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Große Anerkenung´´ beim OLG Karlsruhe Ehefähigkeit

Verfasst: 26 Jan 2013, 14:13
von seelentaxi
Hallo Zusammen
Mein Verlobte und ich haben alle Papiere über das Standesamt an das OLG eingereicht.
Nun kommt heute ein Brief- das die 2 Ehe meiner Verlobten nicht so ohne weiterse anerkannt wird....
erst letzte Woche haben wir noch mal das Formular....,, Anerkennung einer Ausländischen Eheschließung aus UDSSR'''
nachgereicht.
Wei0 Jemand was das nun bedeutet...meine Verlobte hatte alle Unterlagen mit Apostil und begl. Übersetzung
...........was bedeutet ´,, große Anerkennung'' Verfahren? Bin für jeden Info dankbar!!

Gruß seelentaxi

Re: Große Anerkenung´´ beim OLG Karlsruhe Ehefähigkeit

Verfasst: 26 Jan 2013, 16:04
von seelentaxi
die 2 Ehe wurde auf dem Standesamt in SPB geschieden.
Ich habe keine Ahnung was da fehlt ODER UNKLAR IST- ...
das nun dieses zusätzliche Verfahren ,,auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugniss '' gefordert wird.

Re: Große Anerkenung´´ beim OLG Karlsruhe Ehefähigkeit

Verfasst: 26 Jan 2013, 16:33
von Anelya
Bei folgendem Link findest du eine sehr gute Rede eines Richters des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Dort erklärt er genau, wann eine "kleine" und wann eine "große" Anerkennung von Ehescheidungen von Nöten ist. Ist vielleicht viel zu lesen, aber sehr aufschlussreich. Insgesamt ist das wohl kein Problem, könnte evt. nur etwas länger dauern.

http://home.arcor.de/standesbeamter/826 ... fahren.pdf

Das ganze war ein Vortrag auf der Jahresfachtagung des Fachverbandes der Standesbeamten Baden- Württemberg – Regierungsbezirke Karlsruhe – Freiburg e.V. –
am 6. Mai 2003 in Radolfzell - evt. hat sich natürlich nach all den Jahren etwas geändert, wobei ich jetzt auf die Schnelle keine neuen Gesetzgrundlagen finden konnte.

Wenn das OLG geantwortet hat, dass man diese Ehen nicht so ohne weiteres anerkennen lassen kann, dann stand da doch sicher auch dabei, was ihr noch nachreichen müsst. Habt ihr das alles nachgereicht? Dann müsst ihr einfach nur Geduld haben. Wenn nicht, würde ich alles schnellstmöglich nachreichen.

viel Erfolg!

Re: Große Anerkenung´´ beim OLG Karlsruhe Ehefähigkeit

Verfasst: 26 Jan 2013, 16:43
von seelentaxi
Danke für die Antwort!
Das Standesamt hat mir den Grund nicht mitgeteilt, werde Montag direkt dort anrufen.

Re: Große Anerkenung´´ beim OLG Karlsruhe Ehefähigkeit

Verfasst: 29 Jan 2013, 18:46
von seelentaxi
So nun weiß ich Bescheid...
mein Verlobte war mit einem Russen und einem Aserbaidschaner Verheiratet

Alle Unterlagen zur Ehefähigkeit haben wir wie gefordert vorgelegt...Apostil Übersetzung begl. usw

Nun heißt es das die Scheidnung nicht anerkannt wird...wil Aserbaischan ein Auslandsehe gewesen sein
und in diesem Fall der Ex Gatte bestätigen muss..das er gehört wurde zu der Scheidung und damit einverstanden war.
Auch will das OG wissen wo die letzte gemeinsame Wohnung war, wo der Ex jetzt wohnt ob er erneut verheiratet ist...usw.
Man will dann nich das alle Unterlagen auch die alten neu übersetzt werden hier in Deutschland-
Obwohl es begl- Übersetzungen sind.....das Verfahren kann Monate dauern.....meine Verlobte weiß nicht wo dieser Ex Mann sich aufhält.....
mir geht es gerade nicht so gut...diese Behören....in Deutschland....

was soll ich machen...wer weiß Rat?

Re: Große Anerkenung´´ beim OLG Karlsruhe Ehefähigkeit

Verfasst: 29 Jan 2013, 21:11
von manuchka
Mein Rat: Heiratet in Russland, und zwar irgendwo, wo kein Ehefähigkeitszeugnis von dir, sondern nur eine Ledigkeitsbescheinigung verlangt wird...

Re: Große Anerkenung´´ beim OLG Karlsruhe Ehefähigkeit

Verfasst: 29 Jan 2013, 21:22
von Anelya
Ich kann manuchka nur zustimmen. Habe ein bißchen gegoogelt und alle diese Fälle zogen sich Monate hin, endeten teilweise desaströs und am Schluss hatte meist entweder die Frau oder der Mann keine Lust mehr auf eine weitere Hochzeit. Aber: Es gibt viele russische Städte, wo man nur mit Meldebescheinigung heiraten kann - sucht euch einfach eine schöne aus, macht euch ein paar tolle Tage in einem netten Hotel, und ihr habt die Hochzeit bestimmt gut in Erinnerung und erspart euch den ganzen Stress mit OLG, Suche nach aserbaidschanischen Exmännern etc.pp.....

Re: Große Anerkenung´´ beim OLG Karlsruhe Ehefähigkeit

Verfasst: 30 Jan 2013, 00:06
von zimdriver
manuchka hat geschrieben:Mein Rat: Heiratet in Russland, und zwar irgendwo, wo kein Ehefähigkeitszeugnis von dir, sondern nur eine Ledigkeitsbescheinigung verlangt wird...
.... wie ich schon immer feststellte: Das ZAGS4 in Moskau ist schön, bißchen postsowjetisch, was auch dazu gehört, und hoffentlich auch heute noch von all diesem EFZ- Schei*** frei. Die Dame dort meinte zwar, ich glaube, ich wiederhole mich, bei der Anmeldung, dass wir uns lieben und Kinder machen sollen, ohne ins ZAGS zu gehen. Wir sind aber lieber zu ihr gegangen, anschliessend in das andere Amt wegen der Apostille, zusätzliche Kinder sind keine dazu gekommen- und wir sind trotzdem nach mehr als 5 Jahren noch immer zusammen. Sogar ohne Ringe!

Deshalb: kurzer Pozess, Meldebescheinigung abholen, wo ledig/ geschieden drauf steht, nach Moskau/ SPb/ wo auch immer reisen, heiraten, Party wieder daheim. Sollen die doch ihre Papiere sammeln von denen, die sie bringen wollen.

Re: Große Anerkenung´´ beim OLG Karlsruhe Ehefähigkeit

Verfasst: 30 Jan 2013, 08:05
von Sibirier
zimdriver hat geschrieben:.....Sogar ohne Ringe!
Das haste doch extra gemacht. Finanzierung gesichert... ;) und man fällt bei den russischen Frauen nicht aus der Wahl heraus, wenn der prüfende Blick auf den Ringfinger kommt.... :lol:

Sei ehrlich!

Re: Große Anerkenung´´ beim OLG Karlsruhe Ehefähigkeit

Verfasst: 30 Jan 2013, 21:33
von seelentaxi
Die letzten 2 Beiträge helfen mir wenig.
Ich finde es nicht belustigen wenn deutsche Gerichte Aposilierte Dokumente nicht anerkennen.