupt keine Verpflichtungen, kann also auch nicht gebüsst werden (aber natürlich muss man das Land rechtzeitig, vor Ablauf der Visumsgültigkeit, verlassen).

Re: Registrierung nach sieben Tagen??

Verfasst: 10 Feb 2012, 06:09
von Norbert
kalmyk hat geschrieben:Der ausländische Tourist muss generell gar nichts unternehmen und hat überhaupt keine Verpflichtungen, kann also auch nicht gebüsst werden (aber natürlich muss man das Land rechtzeitig, vor Ablauf der Visumsgültigkeit, verlassen).
War es nicht so, dass er seit der letzten kleinen Änderung wohl doch eine gewisse Verantwortung trägt?

So oder so - er hat am Ende die Probleme, Gesetzt hin oder her!

Re: Registrierung nach sieben Tagen??

Verfasst: 10 Feb 2012, 07:22
von m1009
kalmyk hat geschrieben: Das Hotel darf (muss?) dich aufnehmen, auch wenn Du keine "Registrierungs"-Talons vorzuweisen hast.
Gesetzestext bitte......

In Motels an den Trassen, ok.. die scheren sich einen feuchten Kericht um Pass und Registration.

Ansonsten wird in gefuehlten 80% der Hotels (ich uebernachte i.d.R. mehrmals die Woche im Hotel) nach ueberschreiten der 7 Tage-Frist (Stempel auf der Migrationskarte), die Registrierungsbescheinigungen verlangt. In einigen Staedten ist teilweise noch zusaetzlich eine schriftliche Erklaerung abzugeben, falls man mit eigenen Fahrzeug reist (z.B. Tyumen, Omsk, Surgut, Nyagan, Novy Urengoy, Kemerovo, Arkhangelsk).

Am Rande: In Surgut (Hotel an der Aeroflotskaya) habe ich es schon erlebt, das ich aufgefordert wuerde, selbst zur Sberbank zu fahren, um die 2 Rubel einzuzahlen..... 8)

Re: Registrierung nach sieben Tagen??

Verfasst: 10 Feb 2012, 11:05
von Norbert
m1009 hat geschrieben:
kalmyk hat geschrieben: Das Hotel darf (muss?) dich aufnehmen, auch wenn Du keine "Registrierungs"-Talons vorzuweisen hast.
Gesetzestext bitte......
Ich gebe Jens recht. Es gibt zwar eine Registrierungspflicht ...
ФЕДЕРАЛЬНЫЙ ЗАКОН
О МИГРАЦИОННОМ УЧЕТЕ ИНОСТРАННЫХ ГРАЖДАН И ЛИЦ
БЕЗ ГРАЖДАНСТВА В РОССИЙСКОЙ ФЕДЕРАЦИИ

[...]

Глава 4. УЧЕТ ИНОСТРАННЫХ ГРАЖДАН ПО МЕСТУ ПРЕБЫВАНИЯ

Статья 20. Обязательность учета иностранных граждан по месту пребывания

1. Иностранный гражданин в случае нахождения в месте пребывания обязан встать на учет по месту пребывания в порядке и на условиях, которые установлены в соответствии с настоящим Федеральным законом или международным договором Российской Федерации.

2. Постановке на учет по месту пребывания подлежат:

[...]

2) временно проживающий или временно пребывающий в Российской Федерации иностранный гражданин - по истечении семи рабочих дней со дня прибытия в место пребывания, за исключением случаев, когда указанный иностранный гражданин:
а) находится в гостинице или в иной организации, оказывающей гостиничные услуги, в санатории, доме отдыха, пансионате, кемпинге, на туристской базе, в детском оздоровительном лагере, больнице либо в ином учреждении здравоохранения или социального обслуживания;

[...]

3. Уведомление о прибытии иностранного гражданина в место пребывания должно быть представлено в орган миграционного учета принимающей стороной или в случаях, предусмотренных "частями 3", "3.1" и "4 статьи 22" настоящего Федерального закона, непосредственно данным иностранным гражданином:
[...]
3) в течение одного рабочего дня, следующего за днем его прибытия в место пребывания, - в случаях, предусмотренных [...] "подпунктами "а"" - ""в" пункта 2" части 2 настоящей статьи.
..., aber keine Aufnahmepflicht! Die Hotels sagen ja nur, dass Sie Dich nicht aufnehmen, weil sie sonst Probleme bei der Registrierung bekommen. Und so lange Du dort nicht aufgenommen bist, besteht auch keine Registrierungspflicht!

Oder gibt es ein Gesetz, dass ein Hotel jeden Gast akzeptieren muss? Hier könnte man natürlich auf Diskriminierung setzen und so ... aber setze diese Klage mal durch ...