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Einzelunternehmer und Steueresidenz
Verfasst: 26 Jan 2013, 12:23
von krichel
Hallo,
Ich weiss eigentlich passt das nicht genau thematisch hier hin aber dachte ich versuche Mal mein Glueck.
Ich weiss das russischer Steuerrecht vorsieht, dass Steuerresident der ist wer mehr als 183 Tage im Jahr im Land ist. Ist das auch war wenn der Auslaender als Einzelunternehmer registriert ist?
Wenn ja, dann gibt es ueberhaupt eine Moeglichkeit Steuerresident zu seine ohne hier ein halbes Jahr zu bleiben? Ich weiss Kur und Studienaufenthalte sind ausgeschlossen aber ich bin weder besonders krank noch wissbegierig.
Thomas Krichel
http://openlib.org/home/krichel
Re: Einzelunternehmer und Steueresidenz
Verfasst: 26 Jan 2013, 13:34
von zimdriver
... die 6- Monatsregel ist keine russische Erfindung. Dies ist zB auch in D so. Da hilft nur, fleissig Tage zählen und aufpassen.
Re: Einzelunternehmer und Steueresidenz
Verfasst: 26 Jan 2013, 14:10
von _RGP_
Sind es in Schaltjahren eigentlich 184 Tage?
Re: Einzelunternehmer und Steueresidenz
Verfasst: 26 Jan 2013, 23:49
von manuchka
Ich glaube nicht, dass es für Schaltjahre eine Extra-Regel gibt...
Re: Einzelunternehmer und Steueresidenz
Verfasst: 27 Jan 2013, 01:27
von zimdriver
... wie sagte mal ein Lehrer zu mir:
Fragen darfst Du.
Aber saudumme Fragen beantworte ich nicht.
Wahrscheinlich gibt es Sonderregelungen für Schaltjahre und für jene mit Sonnen- und Mondfinsternissen. In allen übrigen Jahren verlangt das russische Finanzamt Kopien von Flugbuchungen und Reisepass- Seiten.
... man gehe davon aus, dass das deutsche wie das russische FA nicht wissen, wann eine Finsternis stattfand ...
Re: Einzelunternehmer und Steueresidenz
Verfasst: 27 Jan 2013, 01:35
von _RGP_
Saudumm? Naja....
183 Tage im Jahr in einem Land. Da könnten im Schaltjahr unter Umständen halt 2 Länder Ansprüche anmelden. So war mein Gedankengang.
Ich wollte hier niemandes überlegenen Verstand beleidigen. Pardon!
Re: Einzelunternehmer und Steueresidenz
Verfasst: 27 Jan 2013, 09:43
von zimdriver
Meine Erfahrungen mit Ernst&Young, die meine ESt- Erklärung seit Jahren machen, sind:
- selbst genau 185 Tage sind eine Einladung an den netten Prüfer, sich äusserst detailliert mit den Reisedaten zu beschäftigen. Ich muss deshalb vorsorglich Kopien aller Seiten meiner Pässe sowie eine Tabelle mit allen Flugbuchungen einreichen, daneben eine Tabelle mit einer täglichen Darstellung nach Arbeitstag, Wochenende, Urlaub, geteilt nach Russland, Deutschland, jedes andere Zielland. Es ist daher in jedem Falle anzuraten, möglichst nahe an 200 Tage zu kommen, um sich Probleme a priori zu ersparen.
- Erreichte ich in keinem Land der Welt die 6 Monate, dann müsste ich in D bzw. dem Hauptwohnsitzland voll versteuern, dazu in Russland den erhöhten Steuersatz zahlen und auf den Ausgleich durch das Doppelbesteuerungsabkommen hoffen. Darauf habe ich wirklich keine Lust.
Aus diesem einfachen Grund ist eine Dskussion um Schaltjahre für mich eher eine Provokation. Wer allerdings Spass dran hat, sich mit Finanzämtern beider anzulegen, soll es tun, und im Normaljahr 183, im Schaltjahr 183 1/2 Tage in Russland sein.
Re: Einzelunternehmer und Steueresidenz
Verfasst: 27 Jan 2013, 21:25
von Daten-Salat
Meine berufliche Erfahrung ist auch so, dass man sich Stress und Probleme einhandelt, wenn man irgendwelche Vorschriften gerade nur haarscharf einhält.
Ein bisschen Speck drumrum macht die Geschichte schmackhafter.